Richterschaft
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bullet Belgien

Es gibt zwei verschiedene Wege, um in Belgien Richter zu werden. Der erste richtet sich an junge Universitätsabsolventen. Sie müssen eine dreijährige Ausbildung durchlaufen, davon 18 Monate bei der Staatsanwaltschaft, 3 Monate bei entweder einem Anwalt, einem Notar oder im Strafvollzug und 15 Monate bei Gericht. Parallel dazu findet eine theoretische Ausbildung statt in Form von Unterricht und einem einwöchigen Seminar, bei dem sich alle Kandidaten des Landes treffen.

Der zweite Weg richtet sich an erfahrene Juristen aus anderen Berufszweigen, die mittels eines Eingangstest und einer "Umschulung" direkt Richter werden können.

Am 31.03.2004 hat die Justizministerin Laurette Onkelinx die Einrichtung eines dritten Weges vorgeschlagen. Juristen mit einer sehr langen Berufserfahrung (mindestens 20 Jahre) sollen allein mittels einer mündlichen Prüfung den Zugang zur Richterschaft erhalten, da die Erfahrung zeige, dass diese Gruppe mit großer Berufserfahrung kaum die Mühen traditioneller Examina auf sich nimmt.

bullet Deutschland

Das 1. Staatsexamen allein eröffnet noch keinen Zugang zu den juristischen Professionen. An die universitäre Ausbildung schließt sich eine 2-jährige praktische Ausbildung, das Referendariat, an, welches dann mit dem 2. Staatsexamen abschließt.

Die Ausgestaltung des Referendariats ist Ländersache und unterscheidet sich daher in Details von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich lässt sich aber folgendes sagen (genauere Informationen zu den einzelnen Bundesländern finden Sie hier:

Die Referendare werden vom jeweiligen Bundesland in ein öffentlich-rechtliches Sonderausbildungsverhältnis übernommen (bis vor zwei Jahren erfolgte in den Bundesländern noch eine Verbeamtung) und mit ca. EUR 900,-- brutto (netto etwa EUR 780,--) - abhängig vom jeweiligen Bundesland - vergütet. Das Referendariat wird in fünf Stationen (Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Anwalts-, Wahlstation) unterteilt, wobei zwischen Anwalts- und Wahlstation der schriftliche Teil des 2. Staatsexamens stattfindet, nach der Wahlstation der mündliche Teil.

1. Die Zivilstation (4 Monate) verbringt man an einem AG oder LG. Der Referendar wird einem Richter zugewiesen, der seine Ausbildung übernimmt. Der Referendar übt, Urteile und Beschlüsse anzufertigen und Verhandlungen zu leiten.

2. Die Strafstation (4 Monate) kann bei einem Richter oder Staatsanwalt absolviert werden. Der Referendar lernt, Urteile und Abschlussverfügungen zu entwerfen. Bei der Staatsanwaltschaft darf er unter Umständen die Anklage vertreten.

3. Die Verwaltungsstation (4 Monate) Die wird in einem bestimmten Regierungsbezirk (Landratsamt, Bezirksamt) absolviert. Die anzufertigenden Arbeiten bestehen meist aus Gutachten und Stellungnahmen zu spezifischen, in der Regel kommunalrechtlichen Problemen.

4. Die Anwaltsstation (9 Monate) ist die letzte Station vor der schriftlichen Prüfung des 2. Staatsexamens. Die Aufgaben und Anforderungen hängen sehr von den Vereinbarungen zwischen Referendar und ausbildendem Anwalt ab. Während internationale Top-Kanzleien eher sehr viel Engagement fordern (und den Referendaren zum Ausgleich ein kleines "Gehalt" zuzahlen) kann ein Einzelanwalt durchaus damit zufrieden sein, wenn man 1 Mal die Woche erscheint. Generell wird vom Referendar die letzten Wochen vor der Prüfung aber nur sehr wenig bis gar keine Arbeit erwartet.

4a. Die schriftliche Prüfung des 2. Staatsexamens besteht in der Regel aus 7-11 Klausuren, in denen Akten bearbeitet und Urteile vorbereitet werden müssen. Zur Bearbeitung dürfen Gesetzes-Kommentare verwandt werden (außer in Baden-Württemberg).

5. Die Wahlstation (3 Monate) kann mit einer beliebigen Tätigkeit ausgefüllt werden, solange ein konkreter juristischer Bezug besteht. Beliebt ist es, sie entweder im Ausland, beispielsweise bei einer Botschaft, oder bei einer Anwaltskanzlei, die man als künftigen Arbeitgeber im Blick hat, zu absolvieren.

