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Studienplan
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Das belgische Studiensystem unterliegt zur Zeit den Reformen, die der Bologna-Prozess fordert. Ab dem akademischen Jahr 2004/05 wird an allen belgischen Universitäten Jura nach Bologna-Modell unterrichtet, also mit dreijährigem Bachelor-Studium und anschließend zweijährigem Masterstudium. Zu den Pflichtfächern gehören neben den klassischen Gebieten des Zivilrechts (Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht), Strafrechts und öffentlichen Rechts (Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Staatsorganisationsrecht) auch viele Fächer, die in Deutschland eher zu den Randgebieten zählen, so z.B. römisches Recht, heutige Philosophie, Völkerrecht an manchen Universitäten auch Rechtsethik, Rechtssoziologie, Naturrechtslehre und Rechtsvergleichung. Zudem gehören z.B. in Namur Sprachkurse im Englischen und Niederländischen zu den Pflichtfächern. Die Uni Antwerpen teilt ihre Vorlesung jedes Jahr in die drei Bereiche "Grundlagen und Hilfswissenschaften" (z.B. Rechtsphilosophie, Römisches Recht, Ökonomie), "Juristische Fächer und Übungen" (z.B. Staatsrecht, Europarecht), sowie "Fertigkeiten" (z.B. "Verhandeln", "Rechtsterminologie") ein. Studienplan Uni Gent (englisch); Studienplan Uni Antwerpen (niederländisch); Studienplan Uni Namur (französisch) Uni Lüttich; Freie Uni Brüssel; Katholische Uni Louvain; Katholische Uni Leuven; Uni Gent; Uni Antwerpen; Uni Namur;
Die Studienpläne der 45 deutschen juristischen Fakultäten können hier nur im Überblick dargestellt werden. Gemeinsam ist allen Studienplänen, dass in den ersten beiden Semester vor allem die Grundlagen der zentralen Fächer unterrichtet werden, also insbesondere der allgemeine Teil des BGB und das allgemeine Schuldrecht, das Verfassungsrecht, sowie der allgemeine Teil des Strafrechts. An den meisten Universitäten finden zu diesen grundlegenden Veranstaltungen auch Arbeitsgemeinschaften als Pflichtkurse statt, in denen die dazu gehörige Falllösungstechnik unterrichtet wird. Der einzelnen Vorlesungen des dritten bis sechsten Semester unterscheiden sich von Universität zu Universität stark, jedoch werden überall insgesamt in etwa dieselben Fächer unterrichtet: Schuldrecht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, der besondere Teil des Strafrechts, Strafprozessrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Baurecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Verwaltungsprozessrecht, Europarecht, Völkerrecht, allgemeine Staatslehre, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte. Im siebten und achten Semester (an manchen Universitäten bereits in weiten Teilen des fünften und sechsten Semesters) findet dann die Veranstaltungen in den Schwerpunktbereichen statt. Diese Schwerpunktbereiche sollen nach dem Willen des Reformgesetzgebers eine frühzeitige und gezielte Berufsorientierung in das Studium einbringen und gleichzeitig den Universitäten ermöglichen ein eigenständiges Profil zu schaffen und in einen Qualitätswettbewerb zu treten. Im Zuge der Reform der Juristenausbildung wurde nun in § 5a DRiG eingefügt, dass den Jurastudenten während es Studiums so genannte "Schlüsselqualifikationen" beigebracht werden sollen, als da wären Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Wie deren Vermittlung in den universitären Alltag Einzug erhalten soll ist allerdings noch nicht geklärt.
