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Studienbegleitende Prüfungen
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Jedes Fach wird am Ende des Semesters benotet, wobei es
verschiedene Prüfungsformen gibt. Teilweise werden Klausuren geschrieben, die
vor allem in Form von Themenaufsätzen gestellt werden, es gibt aber auch
multiple choice Prüfungen gestellt oder Fallfragen. Teilweise gibt es mündliche
Prüfungen, und in anderen Fächern muss eine schriftliche Hausarbeit angefertigt
werden. Bei den Prüfungen dürfen immer unkommentierte Gesetzestexte verwendet
werden, in manchen Fächern auch Fallsammlungen. Unabhängig davon, ob man die
Fallsammlungen benutzen darf, muss man in Belgien für die Prüfung die
Rechtsprechung zu dem Rechtsgebiet kennen und in der Prüfung darstellen.
Alleine die Vorlesungsmaterialien sind jedoch nicht ausreichend als
Prüfungsvorbereitung. Zusätzlich müssen die Studenten sich im Selbststudium
Wissen aus Büchern aneignen. Dabei wird keinerlei Wert auf auswendig Gelerntes
gelegt sondern es kommt auf das Verständnis der Materie an. Die Prüfungen sind
sehr anspruchsvoll und die Durchfallquoten entsprechend hoch. Ca. die Hälfte
der Studenten schafft das erste Jahr nicht und auch im zweiten und dritten
Jahr fällt noch jeweils ein Drittel der Studenten durch die Prüfungen. Wer
durch eine Prüfung fällt bekommt noch zwei weitere Versuche, diese zu
bestehen.
Traditionell gab es in Deutschland keine Klausuren am Ende der Vorlesungen. Stattdessen mussten Leistungsnachweise lediglich in den so genannten Übungen abgelegt werden. Nach den ersten Semestern, konnte man sich zu den Übungen für Anfänger anmelden, nachdem diese in Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichem Recht absolviert waren, konnte man an den Übungen für Fortgeschrittene in den jeweiligen Fächern teilnehmen. Voraussetzung für den Erwerb des Übungsscheines waren jeweils eine bestandene Klausur und eine bestandene Hausarbeit. Im Zuge der Reformversuche der letzten Jahre hat sich dieses Bild jedoch verändert. An einigen Universitäten wurden die kleinen Scheine abgeschafft und dafür weitere Klausuren eingeführt. Die Zahl und der Umfang dieser Klausuren ist sehr unterschiedlich. Am weitesten dürfte die Regelung in Saarbrücken gehen, wo bis zum sechsten Semester zu jeder Vorlesung eine Abschlussklausur geschrieben werden muss (im Normalfall sieben pro Semester) und das Nichtbestehen einer einer Anzahl von Klausuren dazu führt, dass das Jahr wiederholt werden muss. Übungsklausur - Strafrecht: Die provozierte Nothilfe - JuS 2004, 494 (Norouzi) Fortgeschrittenenklausur - Öffentliches Recht: Die untätige Gemeinde und der Fuchsbandwurm - JuS 2005, 343 (Brenner) Klausuren der Übung im bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im SS 2004 (Prof. Dr. Ranieri)
Klausuren der Übung im bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene im WS 2004/2005
(Prof. Dr. Ranieri)
Während des Studienjahres müssen die Studenten essays schreiben, die benotet werden. Dies sind kleine Hausarbeiten, meist mit einer maximalen Wortbegrenzung, die von 1000 bis 3000 Wörtern schwankt. An der University of Warwick werden regelmäßig in jedem Fach 2 essays pro Jahr geschrieben. (Allerdings werden in Oxford 2 essays pro Woche verlangt, bei denen die Wortzahl (nach oben) auch nicht begrenzt ist.) Am Ende des Studienjahres findet für jedes Fach (engl. "module") eine Klausur statt. In einer solchen Klausur wird (nur) der im Lehrplan der Vorlesung angegebene Stoff geprüft. Der Student muss dabei zwei Aufgabentypen bearbeiten. Einerseits gibt es Diskussionsfragen. Es wird beispielsweise ein Zitat in den Raum gestellt, zu