5a. Nach der Wahlstation steht als Abschluss des Referendariats der mündlich Teil des Staatsexamens an. Hier muss der Prüfling sich Fragen aus allen Fachgebieten stellen. In vielen Bundesländern wird neben der Prüfung als solcher auch noch der sog. Aktenvortrag verlangt, bei welchem der Referendar meist wie ein berichterstattender Richter der Prüfungskommission eine Akte vorträgt (Inhalt, Rechtslage, Empfehlung), die ihm kurz vorher zur Auf- und Vorbereitung ausgehändigt wurde.

Mit Erhalt des Zeugnisses darf der Prüfling den Titel "Assessor" führen. Der Assessor hat die Befähigung zum Richteramt nach § 5 DRiG erworben.

Ein Assessor kann sich als Richter bewerben. Die Auswahl hängt hauptsächlich von den Examensnoten ab.

Link: Deutscher Richterbund
 
bullet England

Nur die erfahrensten und erfolgreichsten Barrister werden vom Lord Chancellor zum Richter ernannt. Man kann sich nicht darum bewerben.

bullet Frankreich

Die Ausbildung zum französischen Richter findet zentral an der Nationalen Richterschule (école nationale de la magistrature - ENM) in Bordeaux statt. Dort werden allerdings jedes Jahr nur ca. 200 Kandidaten aufgenommen, obwohl sich mehrere Tausend bewerben. Dementsprechend hart sind die Auswahlkriterien.

Es finden dazu drei getrennte "Wettbewerbe" (Concours) statt. Für alle Kandidaten gilt dabei, dass sie im Besitz der französischen Staatsbürgerschaft und ihrer staatsbürgerlichen Rechte sein müssen.

Der erste Concours steht jedem Inhaber einer Maîtrise offen, die interessanterweise nicht unbedingt rechtswissenschaftlich sein muss. So finden sich unter den Zugelassenen auch immer einige, die zuvor Politikwissenschaften studiert hatten (z.B. 1995: 17%). An diesem ersten Concours darf man höchstens drei mal teilnehmen und die Teilnehmer dürfen höchstens 27 Jahre alt sein. In einer ersten Phase werden schriftliche Prüfungen in Allgemeinbildung, Zivilrecht und wahlweise Strafrecht/öffentliches Recht in Form von Themenklausuren gestellt, sowie - wie oben bei der Anwaltsprüfung beschrieben - eine Prüfung als "note de synthèse". Wer die schriftliche Prüfung überstanden hat, wird in einer zweiten Runde zur mündlichen Prüfung geladen, die noch einmal vier jeweils viertelstündige Prüfungen zu juristischen Themen, eine Prüfung in einer lebenden Sprachen, sowie eine halbstündige Prüfung zur Allgemeinbildung umfasst. Wegen des hohen Schwierigkeitsgrades besuchen fast alle Kandidaten zumindest ein halbes Jahr vor den Prüfungen Vorbereitungskurse an den Universitäten, in denen sowohl die schriftlichen als auch die mündlichen Prüfungen eingeübt werden. Dennoch werden am Ende nur 5 % der Bewerber genommen.

Der zweite Concours ist für höhere Verwaltungsbeamte bis 40 Jahre reserviert und entspricht ansonsten exakt dem ersten, es werden sogar die gleichen Fragen gestellt. Allerdings ist hier das Verhältnis von Bewerbern zu reservierten Plätzen deutlich günstiger, so dass fast 10% der Kandidaten genommen werden. Für die Beamten wird zuvor ein Vorbereitungskurs angeboten, der ein bzw. ohne vorheriges Studium zwei Jahre dauert und den Vorbereitungskursen für Studenten an der Universität entspricht.

Der dritte Concours steht jedem offen, der acht Jahre lang einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist, Mandatsträger oder ehrenamtlicher Richter war. Hier ist weder ein Studium noch ein juristische Vorbildung, noch nicht einmal Abitur verlangt. Der Stil der Prüfungen ähnelt dem der anderen Concours, wobei allerdings weniger Themenklausuren und mehr "note de synthèse" gestellt werden. Die Zahl der reservierten Stellen ist mit sieben bis acht pro Jahr allerdings sehr gering.

Die Themen der Prüfungen für alle drei Concours finden sie unter diesem Link.

