Hochschulzugang
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bullet Belgien

Der Zugang zum Studium in Belgien führt über eine Bewerbung direkt bei der Hochschule und setzt ein belgisches Abitur voraus, bzw. eine Prüfung, die die Hochschulreife nachweist. Falls dieses Abitur im anderen Teil Belgiens (Flandern oder Wallonie) abgelegt wurde, muss zusätzlich noch ein Sprachnachweis erbracht werden. Für Studierende aus anderen europäischen Ländern gilt, dass deren ausländisches Abitur anerkannt wird, sie aber in Belgien eine Sprachprüfung bestehen müssen, bevor sie sich einschreiben können. Die Studiengebühren betragen 726 € pro Jahr (Uni Lüttich). Die belgischen Universitäten werben aktiv um Studenten, indem sie sich den Schulabgängern auf Universitätsbörsen präsentieren. Aufnahmeprüfungen gibt an belgischen Universitäten nicht, eine Selektion findet durch schwere Prüfungen in den ersten Jahren statt.  
 
bullet Deutschland

Bis vor kurzem wurde der Zugang zum Jurastudium deutschlandweit zentral von der Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) organisiert. Seit dem Jahr 2001 läuft die Zulassung der Studenten aber direkt über die Universitäten. Man muss sich also bei den Universitäten seiner Wahl direkt bewerben, die nach eigenen Auswahlkriterien über die Zulassung entscheidet. Neben gewissen Klauseln für soziale Härtefälle ist vor allem die Abiturnote entscheidend für die Zulassung (Bsp.:Kriterien der Uni Regensburg). Es gibt aber auch Universitäten, bei denen es keinen numerus clausus mehr gibt und jeder Bewerber einen Studienplatz erhält.
 
bullet England

Interessenten für einen undergraduate - Studiengang, also Studienanfänger, müssen sich über das zentrale Studienplatzvergabesystem UCAS (Universities and Colleges Admissions Service) bewerben. Der UCAS ist dabei Vermittlungsstelle, die Auswahl treffen die Universitäten selbst. Einen einklagbaren Studienplatzanspruch gibt es nicht. Viele Universitäten verlangen 2, besser 3 A-Levels mit "A" oder "B" sowie eine positive Beurteilung des Schulleiters. Angesehene Universitäten wie z.B. Oxford, Cambridge, LSE und Warwick verlangen einen "AAA" oder "AAB" Abschluss. Die Anforderungen sind also hoch. Viele und vor allem  angesehene Universitäten führen Interviews mit den Bewerbern durch. In Oxford und Cambridge gibt es außerdem eine besondere Zulassungsprüfung, für die die Kandidaten auch Aufsätze anfertigen müssen.

Das UCAS Handbuch und der offizielle Bewerbungsbogen können jedes Jahr ab 1. Juli direkt bei UCAS angefordert werden. Die Anträge sollen in der Regel bis zum 15. Dezember dem UCAS vorliegen. Die Bewerber können bis zu 8 Universitäten angeben. Im Frühjahr erhalten die Bewerber dann ihre Zu- bzw. Absagen. Erfolglosen Bewerbern bleibt die Möglichkeit, am "Clearing"-Verfahren teilzunehmen. Dabei werden die Reststudienplätze nach einem bestimmten Verfahren verteilt. Für Oxford und Cambridge (die nicht dem UCAS-System angeschlossen sind) gilt die Besonderheit, dass eine gleichzeitige Bewerbung über UCAS im selben Jahr unzulässig ist. Die Bewerbung muss hier außerdem bis 15. Oktober eingegangen sein.

bullet Finnland

Voraussetzung für den Besuch einer finnischen Hochschule ist eine dem Abitur vergleichbare Abschlussprüfung der finnischen Oberschule. Die Hochschulen können sich in Finnland ihre Studenten selbst aussuchen und stellen Eingangsprüfungen, deren Ergebnisse zusammen mit der Abiturnoten die Basis für die Auswahl der Studenten bilden. Schon in der Aufnahmeprüfung geht es um juristische Themen und die Studenten bereiten sich Monate lang darauf vor. Dafür bekommen sie eine Liste mit juristischer Literatur im Umfang von ca. 800 Seiten, die für die Prüfung vorausgesetzt wird. Die Auswahl ist sehr hart und z.B. an der Universität von Helsinki werden nur ca. 14 % der Bewerber zum Jurastudium zugelassen. Daher gibt es für die Aufnahmeprüfungen Vorbereitungskurse und auch private Repetitorien. Die meisten Kandidaten nehmen mehrere Anläufe um an eine Jurafakultät zu gelangen und versuchen die Zeit mit Jobs zu überbrücken. Eine Folge der hohen Einstiegshürden in Finnland ist eine sehr niedrige Zahl von Studienabbrechern unter finnischen Jurastudenten.