dem der Bearbeiter dann Stellung nehmen muss. Andererseits müssen kleine Fälle, die so oder ähnlich schon behandelt wurden, gelöst werden. Dies oft aus anwaltlicher Perspektive; der Bearbeiter soll dann also "kämpfend" nur für eine Seite argumentieren. Hervorzuheben ist, dass die Studenten aus mehreren Aufgaben wählen können, welche sie bearbeiten wollen (beispielsweise: "Beantworten Sie 4 Fragen, dabei zumindest eine Frage aus Teil A und eine Frage aus Teil B!"). Dies fördert sie Spezialisierung und führt dazu, dass die Studenten auf Lücke lernen. Das gute Beherrschen einiger Themen wird in einer Klausur regelmäßig mehr Erfolg bringen als das durchschnittliche Beherrschen vieler oder aller Themen. Klausuren der letzten Jahre von der University of Exeter finden Sie unter den folgenden Links: Year 1 modules, Year 2 modules, Year 3 modules Die Klausur macht dabei (an der University of Warwick) regelmäßig 60 - 80 % der Jahresendnote aus; die essays gehen dementsprechend nur zu insgesamt 20 - 40 % in die Endnote ein. Die Notenstufen richten sich nach folgendem Schlüssel: First Class (1) (70% und mehr) Upper Second Class (2.1) (60-69%) Lower Second Class (2.2) (50-59%) Third Class (3) (40-49%) Fail (nicht bestanden) (unter 40%) Die Mehrzahl der Studenten erreicht dabei eine Note der Upper Second Class.
Die erforderlichen 160 Punkte für einen Masterabschluss
erwerben die Studenten durch das Bestehen von Prüfungen. Diese sind durchweg
schriftlich und können einen Umfang von 800-2000 Seiten Lernstoff behandeln.
Für alle Pflichtfächer werden pro Jahr fünf Klausurtermine angeboten. Die
Klausuren sind in der Regel auf fünf Stunden angelegt und bei den meisten
Prüfungen dürfen Gesetzestexte benutzt werden. Innerhalb einer Klausur müssen
die Studenten sowohl Themenfragen, als auch Fallfragen beantworten, teilweise
gibt es auch multiple choice Fragen.
Nach dem alten System finden während des gesamten Studiums am Ende eines jeden Jahres Abschlussprüfungen statt, die über die Versetzung ins nächste Studienjahr entscheiden. Dabei finden erst schriftliche Prüfungen in einigen Fächern statt (vornehmlichen jenen, die als TD unterrichtet wurden) und erst bei Bestehen dieser Prüfungen (10/20 Punkten) wird der Student zu den mündlichen Prüfungen in den übrigen Fächern zugelassen. Nach dem neuen System finden die Prüfungen am Ende eines jeden Semesters statt. Die Klausuren untergliedern sich dabei in drei Typen. Bei den commentaires wird von den Studenten verlangt, einen juristischen Text (Urteil oder Aufsatz) zu kommentieren, das heißt die rechtlichen Inhalte zu analysieren und in einen juristischen Kontext einzuordnen. Die dissertation ist dagegen eine Themenklausur. Hierbei kommt es vor allem darauf an, dass die Studenten ein Thema einerseits sehr gut auswendig beherrschen und andererseits auch logisch und systematisch aufbereiten können. Eher seltener wird von den Studenten die Lösung eines Falles verlangt (cas pratique). Die Abschlussprüfungen sind dann mündlich, wobei im jedem Studenten ein Thema gegeben wird, das er vorbereiten darf, während ein anderer Student geprüft wird und dann vorträgt, während der nächste Student sich vorbereitet. Die Klausuren fallen durch eine hohe Durchfallrate auf. Mindestens 50% der Studenten schaffen das DEUG nicht. Beispielklausuren (JPG-Format):