Wer einmal an der Richterschule aufgenommen ist, durchläuft dann eine dreijährige Ausbildung, die aus theoretischen Kursen und Praktika besteht. Am Ende der Ausbildung findet noch einmal eine Prüfung statt, die entweder im Abfassen eines Urteils oder einer Klageschrift besteht. Hier scheitert aber höchstens noch 1 % der Kandidaten. Abschließend wird aus den Noten aus den Lehrgängen und Praktika sowie der Abschlussprüfung eine Rangliste erstellt, die über die Rangfolge des Zugriffsrechts für die freien Stellen (und damit Fachrichtungen) entscheidet. In der gewählten Fachrichtung findet dann noch ein Monat theoretische und fünf Monate praktische Ausbildung statt. Danach erfolgt die Ernennung zum Richter.

Links: ENM (Richterschule)

bullet Irland

Die Ernennung der Richter erfolgt durch die Regierung. Der Justizminister stellt eine Liste mit potentiellen Kandidaten zusammen. Politische Kontakte sind für die Ernennung oft ausschlaggebend. Die Ernennungen werden im Kabinett diskutiert und dann offiziell vom Präsidenten ernannt.

Die Voraussetzungen, um Richter zu werden sind im "Court and Court Officers Act 1995 i.V.m Court and Court Officers Act 2002" festgelegt.Richter wird man nur nach vielen Jahren Praxiserfahrung. Richter am „District Court“ dürfen Barristers oder Solicitors mit 10 Jahren Erfahrung werden. Das gleiche gilt für „Circuit Court“ Richter. „High Court“ Richter dürfen nur „Circuit Court“ Richter mit 4 Jahren Erfahrung oder Barristers und Solicitors mit 12 Jahren Erfahrung (Solicitors dürfen erst seit 2002 direkt High Court Richter werden. Früher war es nur durch einen „Aufstieg“ vom Circuit Court möglich.). Das gleiche gilt für „Supreme Court“ Richter.

Die Richter in Irland verdienen sehr gut.  Der „Chief Justice” verdient  216.182 € im  Jahr und die anderen “Supreme Court” Richter  188.389 €.  Der Präsident des “High Courts” verdient  200.741€ und die anderen “High Court” Richter  177.582 €.  Der Präsident des “Circuit Courts” verdient  182.212 €, während die sonstigen “Circuit Court” Richter  129.711 € verdienen.  Der Präsident des “District Court” verdient  134.343 € und die sonstigen Richter 108092 €.  Die Gehälter sind am 1. Juli 2004 um weitere 2% erhöht worden.

bullet Italien

Art. 106 der Verfassung legt, fest, dass der Zugang zum italienischen Richterstand über einen Wettbewerb (concorso) führt. Dieser findet einmal jährlich in Rom statt und wird vorher in der Gazzetta Ufficiale (Gesetzblatt) ausgeschrieben, wobei der Prüfungsstoff und Anmeldungsvoraussetzungen bekannt gegeben werden. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Jurastudium und ein Alter zwischen 21 und 40 Jahren. Zudem muss der Prüfling italienischer Staatsbürger sein, im Besitz seiner Bürgerrechte sein, einen untadeligen Ruf haben und sogar aus einer Familie von unzweifelhaftem moralischen Ruf stammen.

Als ersten Schritt müssen die Kandidaten eine Vorprüfung im  multiple choice Verfahren bestehen, um überhaupt zu den eigentlichen Prüfungen zugelassen zu werden. Dabei werden 90 Fragen in zwei Stunden gestellt

Die eigentliche Prüfung besteht aus drei Klausuren, die jeweils 8 Stunden dauern und die Bereiche Zivilrecht (inkl. römisches Recht), Strafrecht und Verwaltungsrecht umfassen. Wer im schriftlichen Teil 12 von 20 Punkten erreicht, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen, in zusätzlich noch Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verfassungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Staatskirchenrecht, Internationales Recht und Statistik geprüft werden, wobei auf jedem Gebiet mindestens 6 von 10 Punkten erreicht werden müssen. Die Fragen sind jedoch sämtlich theoretischer Natur, so dass es selbst für angehende Richter nicht auf Qualitäten in der Falllösung ankommt.

An dem concorso nehmen jeweils etwa 12.000 Kandidaten Teil, weshalb die Prozedur sehr lange dauert. Häufig liegt zwischen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung mehr als ein Jahr. Das bedeutet, dass die Kandidaten noch nicht das Ergebnis des letzten concorso haben, wenn der neue beginnt und daher am nächsten gleich noch einmal teilnehmen. Insgesamt kann man sich drei Mal an den Prüfungen versuchen.