Links:
Studienplan Uni Augsburg;
Zunächst ist anzumerken, dass ein juristisches Studium keineswegs eine Voraussetzung für den Zugang zu den juristischen Professionen darstellt. Der englische Student kann unter verschiedenen Arten des Rechtsstudiums wählen. 1. Das reine Rechtsstudium ("straight LL.B.") Dies ist das "gewöhnliche" Rechtsstudium, das die meisten Studenten wählen. Die Studenten haben das Ziel, ein "qualifying degree" zu erwerben, das von der Law Society (Rechtsanwaltskammer) anerkannt wird. Der Erwerb dieses Abschlusses setzt voraus, dass Veranstaltungen in bestimmten Pflichtfächern, den "foundations of legal knowledge" besucht werden. Dies sind: a) Public Law, including Constitutional Law, Administrative Law and Human Rights b) Law of the European Union c) Criminal Law, d) Obligations including Contract, Restitution and Tort e) Property Law f) Equity and the Law of Trusts. Im 2. und 3. Studienjahr können die Studenten zusätzlich zu diesen Grundlagenfächern Wahlfächer wählen, von denen eine bestimmte Mindestanzahl belegt werden muss. Wahl- und Pflichtfächer machen jeweils etwa die Hälfte des gesamten Studieninhalts aus. Einen exemplarischen Studienplan der University of Exeter kann man sich hier ansehen. 2. LL.B. with European Study Dieses Programm, das etwa von der University of Warwick und der University of Exeter angeboten wird, entspricht dem "straight LL.B.", wobei zwischen dem 2. und 3. Studienjahr ein einjähriges Studium an einer europäischen Partneruniversität eingeschoben wird. So wird das Auslandsjahr des „LL.B. with European Study“ der University of Warwick an einer französischen oder deutschen Universität absolviert. Link: Studienplan des „LL.B. with European Study“ an der University of Exeter Die Teilnahme an einem solchen Programm, für das man sich zu Studienbeginn entscheiden muss, ist begrenzt. Die Teilnehmer werden insbesondere anhand ihrer fremdsprachlichen Qualifikationen ausgewählt. Die Studenten werden auf den Auslandsaufenthalt durch jeweils eine (zusätzliche) Vorlesung durch muttersprachliche Lektoren in den ersten beiden Studienjahren vorbereitet. Zusätzlich bietet die University of Exeter einen „LL.B. with International Study“, in dem das 3. Studienjahr an einer Universität in Kanada, Australien, Singapur oder den USA belegt wird, an. 3. LLB European Maîtrise en Droit / MagisterDieser Studiengang bietet die Möglichkeit nach einem 3-jährigen „LL.B.“- Studium an der University of Exeter den französischen Abschluss „Maîtrise en Droit“ an der Universität in Rennes oder den deutschen Abschluss „Magister der Rechte“ an der Universität in Saarbrücken zu belegen. Wie bei einem „LL.B. with European Study“ werden in den ersten beiden Studienjahren Vorlesungen in „French law“ oder „German law“ in der jeweiligen Landessprache angeboten.Link: Studienplan des „LL.B. with European Study“ an der University of Exeter 4. Joint honours degree Hier besteht die Möglichkeit, das juristische Studium (mit einer geringeren Zahl von Rechtsgebieten) mit einem weiteren Hauptfach (beispielsweise Chemie) zu verbinden. Link: Studienplan University of Exeter
Das traditionelle Studiensystem in Finnland hat als Abschluss einen Master mit der Möglichkeit darauf aufbauend ein Lizentiatsstudium und anschließend ein Doktoratsstudium abzulegen. Seit 1996 gibt es als freiwillige Zwischenprüfung vor dem Master den Bachelor, da aber allein der Master Zugang zu den klassischen juristischen Berufen gibt, blieb der Bachelor relativ bedeutungslos (ca. 20 von 235 Studenten pro Jahr in Helsinki). Zur Zeit wird aber im Zuge des Bologna-Prozesses das Studium umgestaltet, so dass dem Bachelor-Abschluss eine eigenständige Bedeutung zukommen soll. Aber auch nach der Reform wird der Master wohl Einstellungsvoraussetzung für die meisten juristischen Berufe bleiben. Das Studium in Finnland basiert schon seit den 70er Jahren auf einem Credit-Point-System. Für einen Master muss ein Student 160 Punkte erwerben, davon 14 in Einführungskursen, 11 in Sprachkursen, 105 in den einzelnen juristischen Fächern und 30 im Fortgeschrittenenstudium. Dabei soll 1 Punkt ca. 40 Stunden Arbeitseinsatz entsprechen. Die Einführungskurse behandeln neben einer Einführung ins finnische Recht auch Grundlagenwissen aus dem Bereich der Sozialwissenschaften. Die Sprachkurse umfassen Unterricht in der Muttersprache, der anderen Landessprache (finnisch oder schwedisch), einer Fremdsprache und einen Fortgeschrittenenkurs nach Wahl. Die juristischen Vorlesungen sind unterteilt in Pflichtfächer (78 Punkte), insbesondere Zivilrecht, Handelsrecht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Europarecht, Rechtstheorie, Rechtsgeschichte, Recht und Wirtschaft, Buchführung, Rechtssoziologie, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Strafrecht, Prozessrecht, Verfassungsrecht, Völkerrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht. Die restlichen 27 Punkte können je nach Angebot der Fakultät in juristischen Vertiefungsfächern, Sprachkursen, Kursen anderer Fakultäten oder auch an ausländischen Universitäten erworben werden. Im Fortgeschrittenenstudium kann sich der Student auf ein Fach spezialisieren, in dem er Vorlesungen und Seminare besucht, Klausuren schreibt und dann auch seine Masterarbeit im Umfang von 50-80 Seiten schreiben muss.
