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Vertiefungsstudien
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Im Anschluss an den Bachelor kann nach der vollständigen
Umstellung auf das neue Studiensystem an allen Universitäten ein zweijähriges
Masterstudium absolviert werden. Hier bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich
zu spezialisieren. Beispielsweise in Antwerpen können die Studenten zwischen
einer Vielzahl von angebotenen Fächern frei wählen um einen generellen Master
der Rechte zu erlangen oder sich auf einen bestimmten Bereich konzentrieren,
um einen spezialisierten Master zu erlangen in den Fächern:
Zivil-/Straf-/Prozessrecht; Handels-/Wirtschaftsrecht; öffentliches Recht;
Völker-/Europarecht; Steuerrecht; Sozialrecht;
1. LL.M. 2. Promotion zum Dr. iur. 3. Habilitation 4. Fachanwaltskurse
Die meisten Universitäten bieten die Möglichkeit, nach Abschluss des undergraduate-Studiums (LL.B.) ein vertiefendes postgraduate-Studium zu absolvieren. Hier sind eine selbständige Forschung und eine Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete möglich. Die renommierten Universitäten lassen im allgemeinen nur Studierende zu, die im undergraduate-Studium einen first oder upper second honours degree erhalten haben. Es gibt verschiedene Arten des postgraduate-Studiums: LL.M.: Das Studienprogramm des Master of Law ist auf ein Jahr angelegt. Dessen praxisbezogenere und weitaus häufigere Variante ist der LL.M. by course work/by instruction. Der Student absolviert hier einen festgelegten Studienplan und schreibt eine kürzere Forschungsarbeit. Alternativ gibt es den LL.M. by research, der ausschließlich durch das Schreiben einer längeren Forschungsarbeit erworben wird. Er ist eher akademisch ausgerichtet und wird gelegentlich auch M.Phil. (Master of Philosophy) genannt. M.Jur.: Der Master of Jurisprudence ist ein dem LL.M. ähnliches spezielles einjähriges postgraduate-Programm für Studenten aus Systemen, die nicht dem Common Law verhaftet sind. M.Litt.: Zum Erwerb des Master of Letters benötigt man zwei Jahre, an deren Ende eine Forschungsarbeit von ca. 50000 Wörtern Umfang vorgelegt werden muss. Je nach Universität gibt es zusätzlich eine mündliche oder schriftliche Prüfung. Ph.D.: Mit mindestens 2-3 Jahren Forschung kann man den Grad Doctor of Philosophy erwerben. Die Forschungsarbeit muss ca. 100.000 Wörter umfassen. LL.D.: Der Doctor of Law stellt einen höheren Doktorgrad dar, der entweder als Ehrentitel oder nach Vorlage wissenschaftlicher Veröffentlichungen verliehen wird. Es gibt kein Äquivalent zur Habilitation.
In Finnland gibt es zwei Phasen von Vertiefungsstudien.
Zunächst das zweijährige Lizentiat, das mit dem deutschen Doktorat vergleichbar
ist und dann das vierjährige Doktorat, das eher der Habilitation ähnelt und
einzig von Kandidaten, die eine wissenschaftliche Karriere anstreben, gewählt
wird. An der Universität von Helsinki (der größten der drei juristischen
Fakultäten Finnlands) gibt allerdings nur ca. zehn Linzentiatsstudenten und
einige wenige Doktoranden im Jahr, so dass man sagen kann, dass dieser Weg
praktisch kaum gewählt wird. Beide Postgraduiertenstudien bestehen aus
Vorlesungen und Seminaren in einem speziellen Fachgebiet und schließen mit einer
großen schriftlichen Arbeit ab.
Nach der Maîtrise gab es nach dem alten Studiensystem noch die Möglichkeit, einem dritten Studienabschnitt (troisième cycle) ein DEA (diplôme d'études approfondies) oder ein DESS (diplôme d'études supérieures spécialisées) zu erwerben.War das DEA ein rein universitäres Vertiefungsstudium, während das DESS eine berufsorientierte Ausbildung darstellte, die auch zum Großteil in der Praxis stattfand. Nach dem neuen Studiensystem kann nach der Licence entweder ein Master Recherche (entsprechend den alten DEA) oder ein Master Professionnel (entsprechend den alten DESS) gewählt werden. Im Anschluss an einen Master Recherche gibt noch die Option auf ein dreijähriges Doctorat.