Als Vorbereitung auf die Prüfung besuchen viele Kandidaten private Repetitorien, die meist von Richtern oder ehemaligen Richtern geleitet werden. Diese werden teilweise als Fernrepetitorien über Videounterricht angeboten (ca. 150 €), teilweise auch als Präsenzveranstaltungen (ca. 160 €/Monat).

Die erfolgreichen Teilnehmer der Prüfungen werden mit ihrer Gesamtpunktzahl in eine Liste eingeordnet und dann werden von oben nach unten so viele zum "uditore giudizario" ernannt, wie Stellen frei sind. Sie werden dann einem Gericht zur Ausbildung zugewiesen, wo sie mit den verschiedenen Aufgabenbereichen der Richter vertraut gemacht werden und eng mit den Richtern zusammenarbeiten. Nach zehn Monaten wird der Kandidat an das Gericht versetzt, an dem er später seine Stelle antreten wird. Dieses Gericht dürfen die Kandidaten in der Reihenfolge der Liste ihrer Prüfungsergebnisse frei wählen.

Links: Repetitorium jureconsultus;

Rechtsquellen zum Concorso

bullet Lettland

Obwohl die vier Ausbildungsmodelle zu Anwaltschaft, Staatsanwaltschaft, Richterschaft und Notariat rechtlich getrennt sind, sind die Modalitäten zum größten Teil die gleichen. Wichtigster Teil dieser zweiten Ausbildungsstufe ist die praktische Arbeit. Um Richter zu werden, muss der Aspirant mindestens fünf Jahre in einem "juristischen Fachgebiet" gearbeitet haben. Zum Abschluss muss eine Prüfung bestanden werden.

Die praktische Ausbildungsstufe hat eine ganz andere Bedeutung als in Deutschland. Sie wird nicht als Ausbildung, sondern vielmehr als "normale" Arbeit angesehen. Der Aspirant verdient auch schon genug Geld, um unabhängig von anderen finanziellen Quellen zu sein. Der Aspirant hat auch schon fast die gleichen Rechte und Pflichten wie ein voll ausgebildeter Jurist. Diese Ausbildungsstufe ist daher schon der Beginn der Juristenkarriere.

Weiterhin muss die praktische Arbeit nicht in dem Gebiet geleistet werden, in dem man später arbeiten will. Beispielsweise kann man, um Notar zu werden, auch 5 Jahre praktische Arbeit bei der Staatsanwaltschaft verrichten. Es gibt daher keine "Pflichtstationen" in der Ausbildung.

Der Berufszugang wird nicht staatlich geregelt. Da diese Ausbildungsstufe der "normalen" Arbeit stark angenähert ist, richten sich die Ansprüche an die Bewerber auch nach den Anforderungen der Arbeitgeber aus. Insbesondere die finanziell attraktiven Gehilfenplätze bei Anwälten sind knapp, da jeder Anwalt nur einen Gehilfen ausbilden darf. Auswahlkriterien sind vor allem die Noten in den Staatsprüfungen. Noch wichtiger ist aber die Berufserfahrung, die die Bewerber regelmäßig schon während des Studiums sammeln. Dies ist den Kanzleien wichtig, da das hierbei erlernte Wissen nützlicher als die an der Hochschule erlernten Kenntnisse ist.

Um Richter zu werden, muss der Aspirant mindestens fünf Jahre in einem "juristischen Fachgebiet" gearbeitet haben. Dazu gehört die Arbeit als Notar, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder deren Gehilfe (oder Hilfstätigkeit bei Gericht).

Für die Abschlussprüfung zeichnet das Justizministerium verantwortlich.

bullet Luxemburg

Um in Luxemburg Richter zu werden muss man zunächst luxemburgischer Staatsbürger sein und die drei Landessprachen (Französisch, Deutsch, Letzebuergisch)  beherrschen. Außerdem muss man eine vierjährige juristische Universitätsausbildung (aufgrund mangelnden Angebots in Luxemburg zwangsweise zumindest teilweise im Ausland) vorweisen können mit einer Zusatzausbildung in luxemburgischen Recht. Unter diesen Voraussetzungen kann man sich für die Richterausbildung bewerben. Diese dauert zwei Jahre und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Danach werden die Kandidaten zum Richter ernannt, sofern freie Richterstellen zur Verfügung stehen.