Studienplan der Universität Helsinki (englisch)
- In den vergangenen Jahren hat sich der Aufbau des Studiums in Frankreich in Folge der Anpassung an die europäischen Standards im Rahmen des „Bologna Prozesses“ umfangreich gewandelt. Im Folgenden werden sowohl das traditionelle System nach dem „Licence / Maitrise“ – Studienaufbau, sowie das aktuelle System mit dem „Licence/ Master/ Doctore“ - Studienaufbau dargestellt. 1. Der traditionelle französische Studienaufbau Hier bestand das Studium aus zwei Abschnitten (cycles). a) Das Grundstudium dauerte zwei Jahre und musste laut Gesetz mindestens 1000 Stunden umfassen, wovon mindestens ein Fünftel in der Form der travaux dirigés (Arbeitsgemeinschaften) stattfinden musste. Neben einem großen Teil an Pflichtfächern konnten die Studenten schon im ersten und dann verstärkt im zweiten Studienjahr Fächer wählen. Neben juristischen Inhalten war auch der Unterricht in einer Fremdsprache Pflicht. Am Ende des Grundstudiums stand ein erstes Diplom (Diplôme d’études universitaires générales - D.E.U.G.). b) Danach folgte der 2. Studienabschnitt mit Vertiefungsveranstaltungen in gewählten Rechtsgebieten. Die Studenten bekamen dafür nach dem 3. Studienjahr die "licence" und konnten sich danach noch weiter spezialisieren und in verschiedensten Bereichen eine "maîtrise" erwerben. Nach dem Erwerb einer maîtrise konnte man auch im Folgejahr noch eine weitere auf einem anderen Spezialgebiet erwerben. Außerdem bestand die Möglichkeit, Vertiefungsstudiengänge des dritten Abschnitts (DEA, DESS, siehe unten) zu belegen. 2. das neue Studiensystem nach der „LMD-Reform“ (Licence/ Master/ Doctora - Studienaufbau) Das neue Studiensystem besteht aus drei möglichen Abschlüssen,
- der Licence nach drei Jahren - dem Master nach fünf Jahren. Hier gibt es die Möglichkeit einen praxisorientieren Master (vergleichbar dem bisherigen DESS) oder einen forschungsorientieren Master (vergleichbar mit dem bisherigen DEA) - und dem Doctorat nach acht Jahren Dies entspricht den europäischen Vorgaben und soll die Anerkennung der Studienleistungen in anderen Ländern erleichtern. Dazu trägt auch bei, dass die Vorlesungen nun mit Punkten im europäischen ECTS System bewertet werden, die auch in Ländern anrechenbar sind. 3. Fächer Die Pflichtfächer decken den Bereich des Zivilrechts, Verfassungsrechts, Verwaltungsrechts und Strafrechts ab, aber daneben auch Rechtsgeschichte und Fremdsprachen. Mit zunehmender Dauer des Studium können die Studenten immer mehr wählen, welchen der genannten Bereiche sie vertiefen wollen. Außerdem steht den Studenten die Möglichkeit offen, Sport und eine weitere Fremdsprache als Zusatzfächer zu wählen. Link: Studienplan der Uni Lille.