Studiengebühren gibt es in Finnland nicht, lediglich einen Sozialbeitrag von ca. 60 € wird erhoben, der allerdings eine Krankenversicherung umfasst.

Jura wird in Finnland an drei Universitäten gelehrt: der Universität Helsinki, der Universität Turku und der Universität von Lappland in Rovaniemi.
 
bullet Frankreich

Voraussetzung des Jurastudiums ist das Abitur (bac). Alternativ kann jeder Franzose ab 17 Jahren ohne besondere Vorbildung in einem zweijährigen Studium (meist in Abendkursen) die „capacité en droit“ erlangen, die auch zum Jurastudium berechtigt, wer das Examen mit 15/20 Punkten besteht kann dann gleich in das zweite Studienjahr einsteigen.

Es existiert kein zentrales System für die Studienplatzvergabe, so dass man sich direkt bei der Universität bewerben muss. Dort wird dann aber in der Regel jeder Bewerber ohne Vorauswahl angenommen. Hochschulgebühren gibt es nicht, es werden lediglich Einschreibungsgebühren von ca. 150 € erhoben.

bullet Irland

Die folgenden 5 Universitäten bieten ein Studium der Rechte an: Trinity College, NUI Galway, University College Dublin, University College Cork and University of Limerick. Der Zugang zum Hochschulstudium wird vom "central applications office" geregelt, einem Regierungsorgan. Die Studienplätze werden hauptsächlich nach den Noten im Abschlusszeugnis (Leaving Certificate) vergeben, ähnlich dem deutschen numerus clausus-System.

bullet Italien

Zugangsvoraussetzung für ein Studium in Italien ist ein Abschluss einer weiterführenden Schule entsprechend dem Abitur, allerdings gibt auch das Fachabitur z.B. von technischen und Wirtschaftsgymnasien vollen Zugang zu den Universitäten. Offiziell werden keine Studiengebühren genommen, sondern Einschreibgebühren in Höhe von ca. 500 €. An den privaten Universitäten werden je nach dem Monatseinkommen der Eltern bis zu 3000 € Gebühren genommen.

bullet Lettland

Bewerber müssen einen zur Hochschulreife befähigenden Schulabschluss besitzen. Sodann bewerben sie sich bei den einzelnen Universitäten, die die Studenten mit Auswahltests aussuchen. Allerdings wird es im Zuge einer Reform demnächst wohl nur noch auf die "Abitur"note ankommen, ähnlich dem deutschen "numerus clausus".

bullet Luxemburg

Zugangsvoraussetzung für das Studium in Luxemburg ist das "diplôme de fin d'études secondaires" oder ein vergleichbarer Schulabschluss aus anderen Ländern, wobei man sich diesen beim Bildungsministerium anerkennen lassen muss. Für das deutsche Abitur gibt es aber keine Probleme.

Link: Immatrikulationsantrag

bullet Niederlande

Um eine niederländische Hochschule besuchen zu dürfen, braucht man einen Abschluss einer weiterbildenden Schule, ähnlich dem deutschen Abitur. Wenn man als Deutscher in den Niederlanden studieren will, wird das Abitur anerkannt.

Pro Jahr müssen 1445 € Studiengebühren bezahlt werden.

bullet Österreich
 
Zulassungsvoraussetzung für ein ordentliches Studium an österreichischen Universitäten ist die Reifeprüfung (Matura).

Zum Einstieg ist neben der Matura eine Zusatzprüfung in Latein notwendig, falls Latein nicht bereits in der Oberstufe im Ausmaß von mind. 12 Wochenstunden absolviert wurde. Das Latinum kann jedoch auch im Zuge des Studiums nachgeholt werden.

Der Zugang wird auch durch ein ausländisches Zeugnis erworben, wenn dieses durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nostrifiziert, d.h. einem österreichischen Zeugnis gleichwertig erklärt wurde. Ebenso vermittelt auch der Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung die allgemeine Universitätsreife. Grundvoraussetzung ist dabei der Nachweis der deutschen Sprache in einem ausreichenden Maß.