Link: Zugangsvoraussetzungen auf Französisch

bullet Niederlande

In den Niederlanden kann man auf zwei verschiedenen Wegen Richter werden. Der erste steht jungen Universitätsabsolventen offen. Dieser besteht aus einer vier Jahre dauernden Ausbildung innerhalb der Richterschaft und weiteren zwei Jahren in einem anderen juristischen Tätigkeitsfeld.

Der zweite Weg steht Juristen mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung in anderen Feldern offen, also vor allem Anwälten. Diese können sich als Quereinsteiger auf Richterposten bewerben. Dafür müssen sie sich zunächst in einem Gespräch mit einer Vorauswahlkommission als geeignet erweisen. Danach müssen die Kandidaten mehrere schriftliche und praktische Tests und ein Gespräch mit einem Psychologen absolvieren, bevor noch ein Gespräch mit der Auswahlkommission folgt. Bereits am Tag nach diesem Gespräch bekommen die Kandidaten mitgeteilt, ob sie genommen wurden.

Link: niederländische Richterschaft

bullet Österreich

Nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Diplomstudiums hat jeder Absolvent einen Rechtsanspruch darauf, seine Berufsvorbildung durch eine Tätigkeit als sog. "Rechtspraktikant" bei Gericht fortzusetzen und dabei seine Rechtskenntnisse zu erproben und zu vertiefen (vgl. das Rechtspraktikantengesetz - RPG vom 15.12.1987 idF BGBl. I Nr. 136/2002).

Der sog. "Gerichtspraxis" kommt zwischen universitärer Berufsvorbildung und praktischer Berufsausbildung eine Brückenfunktion zu.

Die Absolvierung der Gerichtspraxis hat nicht die österreichische Staatsbürgerschaft zur Voraussetzung. Sie ist in Österreich für den Rechtsanwaltsberuf, für den Notarberuf und für den Richterberuf im Ausmaß von zumindest 9 Monaten eine zwingende Voraussetzung. Da aber auch in vielen anderen Berufen die Zurücklegung einer Gerichtspraxis erwartet wird, legen nahezu alle Absolventen des rechtswissenschaftlichen Studiums eine Gerichtspraxis als Rechtspraktikant zurück.

Der Rechtspraktikant steht in keinem Dienstverhältnis zum Staat, sondern in einem bloßen Ausbildungsverhältnis. Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass der Rechtspraktikant durch Mithilfe an der Bearbeitung der bei Gericht vorkommenden Angelegenheiten der Rechtspflege einen möglichst umfassenden Einblick in die richterliche Tätigkeit sowie in die Aufgaben der Kanzleien erhält. Dazu ist der Rechtspraktikant zur Ausarbeitung von Entscheidungsentwürfen, zu anderer konzeptiver Vorarbeit und auch als Schriftführer in Strafsachen einzusetzen.

Seit 2002 kann die Ausbildung von Rechtspraktikanten auch bei einer Staatsanwaltschaft oder Justizanstalt erfolgen.

Nach der Gerichtspraxis muss sich der Jurastudent entscheiden, welchem Beruf er sich zuwenden will. Ein späterer Umstieg von einer Berufssparte in eine andere wird dadurch jedoch nicht ausgeschlossen.

Das Beschreiten der Richter-, Staatsanwalts- oder Notarslaufbahn ist allerdings nur mit der österreichischen Staatsbürgerschaft möglich.

Trotz der Spezialanforderungen an die verschiedenen Rechtsberufe sind die Rahmenbedingungen gleich: Im Verlauf der Ausbildung muss jeder Kandidat an Übungskursen bzw. Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Zum Abschluss werden Prüfungen in schriftlicher (Dauer: 8-10 Stunden) und mündlicher (Mindestdauer: 2 Stunden bei einem Prüfling) Form verlangt. In den schriftlichen Prüfungen werden Hilfsmittel (Gesetzesausgaben, Entscheidungssammlungen und Literatur) zur Verfügung gestellt und für die Reinschrift sogar eine Schreibkraft. Die prüfenden Senate sind bei den Oberlandesgerichten eingerichtet. Da nur nach Bedarf in den Vorbereitungsdienst eingestellt wird, werden nur ca. 50 % der erfolgreichen Jurastudenten in einen weiterführenden Ausbildungsgang übernommen.