Die meisten Universitäten bieten die Möglichkeit, nach Abschluss des undergraduate-Studiums (LL.B.) ein vertiefendes postgraduate-Studium zu absolvieren. Hier sind eine selbständige Forschung und eine Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete möglich. Die renommierten Universitäten lassen im allgemeinen nur Studierende zu, die im undergraduate-Studium mindestens ein upper second honours degree erhalten haben. Es gibt verschiedene Arten des postgraduate-Studiums: LL.M.: Das Studienprogramm des Master of Law ist auf ein Jahr angelegt. Dessen praxisbezogenere und weitaus häufigere Variante ist der LL.M. by course work/by instruction. Der Student absolviert hier einen festgelegten Studienplan und schreibt eine kürzere Forschungsarbeit. Alternativ gibt es den LL.M. by research, der ausschließlich durch das Schreiben einer längeren Forschungsarbeit erworben wird. Er ist eher akademisch ausgerichtet und wird gelegentlich auch M.Phil. (Master of Philosophy) genannt. Ph.D.: Mit mindestens 2-3 Jahren Forschung kann man den Grad Doctor of Philosophy erwerben. Die Forschungsarbeit muss ca. 100.000 Wörter umfassen. LL.D.: Der Doctor of Law stellt einen höheren Doktorgrad dar, der entweder als Ehrentitel oder nach Vorlage wissenschaftlicher Veröffentlichungen verliehen wird. Es gibt kein Äquivalent zur Habilitation.
Nach dem Erwerb der "laurea" können verschiedene Spezialisierungsstudiengänge gewählt werden die "corsi di laurea specialistica". Diese dauern zwei Jahre und erfordern den Erwerb weiterer 120 Credits. Danach kann ein Master (ein weiteres Jahr) oder Doktor (drei weitere Jahre) erworben werden.
Es gibt die Möglichkeit der Promotion. Diese läuft ähnlich wie in Deutschland ab. Die Riga Graduate School of Law bietet auch ein 60-wöchiges Programm zum Erwerb eines LL.M. in International and European Law an. Diese Hochschule wurde gegründet, um den Studenten der baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen die Möglichkeit des Studiums des Europarechts zu ermöglichen als Vorbereitung zum Beitritt zur EU.
Seit dem Jahr 2003 bietet die Universität Luxemburg einen Master im Handelsrecht - Fachrichtung Finanzrecht an. Dabei werden neben Handelsrecht auch Börsen- und Bankrecht, internationales Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Buchhaltung unterrichtet. Die Absolventen erhalten neben der luxemburgischen auch eine französische Maîtrise verliehen. Studienplan: Master in Handelsrecht Fachrichtung Finanzrecht Außerdem bieten das Institut Universitaire International Luxembourg, die Université du Luxembourg, die Université Nancy 2 und die Université Robert Schuman Strasbourg in Kooperation einen Vertiefungsstudiengang für Europarechtliche Streitigkeiten. Es werden die Grundlagen und Techniken des europarechtlichen Prozesses unterrichtet. Es gibt spezialisierte Vorlesungen für jeden Verfahrenstyp, die entweder von Professoren oder von Richtern an den europäischen Gerichten gehalten werden. Als Abschluss werden sowohl ein luxemburgisches, als auch ein französisches Diplom vergeben. Link: Vertiefungsstudiengang Europarechtliche Streitigkeiten
Für die erfolgreichen Absolventen eines Bachelor Studienganges besteht die Möglichkeit einen Master zu machen. Allerdings schließen die Masterstudiengänge häufig direkt an einen speziellen Bachelor an und verlangen entsprechendes Vorwissen, so dass häufig nur die Möglichkeit besteht, sich in eigenen Spezialgebiet noch weiter zu spezialisieren. Andere Masterstudiengänge können dagegen ohne fachspezifische Kenntnisse belegt werden, so dass diese allen Studenten offen stehen. Jede Universität bietet c.a. 5-7 Masterstudiengänge an, z.B. Internationales Recht, Europarecht, Notarrecht, Niederländisches Recht, Steuerrecht, Strafrecht.... Innerhalb eines solchen Gebietes gibt es dann häufig noch die Möglichkeit eine Spezialrichtung zu wählen oder auch frei zwischen verschiedenen Fächern zu kombinieren. Es muss lediglich eine bestimmte Anzahl von Studienpunkten gesammelt werden. Diese Studienpunkte werden durch Prüfungen über die einzelnen Fächer erworben, eine zentrale Abschlussarbeit besteht nicht.