Zulassungsbeschränkungen bezüglich bestimmter Studienrichtungen gibt es in Österreich nicht.

Überdies besteht ohne Matura die Möglichkeit, eine fachlich eingeschränkte Studienberechtigung zu erlangen. Voraussetzungen für die Zulassung zur sog. Studienberechtigungsprüfung (SBP) sind der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder die Zugehörigkeit zu einem studienrechtlich Inländern gleichgestellten Personenkreis, grundsätzlich die Vollendung des 22. Lebensjahres und der Nachweis einer erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für die Rechtswissenschaften (§ 2 Abs.1 und 3 StudBerG).

Link: Aufnahme an österreichischen Universitäten

bullet Polen

Bewerber müssen die allgemeine Hochschulreife besitzen. Es besteht die Möglichkeit, entweder ein reguläres Studium zu wählen oder sich für ein Fernstudium zu entscheiden, bei dem nur am Wochenende Veranstaltungen stattfinden.

Bewerber für einen regulären Studienplatz müssen sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen. Diese besteht hauptsächlich aus Wissensfragen zur Geschichte Polens. Daneben wird das logische Verständnis des Bewerbers getestet. Die Studienplätze werden dann unter den am besten abschneidenden Bewerbern verteilt.

Daneben gibt es die Möglichkeit eines Abend- oder Fernstudiums. Dieses Studium ist im Gegensatz zum regulären Studium kostenpflichtig. Eine Aufnahmeprüfung ist dafür nicht erforderlich.

Die Abiturnote hat bei der Bewerbung auf einen Studienplatz keine Bedeutung. Dies soll sich jedoch mit der Reform der polnischen Abiturordnung, die das Abitur an polnischen Schulen angleicht im Prüfungsjahr 2004/2005 ändern.

Zur Verordnung des polnischen Kultusministeriums über die neue Abiturordnung vom 07.01.2004

bullet Schottland

Die Universitäten sind bezüglich der Auswahl der Studenten autonom, und die Zulassungserfordernisse differieren daher. Grundsätzlich ist aber ein sehr guter Schulabschluss (AAAAB) notwendig. Die Bewerbung läuft wie in England über UCAS.

bullet Schweden

Zulassungsbeschränkungen bestehen in Schweden seit 1977. Nicht jeder Student bekommt mit der 1. Bewerbung einen Studienplatz. Allerdings wird die Auswahl bei der 2. und 3. Bewerbung erheblich milder, sodass faktisch fast jeder früher oder später einen Studienplatz bekommt.

bullet Schweiz

Zugangsvoraussetzung für das Studium an Schweizer Hochschulen ist ein so genannter Vorbildungsnachweis, also in erster Linie eidgenössische Maturitäten, was dem deutschen Abitur gleichsteht. Daneben gibt es aufgrund der kantonalen Besonderheiten eine ganze Liste weiterer anerkannter Vorbildungen, wie Fachhochschulabschlüsse oder Abschlüsse bestimmter weiterer Schulformen. Auch ausländische Schulabschlüsse werden anerkannt, sofern sie als allgemeinbildend gelten, was für das deutsche Abitur der Fall ist. Die Kriterien im einzelnen finden Sie unter diesem Link.

bullet Spanien

Primäre Voraussetzung für den Zugang zur Universität ist das "bachillerato", welches dem deutschen Abitur entspricht, oder ein vergleichbarer Abschluss.

Um sich an einer spanischen Universität einschreiben zu können, muss der Bewerber zudem ein Prüfungsverfahren ("selectividad") durchlaufen. Ziel der "selectividad" ist die Überprüfung der Eignung der Bewerber zum Hochschulstudium im Hinblick auf ihre akademische Reife. Zunächst wird der allgemeine Bildungsstand des Bewerbers in Bezug auf das Verständnis von Konzepten, den Gebrauch der Sprache und die Fähigkeit des Analysierens von Problemen untersucht. Der zweite Teil der Prüfung beschäftigt sich in Grundzügen mit den fachspezifischen Kenntnissen des Bewerbers. Absolviert der Bewerber beide Prüfungsteile erfolgreich, hat er sich für das universitäre Studium qualifiziert.

Da es für Jura sehr viele Studienplätze gibt und die Zulassungsanforderungen relativ niedrig sind, erhält fast jeder Bewerber auch einen Studienplatz. Die Universitäten erheben für das Studium Gebühren.