Vertiefungsstudien
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bullet Belgien

Im Anschluss an den Bachelor kann nach der vollständigen Umstellung auf das neue Studiensystem an allen Universitäten ein zweijähriges Masterstudium absolviert werden. Hier bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich zu spezialisieren. Beispielsweise in Antwerpen können die Studenten zwischen einer Vielzahl von angebotenen Fächern frei wählen um einen generellen Master der Rechte zu erlangen oder sich auf einen bestimmten Bereich konzentrieren, um einen spezialisierten Master zu erlangen in den Fächern: Zivil-/Straf-/Prozessrecht; Handels-/Wirtschaftsrecht; öffentliches Recht; Völker-/Europarecht; Steuerrecht; Sozialrecht;
 
bullet Deutschland

 1. LL.M.
Die mittlerweile wohl häufigste Zusatzqualifikation deutscher Juristen ist der "Master of Laws". Hierbei handelt es sich um einen in der Regel einjährigen Vertiefungsstudiengang in einem bestimmten Rechtsgebiet (beispielsweise Master of European Law, Master of Business Law, Master of Finance Law). Mittlerweile bieten auch sehr viele deutsche Universitäten einen Master-Studiengang an. Meist ist dabei der Unterricht zumindest teilweise in Englisch. Beliebter (und wohl auch angesehener) ist es aber, den LL.M. im (fast immer englischsprachigen) Ausland zu erwerben. Dies hat zum einen den Vorteil, dass man Einblick in das komplett andere anglo-amerikanische Rechtssystem des Common Law bekommt, andererseits natürlich eine intensivere Beschäftigung mit der (englischen) Fremdsprache, der man "rund um die Uhr" ausgesetzt ist. Zusätzlich beweist der Student durch das Auslandsstudium Flexibilität und Weltoffenheit. Fairerweise wird man anmerken müssen, dass der Erwerb von nutzbaren fachlichen Qualifikationen bei einem Master-Studium im Ausland in aller Regel gering sein wird. Es geht zuviel Zeit verloren mit der Gewöhnung an die englische Rechtssprache, das Rechtssystem und die kulturellen Unterschiede. Die Masterstudiengänge sind auch mit großer Mehrheit von ausländischen Studierenden besucht und oft auch für diese konzipiert.

2. Promotion zum Dr. iur.
Der Einstieg in eine wissenschaftliche Karriere beginnt in Deutschland mit der Promotion. Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel ein mindestens "vollbefriedigendes" Staatsexamen (dies erreichen ca. 15 % der Examenskandidaten) oder ein "befriedigendes" Staatsexamen und zwei Seminarscheine, die wenigstens mit "gut" bewertet wurden.
Zusätzlich muss sich der Student einen "Doktorvater", also einen Tutor, suchen. Der Doktorvater unterstützt den Studenten beim Anfertigen der Dissertation und bewertet diese später (zuzüglich eines Zweitkorrektors).
Der Promotionsstudent wählt frei ein Thema, welches er in der Dissertation wissenschaftlich bearbeiten will. Er ist in seiner Zeiteinteilung absolut frei. Eine Promotion dauert ca. 1-3 Jahre. Sie schließt mit der Vorlage der Dissertation und ihrer mündlichen Verteidigung vor der Prüfungskommission (Disputation) ab.

3. Habilitation
 

4. Fachanwaltskurse

bullet England

Die meisten Universitäten bieten die Möglichkeit, nach Abschluss des undergraduate-Studiums (LL.B.) ein vertiefendes postgraduate-Studium zu absolvieren. Hier sind eine selbständige Forschung und eine Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete möglich. Die renommierten Universitäten lassen im allgemeinen nur Studierende zu, die im undergraduate-Studium einen first oder upper second honours degree erhalten haben. Es gibt verschiedene Arten des postgraduate-Studiums:

LL.M.: Das Studienprogramm des Master of Law ist auf ein Jahr angelegt. Dessen praxisbezogenere und weitaus häufigere Variante ist der LL.M. by course work/by instruction. Der Student absolviert hier einen festgelegten Studienplan und schreibt eine kürzere Forschungsarbeit. Alternativ gibt es den LL.M. by research, der ausschließlich durch das Schreiben einer längeren Forschungsarbeit erworben wird. Er ist eher akademisch ausgerichtet und wird gelegentlich auch M.Phil. (Master of Philosophy) genannt.

M.Jur.: Der Master of Jurisprudence ist ein dem LL.M. ähnliches spezielles einjähriges postgraduate-Programm für Studenten aus Systemen, die nicht dem Common Law verhaftet sind.