Link: Informationsbroschüre Österreichisches Bundesministerium für Justiz: Die Organisation der Rechtsberufe in Österreich

Derjenige Absolvent des rechtswissenschaftlichen Studiums, der in den richterlichen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden will, muss sich um eine der vom Präsidenten des Oberlandesgerichts öffentlich ausgeschriebenen Planstellen eines Richteramtsanwärters bewerben und wird von diesem dann als Bewerber dem Bundesministerium für Justiz vorgeschlagen. Die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst erfolgt - regelmäßig entsprechend der Empfehlung - durch Ernennung zum "Richteramtsanwärter".

Die Ausbildung des Richteramtsanwärters dauert grundsätzlich 4 Jahre, wobei jedoch die Zeit der Gerichtspraxis als Rechtspraktikant eingerechnet wird. Der Ausbildungsdienst wird bei wechselnden Ausbildungsstellen geleistet (Bezirksgerichte, Gerichtshöfe erster Instanz, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt, Notar, etc.).

Am Ende des Ausbildungsdienstes steht die Richteramtsprüfung, die schriftlich und mündlich abzulegen ist. Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind zwei anhand von Gerichtsakten zu verfassende Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen.

Nach bestandener Richteramtsprüfung und einer Rechtspraxis von insgesamt vier Jahren kann sich der Richteramtsanwärter um eine freie Richterplanstelle bewerben. Die Ernennung zum Richter hat die österreichische Staatsbürgerschaft zur Voraussetzung.

Zum Staatsanwalt kann nur ernannt werden, wer die Erfordernisse für die Ernennung zum Richter erfüllt und eine mindestens einjährige Praxis als Richter bei einem Gericht oder als Staatsanwalt aufweist.

bullet Polen

Studienabsolventen, die den Richterberuf ergreifen wollen, müssen sich nach dem Studium bei Gericht um die Einstellung zu einer dreijährigen Ausbildung, die dem Referendariat in Deutschland ähnelt, bemühen. Die Rahmenbedingungen dieses Vorbereitungsdienstes sind durch den polnischen Justizminister zuletzt im September 2002 durch Verordnung festgelegt worden.

Über die Einstellung entscheidet eine von den Bewerbern zu bestehende Aufnahmeprüfung. In der Ausbildungszeit soll der Auszubildende an den angebotenen Veranstaltungen teilnehmen und die ihm von seinen Vorgesetzten übertragenen praktischen Aufgaben erledigen. In dieser Zeit ist es ihm untersagt andere Arbeiten zu übernehmen, die es ihm erschweren könnten, diesen Aufgaben nachzukommen.

Innerhalb dieses juristischen Vorbereitungsdienstes werden fünfzehn Stationen durchlaufen. An Amts- und Landgerichten wird so die Arbeit in strafrechtlichen und zivilrechtlichen Abteilungen veranschaulicht. Am Ende der Ausbildungszeit wird ein Richterexamen, das aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht, abgelegt. Pro Jahr wird dieses Examen von ca. 8000 Personen abgelegt.

Der schriftliche Teil besteht aus zwei Prüfungen, die in je 6 Stunden geschrieben werden. Dabei sollen von den Kandidaten Endurteile in Straf- und Zivilprozessen geschrieben werden. Hierbei ist es erlaubt  Kommentare, Aktentexte und Urteilssammlungen zu benutzen. In der mündlichen Prüfung sollen Rechtsfälle gelöst sowie Antworten auf Fragen zu Straf- und Zivilrecht gegeben  werden, die vom Justizminister schriftlich der Prüfungskommission  überreicht wurden.

bullet Schottland

Es gibt keine Ausbildung zum schottischen Richter. Die Richter werden je nach Instanz Sheriff oder Judge genannt (vereinfachend lässt sich sagen, dass in den höchsten Gerichten Judges, ansonsten Sheriffs Recht sprechen). Sie werden vom englischen König auf Vorschlag des Premierministers ernannt, der seinerseits den Secretary of State for Scotland und den Vorsitzenden der Faculty of Advocates konsultiert haben muss. Bewerber müssen jedoch seit 5 Jahren Advocate oder Principal Clerk of Session (der mit weitreichenden Befugnissen ausgestattete erste Sekretär am Court of Session) sein. Seit 1990 können ausserdem ein Sheriff oder Sheriff principal, der seit mehr als fünf Jahren ohne Unterbrechung im Amt ist oder bestimmte Solicitors, die seit mehr als fünf Jahren praktizieren, ernannt werden. In der Praxis werden jedoch praktisch nur Advocates zum Judge berufen.