1. Bachelor of Civil Law (BCL) Kurse im 1. Jahr
(verpflichtend):
Constitutional Law; Kurse im 2. Jahr
(verpflichtend): Land Law
and Succession, EU Law und drei Kurse nach Wahl 2. LL.B. am Trinity College, Dublin Dieses Programm verläuft wie ein BCL, allerdings dauert es vier Jahre. Informationen zu den Kursen gibt es hier. 3. Bachelor of Civil Law (Law with French/Law with German Law) Der Studiengang ist wie der BCL aufgebaut, mit dem Unterschied, dass die Studenten zwischen dem 2. und 3. Studienjahr ein Jahr an einer französischen/deutschen Hochschule verbringen. Die Teilnahme an einem solchen Programm, für das man sich zu Studienbeginn entscheiden muss, ist begrenzt. Die Teilnehmer werden insbesondere anhand ihrer fremdsprachlichen Qualifikationen ausgewählt. Die Studenten werden auf den Auslandsaufenthalt durch jeweils eine (zusätzliche) Vorlesung von muttersprachlichen Lektoren in den ersten beiden Studienjahren vorbereitet. Am Trinity College gibt es ein ähnliches Programm mit dem Namen Bachelor in Laws (LL.B.) and French/German. Die im Ausland erworbenen Noten fließen zu 35% in die Endnote ein. 4. Bachelor of Civil Law (International) Der Studiengang ist wie der BCL aufgebaut, mit dem Unterschied, dass die Studenten zwischen dem 2. und dem 3. Studienjahr ein Jahr an einer Hochschule in den USA, Kanada oder Australien verbringen. 5. Bachelor of Business and Legal Studies (BBLS) Dies ist ein vierjähriger Mischstudiengang, der allerdings nicht zum Zugang zu juristischen Professionen befähigt.
Durch das Gesetz zum neuen System der Universitäten vom 03. November 1999 (Nr. 509) wurde ein dem Bologna Prozess entsprechendes Credit System eingeführt. Dabei soll ein Credit ungefähr 25 Stunden studentischer Arbeit entsprechen, was Vorlesungen, Seminare, Übungen und Selbststudium umfassen soll. Jedes Jahr müssen durchschnittlich 60 Credits erworben werden. Nach drei Jahren und 180 Credits schließt man das Grundstudium mit der "laurea" ab. Dieser Abschluss ist zwar offiziell berufsqualifizierend, aber da dies nur für die Arbeit in der Wirtschaft, in Banken, Gewerkschaften oder als Journalisten gilt und nicht für die klassischen Berufe, beendet nur ein verschwindend geringer Anteil der Studenten das Studium nach der laurea (z.B. katholische Universität Mailand nur 50 von 10 000). Die anderen setzten ihr Studium in einem der Wege fort, die unten unter "Vertiefungsstudien" beschrieben sind. Die bis dahin geltende alte Studienordnung sah ein vierjähriges Studium vor, während dessen die Studenten 26 einzelne Prüfungen ablegen mussten, davon 16 aus obligatorischen Grundfächern und 10 aus Wahlfächern aus vier verschiedenen Schwerpunkten. Am Anfang des Studiums musste der Student einen Studienplan vorlegen, indem er die Fächer gewählt hat, dieser war aber jederzeit änderbar. Links:
Das Studium ist in drei Arten von Kursen aufgeteilt. Erstens gibt es jedes Semester Pflichtkurse, die jeder Student besuchen muss. Hierbei handelt es sich um die wichtigsten Fächer, die als für jeden Juristen essentiell angesehen werden. Zweitens gibt es Kurse, aus denen sich die Studenten einige zur Spezialisierung wählen dürfen. Von diesen Kursen der "zweiten Stufe" müssen sie eine gewisse Zahl von credit points sammeln. Solche Kurse sind z.B. Wettbewerbsrecht, Versicherungsrecht, Bankrecht, Kriminologie, Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Seerecht, Kirchenrecht. Drittens soll der Student einen Kurs pro Semester aus dem fachfremden Angebot der Universität wählen (studium generale). Im 10. und letzten Semester gibt es keine Vorlesungen mehr. Die Studenten müssen Praktika bei Gericht (4 Wochen), der Staatsanwaltschaft (2 Wochen) und in der Verwaltung (2 Wochen) machen. In der restlichen Zeit wird die Diplomarbeit angefertigt. Im Zuge des Bologna-Abkommens hat sich Lettland verpflichtet, bis 2006 Bachelor- und Master-Studiengänge einzurichten. Geplant ist, nach 3 Jahren Studium den Bachelor zu vergeben und nach weiteren 2 Jahren den Master. Inhaltlich wird sich am Studienplan wohl wenig ändern. Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität von Lettland
Der Studienplan hängt maßgeblich davon ab, ob das Studium hinterher in Belgien oder Frankreich fortgesetzt werden soll. Im ersten Jahr wird luxemburgisches öffentliches Recht, Zivilrecht, Mikro- und Makro-Ökonomie, Philosophie, Soziologie, Rechtsgeschichte, sowie je nach Wahl im belgischen Zug belgisches Staatsrecht, Strafrecht und römisches Recht, im französischen Zug verstärkt Staatsrecht und Zivilrecht unterrichtet. Im zweiten Jahr stehen dann Obligationenrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Europarecht und Englische Rechtssprache auf dem Curriculum. Link: Studienplan Jura Uni Luxemburg
In den Niederlanden haben sich alle Universitäten an das Bologna Modell angepasst. Danach ist das Studium in zwei Abschnitte geteilt, einen dreijährigen Bachelor und einen Master, der je nach Ausgestaltung ein oder zwei Jahre dauert. Im Bachelorstudium werden in den ersten beiden Semestern die Grundzüge des Privatrechts, Staatsrechts und Strafrechts sowie teilweise Rechtsgeschichte und Europarecht gelehrt. Schon im zweiten Jahr beginnen die Studenten sich zu spezialisieren. Sie können je nach Universität wählen zwischen drei bis fünf verschiedenen Bachelors, z.B. Niederländisches Recht, Steuerrecht, Strafrecht, Internationales und Europarecht, Notarrecht,... . Im zweiten Jahr gibt es dann nur noch wenige gemeinsame Veranstaltungen und im dritten Studienjahr hören die Studenten nur noch Vorlesungen in ihrem Spezialgebiet.
Links:
Die österreichischen Juristenausbildung erfolgt in 2 Phasen: Zunächst ist das rechtswissenschaftliche Studium an einer der fünf rechtswissenschaftlichen Fakultäten (an den Universitäten Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg und Linz) zu absolvieren. Danach erfolgt die praktische Ausbildung an außeruniversitären Einrichtungen. Links: Das rechtswissenschaftliche Studium gliedert sich seit 1981 in ein Diplomstudium und ein Doktoratsstudium. Heute ist nur das Diplomstudium Berufsvoraussetzung für die Rechtsberufe (früher war für den Rechtsanwaltsberuf auch das Doktoratsstudium erforderlich). Das Diplomstudium hat den Zweck, den Studenten eine wissenschaftliche Berufsvorbildung zu vermitteln. Es beginnt generell mit einer Studieneingangsphase, welche die Studienanfänger in die Eigenarten des Jurastudiums einführen soll. Das Diplomstudium gliedert sich je nach Fakultät in 2 bis 3 Studienabschnitte, von denen jeder mit einer in Teilprüfungen aufgespaltenen Diplomprüfung abzuschließen ist. Das gesamte Studium endet mit der Anfertigung einer Diplomarbeit und der Verleihung des akademischen Grades eines Magister der Rechtswissenschaften (Mag. iur.). Der Magister der Rechtswissenschaften hat die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium anzuschließen, welches mit einem sog. "Rigorosum" und mit einer Dissertation abzuschließen ist. Link: Studienplan Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien
Die hier vorgenommene Darstellung bezieht sich auf den Studienplan der juristischen Fakultät der Universität Krakau. Das Studium ist hier zweigeteilt in ein verwaltungsrechtliches und ein zivilrechtliches Studium. Das verwaltungsrechtliche Studium Im ersten Studienjahr wird der Schwerpunkt stark auf rechtstheoretische Fächer gelegt. Im ersten Studienjahr werden im verwaltungsrechtlichen Studium Grundlagenfächer wie "Einführung in die Rechtskunde", "Logik", "Verfassungsrecht", "Geschichte des Verwaltungsrechts", "Soziologie der verwaltungsrechtlichen Organisation" sowie auch fachfremde Veranstaltungen wie "allgemeine BWL" gelesen. Im zweiten Studienjahr sollen die Fächer "allgemeines Verwaltungsrecht", "Grundlagen des Europarechts", "Grundlagen des Zivilrechts" und " Informatik in der Verwaltung" gehört werden. Im dritten Studienjahr werden Fächer des besonderen Verwaltungsrechts wie "Wirtschaftsverwaltungsrecht", " Finanzrecht", und "öffentliches Arbeitsrecht" gelesen. Im vierten Studienjahr werden "modernes Verwaltungshandeln", und "Beamtenrecht" gelesen. Im fünften Jahr soll "Mediation im Verwaltungsrecht" und "Selbstverwaltungsrecht" gehört werden. Zusätzlich soll innerhalb des Studiums ein Schein in einer modernen Fremdsprache erworben werden, im ersten Studienjahr bedarf es der Belegung einer sportlichen Veranstaltung. Im zivilrechtlichen Studium werden im ersten Jahr ähnliche Grundlagenfächer angeboten mit dem Unterschied, dass sich die geschichtlichen Fächer auf das Zivilrecht beziehen. Auch das römische Recht wird innerhalb des ersten Studienjahres gelehrt. Auch hier ist der Erwerb eines Scheins in Sport erforderlich. Im zweiten Studienjahr wird "Zivilrecht" gelesen sowie wahlweise "Strafrecht" oder "Verwaltungsrecht". Im dritten Studienjahr werden wie im zweiten Studienjahr Zivilrecht und entweder Straf- oder Verwaltungsrecht gelesen. Im vierten und fünften Studienjahr sollen "Zivilprozessrecht", "Strafprozessrecht" und "modernes Verwaltungshandeln" gehört werden. An der juristischen Fakultät der Universität Warschau gestaltet sich das Studium in ähnlicher Weise. Das Studium richtet sich nach dem ECTS (European Credit Transfer System). Demnach muss der Student innerhalb seines Studiums zumindest 300 Punkte erreichen, jedes Jahr zumindest 60. Die Anzahl der Punkte, die für ein Fach vergeben werden, richtet sich nach Umfang und Schwere des Faches.
1. Studienjahr
2. Studienjahr 3., 4. und 5. Studienjahr
Das Studium ist grundsätzlich außerordentlich flexibel und die Inhalte können fast frei gewählt werden. Man muss nur eine bestimmte Zahl von verpflichtenden Veranstaltungen besuchen (Beispielliste für verpflichtende Vorlesungen). Soll das Studium allerdings von Law Society und Faculty of Advocates anerkannt werden (will man also Solicitor oder Advocate werden), muss man gewisse "professional courses" belegt haben. Dieses Anerkenntnis hat den Vorteil, dass der Student dann von den entsprechenden Eingangsprüfungen zur praktischen Ausbildung entbunden wird. Es gibt verschiedene Arten des LL.B.-Studiums: 1. Ordinary LL.B. Der normale Studiengang dauert drei Jahre und erfordert das Absolvieren von insgesamt 12 Kursen (also 4 pro Jahr). Will man die professional courses absolvieren, sieht ein typischer Studienplan wie folgt aus: 1. Jahr: 2. Jahr: 3. Jahr: 2. Honours LL.B. Dies ist ein erweiterter 4-jähriger Studiengang, zu dem nur Studenten zugelassen werden, die in den ersten beiden Studienjahren gute Ergebnisse erzielt haben. Dieses Studienangebot wird von den Studenten aber nur schlecht angenommen; wohl auch wegen der vielen ohnehin zu belegenden Pflichtfächer. Für den Honours Studiengang müssen insgesamt 9 normale und 5 Honours Kurse absolviert werden (Edinburgh) bzw. 4 Honours-Kurse und eine zusätzliche 10000-Wort Arbeit (Glasgow). Die Honours-Kurse bauen auf den normalen LL.B.