 |
Literatur |
Blankenburg, Erhard,
Richter und
Rechtsanwälte in den Niederlanden und in den beiden deutschen Staaten, KritV
1992, 265; de Groot, Gerard René, Die juristische Ausbildung in
den Niederlanden, JuS 1976, 763; Henke, Udo, Die niederländische
Anwaltschaft im Jahre 1994, in AnwBl 1995, 359; Hirte, Heribert/Mock,
Sebastian, Die Juristenausbildung in Europa vor dem Hintergrund des
Bologna-Prozesses, in: JuS Beilage 12/05 S.3 ff; Schöbel, Heino, Blick
über den Zaun - Aspekte der Juristenausbildung europäischer Nachbarstaaten,
BayVBl 1991, 328;
 |
Hochschulstudium
Um eine niederländische Hochschule besuchen zu dürfen, braucht man einen
Abschluss einer weiterbildenden Schule, ähnlich dem deutschen Abitur. Wenn man
als Deutscher in den Niederlanden studieren will, wird das Abitur anerkannt. Pro Jahr müssen 1445 € Studiengebühren bezahlt werden.
Informationen für
deutsche Studienbewerber an der Universität Maastricht.
In den Niederlanden haben sich alle Universitäten an das Bologna Modell
angepasst. Danach ist das Studium in zwei Abschnitte geteilt, einen
dreijährigen Bachelor und einen Master, der je nach Ausgestaltung ein oder
zwei Jahre dauert.
Im Bachelorstudium werden in den ersten beiden Semestern die Grundzüge des
Privatrechts, Staatsrechts und Strafrechts sowie teilweise Rechtsgeschichte
und Europarecht gelehrt. Schon im zweiten Jahr beginnen die Studenten sich zu
spezialisieren. Sie können je nach Universität wählen zwischen drei bis fünf
verschiedenen Bachelors, z.B. Niederländisches Recht, Steuerrecht, Strafrecht,
Internationales und Europarecht, Notarrecht,... . Im zweiten Jahr gibt es dann
nur noch wenige gemeinsame Veranstaltungen und im dritten Studienjahr
hören die Studenten nur noch Vorlesungen in ihrem Spezialgebiet.
Zwischen den einzelnen niederländischen Universitäten gibt es
Unterschiede bezüglich der Einteilung der Vorlesungs- und
Prüfungszyklen. Neben Universitäten, wie die Universität Tilburg, die
ein akademisches Jahr in zwei Semester mit jeweils anschließenden
Prüfungen einteilen, wird beispielsweise an der Law School der
Universität Maastricht nach einem „Periods-System“ gelehrt. An der
Universität Maastricht dauert jede „Periode“ etwa 1,5 bis 2 Monaten mit
anschließender „examination week“.
Beispiel für
Bachelorprogramm
der Law School der Universität Maastricht.
Beispiel für
Bachelorprogramm
an der Universität Tilburg.
Weitere Links:
Universität Maastricht
Universität Utrecht;
Universität Amsterdam;
Freie Universität Amsterdam;
Universität Rotterdam;
Universität Nijmegen;
Universität Groningen;
Universität Leyden;
Universität Tilburg
Das Studium bis zum Bachelor dauert drei Jahre, das Masterstudium dann noch
einmal ein oder zwei Jahre.
In den Niederlanden gibt es vor allem "klassische" Vorlesungen. Zu fast jeder
Vorlesung gibt es aber auch unterstützend Arbeitsgemeinschaften, in denen in
kleinen Gruppen anhand von Fällen der Stoff vertieft wird und für die auch von
den Studenten intensive Vorbereitung erwartet wird.
Neben
Vorlesungen auf Niederländisch, werden an den meisten Universitäten Vorlesungen
in englischer Sprache angeboten. Studiengänge mit einem „Landesbezug“,
beispielsweise „Dutch
Law“
oder „Tax
Law“
werden generell in Niederländisch gehalten, während europäische oder
internationale Studiengänge, wie beispielsweise „European
Law“
in englischer Sprache gelehrt werden.
Siehe hierzu auch unter „Studienplan“.
Am Ende jedes Semesters müssen Prüfungen über den Stoff der Vorlesungen
abgelegt werden. Diese sind in der Regel in Form von Klausuren, in
Ausnahmefällen auch als Hausarbeit oder mündliche Prüfung gestaltet.
Nachfolgend finden Sie einige Klausurtexte, die so an der
Universität Utrecht gestellt wurden (pdf-Format).
Klausur im Handels- und Gesellschaftsrecht
und Lösung;
Klausur zum Recht
des geistigen Eigentums;
Klausur zum Insolvenzrecht April 2003;
Klausur zum Insolvenzrecht Dezember 2003
Eine gesonderte Abschlussprüfung zum Erwerb des Bachelors
gibt es nicht. Vielmehr müssen auch am Ende des dritten Studienjahres die
Prüfungen in den Fächern des aktuellen Semesters abgelegt werden.
Die bedeutendste niederländische Ausbildungszeitschrift ist
ars aequi mit einer Auflage
von 20.000 Exemplaren und einem Umfang von ca. 75 Seiten.
Es sind keine kommerziellen Lehrangebote bekannt.
Das niederländische Jurastudium ist von vorneherein sehr spezialisiert.