M.Litt.: Zum Erwerb des Master of Letters benötigt man zwei Jahre, an deren Ende eine Forschungsarbeit von ca. 50000 Wörtern Umfang vorgelegt werden muss. Je nach Universität gibt es zusätzlich eine mündliche oder schriftliche Prüfung.

Ph.D.: Mit mindestens 2-3 Jahren Forschung kann man den Grad Doctor of Philosophy erwerben. Die Forschungsarbeit muss ca. 100.000 Wörter umfassen.

LL.D.: Der Doctor of Law stellt einen höheren Doktorgrad dar, der entweder als Ehrentitel oder nach Vorlage wissenschaftlicher Veröffentlichungen verliehen wird.

Es gibt kein Äquivalent zur Habilitation.

bullet Finnland

In Finnland gibt es zwei Phasen von Vertiefungsstudien. Zunächst das zweijährige Lizentiat, das mit dem deutschen Doktorat vergleichbar ist und dann das vierjährige Doktorat, das eher der Habilitation ähnelt und einzig von Kandidaten, die eine wissenschaftliche Karriere anstreben, gewählt wird. An der Universität von Helsinki (der größten der drei juristischen Fakultäten Finnlands) gibt allerdings nur ca. zehn Linzentiatsstudenten und einige wenige Doktoranden im Jahr, so dass man sagen kann, dass dieser Weg praktisch kaum gewählt wird. Beide Postgraduiertenstudien bestehen aus Vorlesungen und Seminaren in einem speziellen Fachgebiet und schließen mit einer großen schriftlichen Arbeit ab.
 
bullet Frankreich

Nach der Maîtrise gab es nach dem alten Studiensystem noch die Möglichkeit, einem dritten Studienabschnitt (troisième cycle) ein DEA (diplôme d'études approfondies) oder ein DESS (diplôme d'études supérieures spécialisées) zu erwerben.War das DEA ein rein universitäres Vertiefungsstudium, während das DESS eine berufsorientierte Ausbildung darstellte, die auch zum Großteil in der Praxis stattfand.

Nach dem neuen Studiensystem kann nach der Licence entweder ein Master Recherche (entsprechend den alten DEA) oder ein Master Professionnel (entsprechend den alten DESS) gewählt werden. Im Anschluss an einen Master Recherche gibt noch die Option auf ein dreijähriges Doctorat.

bullet Irland

Die meisten Universitäten bieten die Möglichkeit, nach Abschluss des undergraduate-Studiums (LL.B.) ein vertiefendes postgraduate-Studium zu absolvieren. Hier sind eine selbständige Forschung und eine Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete möglich. Die renommierten Universitäten lassen im allgemeinen nur Studierende zu, die im undergraduate-Studium mindestens ein upper second honours degree erhalten haben. Es gibt verschiedene Arten des postgraduate-Studiums:

LL.M.: Das Studienprogramm des Master of Law ist auf ein Jahr angelegt. Dessen praxisbezogenere und weitaus häufigere Variante ist der LL.M. by course work/by instruction. Der Student absolviert hier einen festgelegten Studienplan und schreibt eine kürzere Forschungsarbeit. Alternativ gibt es den LL.M. by research, der ausschließlich durch das Schreiben einer längeren Forschungsarbeit erworben wird. Er ist eher akademisch ausgerichtet und wird gelegentlich auch M.Phil. (Master of Philosophy) genannt.

Ph.D.: Mit mindestens 2-3 Jahren Forschung kann man den Grad Doctor of Philosophy erwerben. Die Forschungsarbeit muss ca. 100.000 Wörter umfassen.

LL.D.: Der Doctor of Law stellt einen höheren Doktorgrad dar, der entweder als Ehrentitel oder nach Vorlage wissenschaftlicher Veröffentlichungen verliehen wird.

Es gibt kein Äquivalent zur Habilitation.

bullet Italien

Nach dem Erwerb der "laurea" können verschiedene Spezialisierungsstudiengänge gewählt werden die "corsi di laurea specialistica". Diese dauern zwei Jahre und erfordern den Erwerb weiterer 120 Credits. Danach kann ein Master (ein weiteres Jahr) oder Doktor (drei weitere Jahre) erworben werden.

bullet Lettland

Es gibt die Möglichkeit der Promotion. Diese läuft ähnlich wie in Deutschland ab.

Die Riga Graduate School of Law bietet auch ein 60-wöchiges Programm zum Erwerb eines LL.M. in International and European Law an. Diese Hochschule wurde gegründet, um den Studenten der baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen die Möglichkeit des Studiums des Europarechts zu ermöglichen als Vorbereitung zum Beitritt zur EU.

bullet Luxemburg

Seit dem Jahr 2003 bietet die Universität Luxemburg einen Master im Handelsrecht - Fachrichtung Finanzrecht an. Dabei werden neben Handelsrecht auch Börsen- und Bankrecht, internationales Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Buchhaltung unterrichtet. Die Absolventen erhalten neben der luxemburgischen auch eine französische Maîtrise verliehen.