Das Doktoratsstudium ist ein eigenständiger, auf dem Diplomstudium aufbauender, Studiengang mit dem Zweck, die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften weiterzuentwickeln. Die Doktoratsstudien an den verschiedenen Universitäten weisen kaum Abweichungen auf. Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium ist der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Diplomstudiums, eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschulstudienganges, wobei das Studium in den ersten beiden Fällen 4, ansonsten 6 Semester dauert. In dieser Zeit sind eine Dissertation abzufassen, 10 (bzw. 4 an der Universität Wien) Semesterstunden an Lehrveranstaltungen, 6 in Form von Seminaren und 4 nach Wahl, zu besuchen und mit dem Rigorosum abzuschließen. Bei den Lehrveranstaltungen herrschen Seminare vor, Linz nutzt auch "Privatissima" (Forschungsseminare für einen kleinen Teilnehmerkreis), "Konversatorien" und Vorlesungen. Die Prüfungen sind in der Form von Lehrveranstaltungs- und mündlichen Fachprüfungen vor Einzelprüfern zu absolvieren. In Salzburg gibt es eine kommissionelle Gesamtprüfung. Nach erfolgreichem Doktoratsstudium wird an die Absolventen der akademische Grad eines "Doktor der Rechtswissenschaften" (Dr. iur.) verliehen. Link: Studienplan Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien
LL.M.:
Promotion:
Die meisten Universitäten bieten die Möglichkeit, nach Abschluss des undergraduate (= LL.B.) Studiums ein vertiefendes postgraduate Studium zu absolvieren. LL.M.: Das Studienprogramm des Master of Laws ist auf 1 Jahr angelegt. Die praxisbezogenere und weitaus häufigere Variante ist der LL.M. by course work / by instruction. Der Student absolviert hier einen festgelegten Studienplan und schreibt eine kürzere Forschungsarbeit. Als Alternative gibt es den LL.M. by research, der ausschließlich durch das Schreiben einer längeren Forschungsarbeit erworben wird. Er ist eher akademisch ausgerichtet und wird gelegentlich auch M.Phil. (Master of Philosophy) genannt. Ph.D.: Mit mindestens 2-3 Jahren Forschung kann man den Grad "Doctor of Philosophy" erwerben. Die Forschungsarbeit muss ca. 100.000 Wörter umfassen.
Doktorgrad Habilitation
An den Bachelor kann man in der Schweiz ein Master-Studium als reines Wahlfachstudium mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern anschließen. Die Studierenden können dort aus einem großen Katalog ihre Fächer frei zusammenstellen, wobei zwischen 78 und 90 ECTS Punkte erreicht werden müssen. Bis zu einem Umfang von 24 ECTS Punkten dürfen darunter auch fakultätsfremde Fächer belegt werden. Außerdem muss eine Masterarbeit geschrieben werden, die innerhalb von zwölf Wochen nach Ausgabe des Themas eingereicht werden muss. Einen Master mit Schwerpunktzertifikat erlangt man, wenn man bei seiner Fächerauswahl mindestens 48 ECTS Punkte in einem Schwerpunktbereich wählt und seine Masterarbeit in diesem Bereich schreibt. Wer den Master mit mindestens der Note 4,75 (von 6) besteht, hat zudem die Möglichkeit, durch die Anfertigung einer Dissertation den Grad eines Doctor iuris zu erlangen.
1. Doctorado Die Promotion ist Grundvoraussetzung für Forschung und Lehre in Spanien. Für außeruniversitäre Berufszweige hat der Doktortitel jedoch so gut wie keine Bedeutung. 2. Master de Práctica de Derecho - Master der Rechtspraxis
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