Auch die Prüfungen gleichen im Wesentlichen der Situation in England. Die Benotung ist an den meisten Universitäten (Trinity College, University College Dublin, University College Cork) wie in England (Also 5 Stufen von "first" bis "fail"). In Limerick allerdings ist die Benotung unterschiedlich. Sie vollzieht sich in 11 Stufen von A1 (beste) bis F (fail). In der Regel muss für einen Kurs ein Essay (max. 2500 Wörter) geschrieben werden. Dieser zählt zu 20 - 35 % in die Endnote. Am Ende des Studienjahres findet für jedes Fach eine 2-3-stündige Klausur statt, die zu 65 - 80% in die Endnote eingeht. In einer solchen Klausur wird (nur) der im Lehrplan der Vorlesung angegebene Stoff geprüft. Der Student muss dabei zwei Aufgabentypen bearbeiten. Einerseits gibt es Diskussionsfragen. Es wird beispielsweise ein Zitat in den Raum gestellt, zu dem der Bearbeiter dann Stellung nehmen muss. Andererseits müssen kleine Fälle, die so oder ähnlich schon behandelt wurden, gelöst werden. Dies oft aus anwaltlicher Perspektive; der Bearbeiter soll dann also "kämpfend" nur für eine Seite argumentieren. Hervorzuheben ist, dass die Studenten aus mehreren Aufgaben wählen können, welche sie bearbeiten wollen (beispielsweise: "Beantworten Sie 4 Fragen, dabei zumindest eine Frage aus Teil A und eine Frage aus Teil B!"). Dies fördert sie Spezialisierung und führt dazu, dass die Studenten auf Lücke lernen. Das gute Beherrschen einiger Themen wird in einer Klausur regelmäßig mehr Erfolg bringen als das durchschnittliche Beherrschen vieler oder aller Themen. Links:
Nach der neuen Studienordnung muss zu jeder Veranstaltung eine Prüfung abgelegt werden, um die Credits zu erwerben. Die meisten dieser Prüfungen sind mündlich, wobei in einigen Fällen eine schriftliche Vorprüfung zu bestehen ist, um zu den mündlichen Prüfungen zugelassen zu werden. Diese Prüfungen werden aber ausschließlich in Form von multiple choice oder kleinen Fragen gestellt; Fallfragen sind völlig unbekannt.
Jeder Kurs endet mit einer Abschlussklausur als Leistungskontrolle. Die Studenten müssen alle Klausuren der Pflichtkurse bestehen und die nötige Anzahl an credit points für die Wahlkurse sammeln. Nicht bestandene Prüfungen können wiederholt werden. Auf dem Diplomzeugnis sind auch die Noten aller Abschlussklausuren abgedruckt. Diese haben jedoch für den Arbeitgeber mangels universeller Vergleichbarkeit nur sehr begrenzte Relevanz.
In Luxemburg müssen die Studenten am Ende jedes Semesters
Prüfungen in allen Fächern ablegen. Die meisten dieser Prüfungen sind
schriftlich und dauern zwischen 1,5 und 3 Stunden. Einige Fächer des ersten
Jahres und die meisten Fächer des zweiten Jahres werden in viertelstündigen
mündlichen Prüfungen geprüft. Dabei muss in jedem Fach eine Punktzahl von 10/20
erreicht werden, wobei geringfügig darunter liegende Noten je nach Gewicht des
Faches kompensiert werden können. Außerdem gibt es in den meisten Fächern
während des Semesters Tests (contrôle continu), die mit 33-50 % in die Endnote
einfließen.
Am Ende jedes Semesters müssen Prüfungen über den Stoff der Vorlesungen abgelegt werden. Diese sind in der Regel in Form von Klausuren, in Ausnahmefällen auch als Hausarbeit oder mündliche Prüfung gestaltet. Nachfolgend finden Sie einige Klausurtexte, die so an der Universität Utrecht gestellt wurden (pdf-Format).
Klausur im Handels- und Gesellschaftsrecht
und Lösung;
Während des Diplomstudiums sind zum Abschluss jedes Studienabschnitts Diplomprüfungen in Form von Teilprüfungen in den einzelnen Fächern abzulegen. Die Prüfungen dürfen nur einen bestimmten, vorher mitgeteilten Teil des Unterrichts betreffen, so dass die Anforderungen an die Prüfungen im Großen und Ganzen vorhersehbar sind. Bezüglich der Art der Prüfung weichen die Prüfungsordnungen der verschiedenen Fakultäten voneinander ab: je nach Fakultät und Studienabschnitt sehen die Prüfungsordnungen mündliche und schriftliche Fachprüfungen vor, die sowohl praktische Rechtsfälle als auch Wissensfragen beinhalten können.