Studienplan: Master in Handelsrecht Fachrichtung Finanzrecht

Außerdem bieten das Institut Universitaire International Luxembourg, die Université du Luxembourg, die Université Nancy 2 und die Université Robert Schuman Strasbourg in Kooperation einen Vertiefungsstudiengang für Europarechtliche Streitigkeiten. Es werden die Grundlagen und Techniken des europarechtlichen Prozesses unterrichtet. Es gibt spezialisierte Vorlesungen für jeden Verfahrenstyp, die entweder von Professoren oder von Richtern an den europäischen Gerichten gehalten werden. Als Abschluss werden sowohl ein luxemburgisches, als auch ein französisches Diplom vergeben.

Link: Vertiefungsstudiengang Europarechtliche Streitigkeiten

bullet Niederlande

Für die erfolgreichen Absolventen eines Bachelor Studienganges besteht die Möglichkeit einen Master zu machen. Allerdings schließen die Masterstudiengänge häufig direkt an einen speziellen Bachelor an und verlangen entsprechendes Vorwissen, so dass häufig nur die Möglichkeit besteht, sich in eigenen Spezialgebiet noch weiter zu spezialisieren. Andere Masterstudiengänge können dagegen ohne fachspezifische Kenntnisse belegt werden, so dass diese allen Studenten offen stehen. Jede Universität bietet c.a. 5-7 Masterstudiengänge an, z.B. Internationales Recht, Europarecht, Notarrecht, Niederländisches Recht, Steuerrecht, Strafrecht.... Innerhalb eines solchen Gebietes gibt es dann häufig noch die Möglichkeit eine Spezialrichtung zu wählen oder auch frei zwischen verschiedenen Fächern zu kombinieren. Es muss lediglich eine bestimmte Anzahl von Studienpunkten gesammelt werden. Diese Studienpunkte werden durch Prüfungen über die einzelnen Fächer erworben, eine zentrale Abschlussarbeit besteht nicht.

bullet Österreich

Das Doktoratsstudium ist ein eigenständiger, auf dem Diplomstudium aufbauender, Studiengang mit dem Zweck, die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften weiterzuentwickeln.

Die Doktoratsstudien an den verschiedenen Universitäten weisen kaum Abweichungen auf. Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium ist der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Diplomstudiums, eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschulstudienganges, wobei das Studium in den ersten beiden Fällen 4, ansonsten 6 Semester dauert. In dieser Zeit sind eine Dissertation abzufassen, 10 (bzw. 4 an der Universität Wien) Semesterstunden an Lehrveranstaltungen, 6 in Form von Seminaren und 4 nach Wahl, zu besuchen und mit dem Rigorosum abzuschließen. Bei den Lehrveranstaltungen herrschen Seminare vor, Linz nutzt auch "Privatissima" (Forschungsseminare für einen kleinen Teilnehmerkreis), "Konversatorien" und Vorlesungen. Die Prüfungen sind in der Form von Lehrveranstaltungs- und mündlichen Fachprüfungen vor Einzelprüfern zu absolvieren. In Salzburg gibt es eine kommissionelle Gesamtprüfung.

Nach erfolgreichem Doktoratsstudium wird an die Absolventen der akademische Grad eines "Doktor der Rechtswissenschaften" (Dr. iur.) verliehen.

Link: Studienplan Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien

bullet Polen

LL.M.:

Die großen polnischen Universitäten bieten mehrere postgraduale Studiengänge an. An der Universität Warschau werden folgende Richtungen angeboten:

- Allgemeines Verwaltungsrecht

- Besonderes Verwaltungsrecht: Kontrolle und Führung in der öffentlichen Verwaltung

- Steuern und Steuerrecht

- Europarecht

- Arztrecht, Bioethik und medizinische Soziologie

- Gesellschaftsrecht

- Versicherungsrecht

- Intellectual property

- Problematik des organisierten Verbrechens und Terrorismus

- Vermögensberatung, insbesondere in Bezug auf das Immobiliarsachenrecht

- Aspekte der Rechtsetzung

- Recht und Ökonomie

- Finanzverwaltung insbesondere in Hinsicht auf EU-Mittel

 

Seit 2008 bietet die Universität Krakau das deutschsprachige LL.M.- Programm "Polnisches Wirtschaftsrecht" an.

Promotion:

Die Doktorarbeit wird im Rahmen eines vierjährigen Promotionsstudiums erworben.