Die Ernennung zum Sheriff / Sheriff principal erfolgt ebenfalls durch den König, jedoch auf Vorschlag des Secretary of State for Scotland. Sowohl Solicitors als auch Advocates können berufen werden, sofern diese seit mindestens zehn Jahren als solche tätig sind. Im Zusammenhang mit der Law Reform hat diese Regelung die kuriose Folge, dass ein Solicitor über den Umweg eines fünfjährigen Amts als Sheriff zum Judge an einem höchsten Gericht berufen werden kann, ohne jemals berechtigt gewesen zu sein, vor genau diesem Gericht zu plädieren.

bullet Schweden

Für die Berufslaufbahnen als Richter, Staatsanwalt, Gerichtsvollzieher, Notar oder Chef der Polizei muss eine Referendarausbildung absolviert werden. In der Praxis sind auch bei anderen Arbeitgebern Juristen mit Referendariat gefragt. Diese wird an einem Gericht erster Instanz absolviert (Tingsrätt - etwa Amtsgericht-Landgericht - oder Länsrätt - etwa Verwaltungsgericht -).

Nur 40 % der Studienabgänger gelingt es, einen Referendariatsplatz zu erhalten. Die Plätze werden hauptsächlich nach den Studiennoten verteilt. Zusatzqualifikationen spielen nur eine geringe Rolle. Bei der Bewerbung legt der junge Jurist die etwa 20 Einzelnoten vor, die er im Laufe seines Studiums erhalten hat; eine Gesamtnote lässt sich wohl errechnen, wird von der Universität aber formal nicht erteilt.

Das Ziel der Referendarausbildung ist nur teilweise, den Referendar auszubilden. Das Referendariat wird nicht als postakademische Ausbildung verstanden, zu der alle juristischen Hochschulabsolventen Zugang haben. Stattdessen wird darunter eher eine  Art "training on the job" verstanden. Folglich richtet sich die Zahl der Referendariatsplätze  nach dem Bedürfnis der Gerichte nach solcher Arbeitskraft.

Der Dienst umfasst 2,5 Jahre. Die genauen Arbeitsaufgaben werden vom jeweiligen Gericht in einem Ausbildungsplan vorgeschrieben. Diese sind je nach Größe des Gerichts (Tingsrätter haben zwischen 1 und 100 Richtern). Allgemein lässt sich aber sagen, dass Prozesserfahrung gesammelt und Übung in der Methodik der Falllösung vermittelt wird. Einen großen Teil seiner Arbeit widmet der Referendar am Tingsrätt der Protokollführung, der Vorberetung von einfachen Prozessen, dem Anfertigen von Gutachten, der Teilnahme an der Urteilsberatung des Gerichts und der Errichtung von eigenen Urteilsvorschlägen.

Ein Referendar darf normalerweise nach einer Dienstzeit von 6 Monaten einfachere Aufgaben auf eigene Verantwortung ausführen. Nach 1,5 Jahren erfolgt ein nochmalige Ausweitung der Kompetenzen. Unter anderem dürfen Referendare Strafsachen, bei denen nur eine Geldstrafe in Betracht kommt und Ehescheidungen, die beide Ehegatten beantragt haben, durchführen. 3- 6 Monate der Zeit sollen am Grundbuchamt verbracht werden. Am Lansrätt dürfen Referendare nach 6 Monaten einfachere Steuer- und Führerscheinsachen auf eigene Verantwortung bearbeiten.

Verantwortlich für die Ausbildung ist grundsätzlich der Gerichtspräsident. Arbeitet der Referendar im Geschäftsbereich eines Richters, so hat dieser ihm Führung und Anweisungen zu erteilen als auch seine Arbeit zu beurteilen. Es gibt keine Prüfungen im eigentlichen Sinne, sondern nur diese fortlaufende Bewertung durch einen Richter. Der Referendar bekommt am Ende seines Dienstes ein Zeugnis ausgestellt, in dem seine Qualifikationen beschrieben werden.
 
bullet Schweiz

In der Schweiz gibt es drei Instanzen, auf Kantonsebene die Amts-/Bezirksrichter und die Ober-/Appellationsrichter und auf Bundesebene das Bundesgericht in Lausanne. Der Zugang zu den verschiedenen Ebenen ist recht unterschiedlich gestaltet.