Am Ende jedes Studienjahres finden Abschlussprüfungen zu den stattfindenden Vorlesungen statt. Um in das zweite Studienjahr zu gelangen, muss man alle Prüfungen im ersten Jahr bestehen und zusätzlich einen praktischen Sportschein vorweisen können. Um in das dritte Studienjahr zu gelangen, müssen die Prüfungen in den Pflichtfächern des zweiten Jahres bestanden werden; darüber hinaus muss eine Lateinprüfung abgelegt werden. Nach dem dritten Studienjahr müssen die Prüfungen in den Pflichtfächern bestanden werden sowie ein Proseminarschein erworben worden sein. Im vierten Jahr muss der Student einen Seminarschein machen sowie den Nachweis erbringen, eine moderne Fremdsprache wie beispielsweise Englisch, Französisch oder Deutsch zu sprechen. Beim Nichtbestehen einer Prüfung gibt es für den Studenten die Möglichkeit einer wiederholten Prüfung, bei der er seine Note verbessern kann. Das Studienjahr muss beim Nichterreichen der Mindestpunktzahl wiederholt werden. Die Möglichkeit der Wiederholung gibt es nur einmal. Beim erneuten Nichterreichen der Mindestpunktzahl wird der Student exmatrikuliert.
Jeder Kurs wird am Ende des Studienjahres (Mai) geprüft. Dies geschieht gewöhnlicherweise durch eine dreistündige Klausur. Diese sind gewöhnlich closed-book-exams, bei denen der Student keine Hilfsmittel verwenden darf. Manche Kurse, die viel Detailwissen verlangen (z.B. Steuerrecht), werden auch durch open-folder exam, bei dem der Student auf Kursmaterialien und Mitschriften zurückgreifen darf, geprüft. Selten ist auch das open-book-exam, bei dem Lehrbücher benutzt werden dürfen (z.B. Gesellschaftsrecht). Schließlich gibt es noch das take-home-exam. Hierbei kann der Student die Aufgabe einige Tage vor dem Prüfungstermin mit nach Hause nehmen und sich entsprechend vorbereiten. Die Präsenzprüfung findet dann unter normalen Bedingungen statt. Der Student muss dabei zwei Aufgabentypen bearbeiten. Einerseits gibt es Diskussionsfragen ("essay question"). Es wird beispielsweise ein Zitat in den Raum gestellt, zu dem der Bearbeiter dann Stellung nehmen muss. Andererseits müssen kleine Fälle, die so oder ähnlich schon behandelt wurden, gelöst werden ("case question"). Dabei handelt es sich aber immer um einen bekannten Standard-Fall, der die Rechtsprechung stark beeinflusst hat. Die Prüfungsfragen stellt der Dozent in Zusammenarbeit mit Kollegen. Auch die Korrektur wird theoretisch vom Dozenten vorgenommen, jedoch delegiert dieser die Prüfungen - auch an andere Universitäten - oft weiter. Die Notenspanne reicht von A (seltene, beste Note) - E (durchgefallen). Durchschnittsnote ist C. Bei Nichtbestehen einer Prüfung muss der Kurse im nächsten Jahr noch einmal belegt werden. Das ist theoretisch beliebig oft möglich. Die Durchfallquote ist stark vom Fach abhängig. Am höchsten ist sie im Vertrags- und Deliktsrecht mit 25 - 40 %.
Prüfungen finden nach jedem Kurs, also nach höchstens 10-13 Wochen, statt. Meist handelt es sich dabei um eine Klausur, die vom verantwortlichen Professor entworfen wurde. Oft wird dabei nur Wissen abgefragt. Es können aber auch Fälle gestellt werden. In manchen Klausuren dürfen die Studenten ihre Literatur benutzen. Es gibt nur drei Bewertungsstufen: Ungenügend, bestanden und sehr gut.