Die Teilnahme an den innerhalb dieses Studiums angebotenen Veranstaltungen ist verpflichtend, darüber hinaus gibt es innerhalb des Studiums Prüfungen, die neben der Arbeit an der Promotionsschrift abgelegt werden müssen.

bullet Schottland

Die meisten Universitäten bieten die Möglichkeit, nach Abschluss des undergraduate (= LL.B.) Studiums ein vertiefendes postgraduate Studium zu absolvieren.

LL.M.: Das Studienprogramm des Master of Laws ist auf 1 Jahr angelegt. Die praxisbezogenere und weitaus häufigere Variante ist der LL.M. by course work / by instruction. Der  Student absolviert hier einen festgelegten Studienplan und schreibt eine kürzere Forschungsarbeit. Als Alternative gibt es den LL.M. by research, der ausschließlich durch das Schreiben einer längeren Forschungsarbeit erworben wird. Er ist eher akademisch ausgerichtet und wird gelegentlich auch M.Phil. (Master of Philosophy) genannt.

Ph.D.: Mit mindestens 2-3 Jahren Forschung kann man den Grad "Doctor of Philosophy" erwerben. Die Forschungsarbeit muss ca. 100.000 Wörter umfassen.

bullet Schweden

 Doktorgrad
Die Erlangung des Doktorgrades ist nur für eine wissenschaftliche Karriere von Bedeutung. Hierfür sind die Anfertigung einer Dissertation und deren Disputation erforderlich. Sonstige Prüfungen kommen, wenn überhaupt, nur in sehr geringem Umfang vor. Die Dissertation soll ca. 4 Jahre in Anspruch nehmen. Sie kann entweder als einheitliche Monographie oder als Zusammenfassung mehrerer wissenschaftlicher Aufsätze verfasst werden (sehr selten). In einer öffentlichen Disputation muss die Dissertation verteidigt werden. Dissertationen können nur mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet werden, wobei letztere Bewertung sehr selten vorkommt.

        Habilitation
Danach folgt die Bestellung zum Privatdozenten, die Habilitation. Sie ist gesetzlich nur knapp geregelt. Es werden 2-3 Gutachter (in der Regel Professoren) zur Bewertung bestellt. Außerdem ist eine Lehrprobe erforderlich.

bullet Schweiz

An den Bachelor kann man in der Schweiz ein Master-Studium als reines Wahlfachstudium mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern anschließen. Die Studierenden können dort aus einem großen Katalog ihre Fächer frei zusammenstellen, wobei zwischen 78 und 90 ECTS Punkte erreicht werden müssen. Bis zu einem Umfang von 24 ECTS Punkten dürfen darunter auch fakultätsfremde Fächer belegt werden. Außerdem muss eine Masterarbeit geschrieben werden, die innerhalb von zwölf Wochen nach Ausgabe des Themas eingereicht werden muss. Einen Master mit Schwerpunktzertifikat erlangt man, wenn man bei seiner Fächerauswahl mindestens 48 ECTS Punkte in einem Schwerpunktbereich wählt und seine Masterarbeit in diesem Bereich schreibt.

Wer den Master mit mindestens der Note 4,75 (von 6) besteht, hat zudem die Möglichkeit, durch die Anfertigung einer Dissertation den Grad eines Doctor iuris zu erlangen.

bullet Spanien

1. Doctorado
Grundvoraussetzung der Promotion in Spanien ist das Ableisten einer dem Grundstudium vergleichbaren Ausbildung, die mindestens 2 Jahre dauert. In dieser Zeit muss der Student Kurse belegen und Prüfungen bestehen. Im Anschluss daran hat er eine schriftliche Arbeit abzufassen, die einen Umfang von 30-40 Seiten aufweist. Diese Arbeit muss der Promotionsstudent vor einem Gericht verteidigen. Im Durchschnitt benötigt man  4 Jahre, um den Doktortitel zu erlangen.

Die Promotion ist Grundvoraussetzung für Forschung und Lehre in Spanien. Für außeruniversitäre Berufszweige hat der Doktortitel jedoch so gut wie keine Bedeutung.

2. Master de Práctica de Derecho - Master der Rechtspraxis
Diese Zusatzqualifikation kostet ja nach Universität 2000 - 10000 Euro und dauert in der Regel ein Jahr. Den Studenten wird hier in einzelnen Rechtsgebieten beigebracht, wie man Schriftsätze und Klagen verfasst oder wie Verfahren in der Gerichtspraxis abgewickelt werden. Es werden folglich nicht die theoretischen Konzepte der Universitätsausbildung angewandt, sondern auf die Vermittlung der praktischen Anwendung des Rechts aus anwaltlicher Sicht Wert gelegt.