- Kursen auf und behandeln Spezialgebiete vertiefend (Beispielliste für Honours Kurse). Die Kurse werden nur noch in Seminaren bearbeitet, es gibt keine Vorlesungen mehr. 3. Mixed Honours LL.B. Das Rechtsstudium kann auch mit einem anderen Fach verbunden werden (Soziologie, Französisch, Deutsch, BWL, Politik). Auch in diesem Studiengang ist es möglich, alle "professional courses" zu belegen, es wird aber als arbeitsintensiv angesehen (weil ja die Kurse im Zusatzfach hinzukommen). Links:
Die Studienpläne der fünf juristischen Fakultäten in Schweden (Universität Stockholm, Universität Uppsala, Universität Lund, Universität Göteborg, Universität Umeå) sind größtenteils gleich: 1. Jahr: 2. Jahr: 3. Jahr: 4. Jahr: 5. Jahr:
Auch die Schweiz ist dabei ihr Studium dem Bologna-Modell anzupassen und in diesem Jahr wurde auch für Jura das System von Bachelor und Master eingeführt. Am Anfang steht das Einführungsstudium von zwei Semestern, das die Grundlagen in Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht, sowie juristische Arbeitstechnik vermitteln soll. Darauf folgt das Hauptstudium, in dem zwei Jahre lang diese Kenntnisse vertieft werden und die so genannten Grundlagenfächer unterrichtet werden. Die Studenten müssen dabei nach Wahl zwei dieser Fächer besuchen, die aus dem Bereich der Rechts- und Staatstheorie, der Rechtsgeschichte und des römischen Rechts stammen. Das Masterstudium ist dann ein reines Wahlfachstudium mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern. Die Studierenden können aus einem großen Katalog ihre Fächer frei zusammenstellen, wobei zwischen 78 und 90 ECTS Punkte erreicht werden müssen. Bis zu einem Umfang von 24 ECTS Punkten dürfen darunter auch fakultätsfremde Fächer sein. Außerdem muss eine Masterarbeit geschrieben werden, die innerhalb von 12 Wochen nach Ausgabe des Themas eingereicht werden muss. Einen Master mit Schwerpunktzertifikat bekommt man, wenn man bei seiner Fächerauswahl mindestens 48 ECTS Punkte in einem Schwerpunktbereich wählt und seine Masterarbeit in diesem Bereich schreibt.
Link: Studieninfo für Masterstudium an der Uni Bern; Studieninfo für Masterstudium an der Uni Basel; Studieninfo für Masterstudium an der Uni Fribourg;
Die juristische universitäre Ausbildung in Spanien befindet sich im Wandel. Im Jahre 2000 ist ein neuer Studienplan in Kraft gesetzt worden (Plan de Estudios 2000). Der alte Studienplan (Plan de Estudios 1953) gilt nur noch für Studenten, die vor 2000 ihr Studium begonnen haben und läuft Ende 2004 aus. Nachfolgend wird nur der neue Studienplan berücksichtigt. Ein spanischer Student hat durchschnittlich 20 - 24 Wochenstunden Unterricht. Dabei sind die meisten Fächer Pflichtfächer. Die Bedeutung des Wahlfachs ist der im deutschen Studium vergleichbar. Der spanische Student wird also auch zum Einheitsjuristen ausgebildet. Der Student muss eine bestimmte Zahl von Credit Points erreichen, um den Universitätsabschluss zu bekommen. Die Studiengebühren für einen "curso" (1 Studienjahr) betragen ca. 500 Euro. Für nicht bestandene Prüfungen gibt es Strafgebühren. Bei überdurchschnittlichen Leistungen in einem Fach (Matrícula de Honor) bekommt der Student in einem Fach die Gebühren erlassen. Link: Studienplan der Universität Zaragoza Studienplan der Universität Salamanca
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