Am Ende des ersten Studienjahres müssen jeweils eine schriftliche Prüfung in Privatrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht abgelegt werden. Dabei werden wie in Deutschland Fallklausuren gestellt. In Bern müssen während des Hauptstudiums zudem zwei "Falllösungen" eingereicht werden, die den deutschen Hausarbeiten entsprechen. Außerdem muss ein Seminar besucht werden, das aus einem mündlichen Referat mit schriftlicher Zusammenfassung besteht, die allerdings nicht dem Umfang einer deutschen Seminararbeit entspricht. In Basel dagegen wird während des Bachelor-Studiums (3.-6. Semester) in jedem Fach eine Klausur geschrieben, durch die man die Kreditpunkte des Faches erwirbt. Im Masterstudium wird in jedem einzelnen der gewählten Fächer am Ende der Lehrveranstaltung eine Prüfung abgehalten, und zwar entweder als zweistündige schriftliche Prüfung oder als 20-minütige mündliche Prüfung. Beispielklausuren:
Im alten Studiensystem waren die Kurse in Jahre eingeteilt und zum Halbjahr fanden lediglich nicht obligatorische Zwischenprüfungen statt ("parciales"). Im Juni gab es dann die Schlussprüfungen ("finales"), deren Umfang sich jedoch halbierte, wenn man die Zwischenprüfung bestanden hatte. Nach dem neuen System dauern Kurse nur noch ein Semester und werden folgerichtig auch mit einer Klausur am Ende des Semesters abgeschlossen. Für alle Prüfungen des Jahres gibt es die Möglichkeit, im Semester eine Nachprüfung ("convocatoria") abzulegen. Wer auch diese nicht besteht, muss sich erneut für den Kurs einschreiben und dafür eine Strafgebühr bezahlen. Jede Prüfung kann mehrfach wiederholt werden; an der Universität Carlos III in Madrid beispielsweise 4 Mal, an anderen Hochschulen ist die Zahl in der Regel höher. Die Prüfungen beziehen sich direkt auf die Vorlesungen und zur Vorbereitung darauf müssen die Studenten nur ihre Vorlesungsmaterialien kennen. Die Vorbereitung durch Lehrbücher wird nicht verlangt. Skripten existieren es in Spanien überhaupt nicht. Mündliche Prüfungen gibt es in Spanien kaum. Schriftliche Prüfungen dauern meist zwei Stunden. Sofern theoretische Fragen behandelt werden, ist kein Gesetzestext zugelassen, während man bei Falllösungen (die vor allem im öffentlichen Recht verlangt werden) einen Gesetzestext benutzen darf. Diese Prüfungen bestehen aus einer von drei Formen:
In manchen Prüfungen wird als Teilaufgabe auch eine Falllösung verlangt. Die Art der Prüfung ist aber auch von Professor und Universität abhängig. Prüfungen können auch mündlich stattfinden. Beispielsweise in Laguna, Teneriffa, finden hauptsächlich mündliche Prüfungen statt. Die Durchfallquoten liegen bei 30 - 35 %. Hinzu kommt, dass sich viele Studenten (50% laut Angaben der Universidad de Zaragoza, Estadística de Calificaciones, Tercera Convocatoria, 2001-2002) erst gar nicht zu den Prüfungen, für die sie im laufenden "curso" eingeschrieben waren, präsentieren. Höchstens 5% der Prüfungen werden mit "matrícula del honor" bewertet. Klausurbeispiele: Zivilrecht I, "Endklausur" Juni 1996 Klausur des internationalen Privatrechts, Seite 1 und Seite 2 Arbeitsrecht, "Zwischenklausur", Seite 1 und Seite 2 Verwaltungsrecht II, "Endklausur" Juni 1991 Verfassungsrecht, "Zwischenklausur" Dezember 1995 Praktischer Fall: Arbeitsrecht, Seite 1 und Seite 2 Klausurbeispiele: Zivilrecht I, "Endklausur" Juni 1996 Klausur des internationalen Privatrechts, Seite 1 und Seite 2 Arbeitsrecht, "Zwischenklausur", Seite 1 und Seite 2 Verwaltungsrecht II, "Endklausur" Juni 1991 Verfassungsrecht, "Zwischenklausur" Dezember 1995 Praktischer Fall: Arbeitsrecht, Seite 1 und Seite 2
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