Die erstinstanzlichen Richter werden in vielen Kantonen durch Volkswahl bestimmt. In den meisten Kantonen müssen die Bewerber auf die Richterämter keinen juristischen Abschluss besitzen. In kleineren Kantonen ist daher das Laienrichtertum sehr ausgeprägt. In größeren Kantonen werden allerdings vornehmlich Juristen in das Richteramt gewählt.

Die Richter der zweiten Instanz werden in einigen Kantonen durch das Kantonsparlament, in anderen durch das Volk gewählt. Auch hier werden häufig nur politische Rechtsfähigkeit, Mindestalter, Sprachkompetenz und Wohnsitz im Wahlkreis verlangt. Eine juristische Ausbildung wird kaum vorausgesetzt und nur in vier Kantonen müssen die Richter der zweiten Instanz Jura studiert haben. Stattdessen hat sich zum wichtigsten Auswahlkriterium die Parteimitgliedschaft und die politische Aktivität entwickelt.

Die Bundesrichter werden in der Schweiz durch die vereinigte Bundesversammlung gewählt und müssen alle drei Sprachen beherrschen sowie die politische Rechtsfähigkeit besitzen. Eine juristische Vorbildung wird selbst auf dieser Ebene nicht zwingend vorgeschrieben, wobei in der Praxis allerdings nur erfahrene Juristen gewählt werden.

Link: Zentralschweizer Richtervereinigung

bullet Spanien

m Richter zu werden, muss der Bewerber zunächst die "oposición", eine mündliche Prüfung, bestehen. Der Bewerber muss sich 348 Themen aus den Bereichen Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verwaltungsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht aneignen. Die einzelnen Themen haben einen Umfang von etwa 10 Seiten. Der Bewerber muss dieses Wissen nahezu auswendig beherrschen. Zusätzlich müssen Strafgesetzbuch und Verfassung auswendig gelernt werden. Der Bewerber kann sich dieses Wissen entweder autodidaktisch, per e-learning (www.oposicion.com) oder mit Hilfe eines privaten Repetitors oder einer Akademie aneignen. Die Vorbereitung erfolgt mit von den Repetitoren empfohlener Spezialliteratur, manche Akademien bieten auch eigene Skripten, die sich besonders eng an den Prüfungsstoff anlehnen, an.

Erforderlich ist eine disziplinierte, kontinuierliche Prüfungsvorbereitung (vergleichbar der deutschen Examensvorbereitung), die ca. 2 - 4 Jahre dauert. Hierbei muss nicht nur Wissen, sondern auch Falllösungskompetenz erlernt werden. Obwohl es viele verschiedene Repetitoren und Akademien gibt, lässt sich doch sagen, dass alle nach folgendem Grundprinzip vorgehen: Zuerst werden alle Themen durchgearbeitet. Dann folgt eine Wiederholung in der selben Reihenfolge. Abschließend werden alle Themen nochmals ohne Reihenfolge wiederholt.

Die Prüfung wird zentral vom spanischen Justizministerium veranstaltet und findet in Madrid oder Barcelona statt. Sie besteht aus drei Teilen. Zuerst muss der Prüfling einen Multiple-Choice-Test ablegen. Innerhalb einer Stunde müssen ca. 120 Fragen beantwortet werden. Einige Wochen später müssen vor einer aus  Richtern und Staatsanwälten bestehenden Kommission fünf per Los festgelegte Themen möglichst wortgetreu rezitiert werden. Hierfür stehen dem Prüfling 15 Minuten pro Thema zur Verfügung.

Nur ca. 5 % der ursprünglichen Bewerber erreichen die dritte Stufe. Diese läuft wie die zweite Prüfung ab, allerdings mit anderen Themen (Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Handelsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht). Diese letzte Prüfung bestehen genau so viele Bewerber, wie es offene Stellen gibt. Um ca. 200 Stellen pro Jahr kämpfen über 5000 Bewerber. Der erfolgreiche Bewerber muss nicht nur über exaktes Wissen, sondern durch die Auslosung der Themen auch eine gewisse Portion Glück haben. Gescheiterte Bewerber haben beliebig viele Wiederholungsversuche (in den kommenden Jahren).

Die erfolgreichen Prüflinge werden nun 2 Jahre lang an der "escuela judicial" ausgebildet. Im ersten Jahr werden nochmals theoretische Kenntnisse vermittelt. Im zweiten Jahr dürfen sie dann als "Jueces adjuntos" (beigeordnete Richter) unter Aufsicht eines Tutors bei Gerichten erster Instanz arbeiten.

Link: Portal rund um die Richterlaufbahn