Integrierte Studienmodelle
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bullet Centre juridique franco-allemand (CJFA)

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes bietet durch das CJFA ein Doppelstudium des deutschen und französischen Rechts an. Das Studium am CJFA dauert zwei Jahre und führt zum Abschluß DEUG - mention droit. Einerseits steht das CJFA Interessenten offen, die primär das Studium des französischen Rechts betreiben, dabei jedoch gleichzeitig Grundkenntnisse im deutschen Recht erwerben wollen und hierüber den Zugang zur Rechtsvergleichung anstreben. Hierzu können die Studenten Veranstaltungen im deutschen Recht besuchen und den Abschluss DEUG mention "droits français et allemand" verliehen.

Zweitens wendet sich das CJFA an Interessenten, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, in der Regel deutsche Staatsangehörige sind und die im Hinblick auf die fortschreitende Integration Europas über ihr Studium des deutschen Rechts hinaus Grundkenntnisse im französischen Recht erwerben und insoweit einen qualifizierten Abschluss erlangen wollen. Diese Studenten besuchen alle Veranstaltungen des Studiums des deutschen Rechts (Ziel: Staatsexamen) und zusätzlich die Veranstaltungen zum Erwerb des DEUG mention "droits français et allemand". Dieses Studium verlangt von den Studenten ein hohes Maß an persönlichem Fleiß und Motivation.

bullet Hanse Law School

Die Hanse Law School ist ein gemeinsames internationales rechtswissenschaftliches Studienprogramm der Universitäten Bremen, der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und der Rijksuniversiteit Groningen. Das besondere an dem Studium ist, dass rechtsvergleichend-integriert in deutscher und englischer Sprache deutsches Recht sowie Anteile des niederländischen, englischen und europäischen Rechts gelehrt und miteinander verglichen werden.

Der Erwerb des  "Bachelor of Comparative and European Law" erfordert ein dreijähriges Studium an einer der Universitäten. Ein Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität ist dabei Pflicht; ein Sechstel der Leistungsnachweise müssen im Ausland erbracht werden.

Die HLS verfolgt ein interessantes didaktisches Konzept: Die Studierenden sollen sich vom ersten Semester an vergegenwärtigen, dass es für die Regelung eines Lebensbereichs niemals nur eine Lösung gibt, indem sie von vornherein unterschiedliche Lösungen kennen lernen. Außerdem sollen ihnen früh der grundsätzliche integrationistische Ansatz des EG-Rechts und die Verschränkung dieses Rechts mit den nationalen Rechten vergegenwärtigt werden.

Dazu wird schon im ersten Studienjahr eine Einführung in die Rechtsvergleichung und das EG-Recht gegeben. Die Lehre der verschiedenen Rechtsgebiete erfolgt dann weitgehend induktiv: ausgehend von konkreten Konfliktlagen sollen Lösungen entwickelt und aufgezeigt werden ("Case-Book-Methode", vor allem üblich im Common Law Rechtskreis). Diese werden dann wieder mit anderen Ansätzen anderer Rechtsordnungen verglichen.

Hierdurch sollen die Studenten gemeinsame Strukturen verschiedener Rechtsordnungen erkennen und sich weitere Rechtsordnungen leichter aneignen können. Unterstützt wird dieser Ansatz durch fachspezifische Fremdsprachenausbildung.

In einem vierten Studienjahr kann der "Master of Comparative and European Law" erworben werden. Hier sollen die Studenten vertiefte Kenntnisse erwerben und eigenständiger arbeiten. Im Übrigen ist die Zielsetzung die gleiche.

Anzumerken ist, dass dieses Studium nicht auf das juristische Staatsexamen vorbereitet. Es kann aber ein "meester in de rechten" an der Universität Groningen erworben werden. Dieser ermöglicht dann die praktische Ausbildung zum Rechtsanwalt in den Niederlanden. Nach Ausschöpfung der bestehenden EG-rechtlichen Möglichkeiten durch die deutsche Gesetzgebung haben Absolventen/innen dieser Zusatzausbildung gute Aussichten, die nach deutschem Recht erforderliche notwendige Zusatzprüfung zur unmittelbaren Zulassung zur Anwaltschaft zu bestehen (§ 16 EuRAG).

bullet Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Die Juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina bietet im Zusammenwirken mit der Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität Poznan ein Studium besonderer Art für alle am polnischen Recht interessierten Studienbewerber an. Ein Ziel dieses Studiums kann es sein, sich auf das polnische Magisterexamen, das an der Universität in Poznan abgelegt werden muß, vorzubereiten. Dazu besuchen die Studierenden zunächst gemeinsam mit ihren Kommilitonen aus Deutschland und den Kommilitonen aus anderen Ländern die Lehrveranstaltungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht in deutscher Sprache und absolvieren damit ein „Grundstudium im deutschen Recht". Ab dem dritten Fachsemester werden von polnischen Hochschullehrern Lehrveranstaltungen angeboten, die spezielle Kenntnisse in polnischen Rechtsfächern vermitteln. Parallel müssen Lehrveranstaltungen besucht werden, die zwar der Ausbildung eines Studierenden entsprechen, der das deutsche Staatsexamen anstrebt, die jedoch als notwendige Lehrveranstaltungen für das Examen zum polnischen Magister angerechnet werden.

Ab dem Wintersemester 2004/2005 wird diese Ausbildung auf das Bachelor/Master-System umgestellt. Das Bachelor-Programm sieht zunächst ein Grundstudium im deutschen Recht vor. Ab dem 3. Fachsemester werden zusätzlich zu weiteren Lehrveranstaltungen zum deutschen Recht im Collegium Polonicum am anderen Oderufer von polnischen Hochschullehrern Lehrveranstaltungen in polnischer Sprache angeboten, die spezielle Kenntnisse in polnischen Rechtsfächern vermitteln. Das Studium endet nach dem 6. Semester mit dem Abschluss des Bachelor of German and Polish Law (LL.B.).

Der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiums stellt eine Zulassungsvoraussetzung für den darauf aufbauenden Studiengang des Master of German and Polish Law dar. Dieser Studiengang führt in Kombination von deutschen und polnischen Rechtsfächern nach weiteren vier Semestern zum gleichzeitigen Erwerb des LL.M. (German and Polish Law) sowie des Magister-Titels der Adam-Mickiewicz-Universität Poznan.

Damit besteht die Möglichkeit, ein für das Land Polen berufsqualifizierenden juristischen Hochschulabschluss und zugleich einen deutschen juristischen Mastertitel zu erwerben, der besondere Kenntnisse im deutschen und polnischen Recht ausweist und in dieser Form nirgends sonst erworben werden kann. Das Programm dürfte daher in erster Linie für polnische Studierende interessant sein.

Ein aktueller Bericht findet sich in: Bredol, Martin/Mojkowska, Aleksandra, Deutsch-polnische Juristenausbildung in Frankfurt (Oder), ZEuP 2005, 674ff.

Bachelor/Master of German and Polish Law