Bereits ab dem zweiten Studienjahr besuchen die Studenten fast nur noch
Vorlesungen in ihrem Spezialgebiet, und das dritte Studienjahr ist dann völlig
dem Spezialgebiet gewidmet. Dementsprechend gibt es auch keinen allgemeinen
Abschluss, sondern Bachelors in verschiedenen Spezialgebieten, z.B. drei
bis fünf verschiedenen Bachelors, z.B. Niederländisches Recht, Steuerrecht,
Strafrecht, Internationales und Europarecht, Notarrecht,... An manchen
Universitäten können vorgerückte Bachelorstudenten auch schon Vorlesungen aus
dem Masterbereich besuchen und sich so noch weiter spezialisieren.
An allen Universitäten können Veranstaltungen im Europarecht besucht werden,
teilweise gibt es spezielle Bachelors im Europäischen und Internationalen Recht.
Außerdem hat jede Universität Partneruniversitäten im Ausland, an denen
Auslandssemester verbracht werden können.
Link:
Universität Maastricht
Für die meisten Bachelors gibt es keine
Pflichtpraktika. Allerdings gibt es die Möglichkeit, durch Praktika
Studienpunkte zu erwerben und damit Vorlesungen in Wahlfächern zu ersetzen.
|
 |
Vertiefungsstudien |
Für die erfolgreichen Absolventen eines Bachelor Studienganges besteht
die Möglichkeit einen Master zu machen. Allerdings schließen die
Masterstudiengänge häufig direkt an einen speziellen Bachelor an und
verlangen entsprechendes Vorwissen, so dass häufig nur die Möglichkeit
besteht, sich in eigenen Spezialgebieten noch weiter zu spezialisieren.
Andere Masterstudiengänge können dagegen ohne fachspezifische Kenntnisse
belegt werden, so dass diese allen Studenten offen stehen. Jede
Universität bietet
c.a. 5-9 Masterstudiengänge an, z.B.
Internationales Recht,
Europarecht,
Notarrecht, Niederländisches Recht, Steuerrecht,
Strafrecht.
Innerhalb eines solchen Gebietes gibt es dann häufig noch die
Möglichkeit eine Spezialrichtung zu wählen oder auch frei zwischen
verschiedenen Fächern zu kombinieren. Es muss lediglich eine bestimmte
Anzahl von Studienpunkten gesammelt werden. Diese Studienpunkte werden
durch Prüfungen über die einzelnen Fächer erworben, eine zentrale
Abschlussarbeit besteht nicht.
Zu beachten sind die unterschiedlichen Gebühren („Tuition“) für die
jeweiligen Master-Programme, beispielsweise
Master in International and European Economic Law oder ein
Master an der
European Law School.
 |
Berufszugang
Der Weg in die Anwaltschaft führt in den Niederlanden über eine dreijährige
Ausbildungszeit. Diese wird unter der Aufsicht eines erfahrenen Anwalts (Patroon)
abgeleistet. Dabei wird man gleich zu Anfang als Anwalt vereidigt und kann schon
selbständig vor Gericht auftreten. Parallel müssen die angehenden Anwälte Kurse
über Prozessrecht, Vertragsgestaltung und praktische Techniken wie das Verfassen
bestimmter Schriftsätze besuchen, die allerdings insgesamt über 3500 € kosten.
Am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit wird der fertige Anwalt häufig von
seinem Ausbilder übernommen, da er schon gut in die Kanzlei eingearbeitet ist.
Allerdings wird er im Normalfall erst einmal durchschnittlich 6 Jahre als "Medewerker"
(Mitarbeiter) angestellt, bevor er zum Partner in der Kanzlei werden kann.
Link:
Niederländische
Anwaltskammer (Orde van Advocaten)
In den Niederlanden kann man auf zwei verschiedenen Wegen
Richter werden. Der erste steht jungen Universitätsabsolventen offen. Dieser
besteht aus einer vier Jahre dauernden Ausbildung innerhalb der Richterschaft
und weiteren zwei Jahren in einem anderen juristischen Tätigkeitsfeld.
Der zweite Weg steht Juristen mit mindestens sechs Jahren
Berufserfahrung in anderen Feldern offen, also vor allem Anwälten. Diese können
sich als Quereinsteiger auf Richterposten bewerben. Dafür müssen sie sich
zunächst in einem Gespräch mit einer Vorauswahlkommission als geeignet erweisen.
Danach müssen die Kandidaten mehrere schriftliche und praktische Tests und
ein Gespräch mit einem Psychologen absolvieren, bevor noch ein Gespräch mit der
Auswahlkommission folgt. Bereits am Tag nach diesem Gespräch bekommen die
Kandidaten mitgeteilt, ob sie genommen wurden.
Link: niederländische Richterschaft
Um in den Niederlanden Notar zu werden, muss man schon an der
Universität die Spezialisierung Notarrecht wählen. Danach muss man bei einem
Notar eine sechsjährige Ausbildung absolvieren. Während der ersten drei Jahre
findet parallel noch theoretischer Unterricht statt, der vom Notarverband
organisiert wird. Nach diesen sechs Jahren ist man offiziell Notar-Kandidat, das
heißt man kann von der Königin zum Notar ernannt werden. Da aber die Zahl der Notare,
die in den Niederlanden tätig sein dürfen, gesetzlich beschränkt ist, muss man
erst einmal als angestellter Notar arbeiten, hat aber schon die vollen
Befugnisse eines Notars. Nach sechs Jahren Berufserfahrung kann man sich auf
einen Stelle als selbständiger Notar bewerben.
Link:
Königliche
notarielle Berufsorganisation
|
|