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Öffentliche Verwaltung
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In Belgien arbeiten zahlreiche Juristen in der
öffentlichen Verwaltung. Der Zugang ist abhängig vom einzelnen Posten.
Das 1. Staatsexamen allein eröffnet noch keinen Zugang zu den juristischen Professionen. An die universitäre Ausbildung schließt sich eine 2-jährige praktische Ausbildung, das Referendariat, an, welches dann mit dem 2. Staatsexamen abschließt. Die Ausgestaltung des Referendariats ist Ländersache und unterscheidet sich daher in Details von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich lässt sich aber folgendes sagen (genauere Informationen zu den einzelnen Bundesländern finden Sie hier: Die Referendare werden vom jeweiligen Bundesland in ein öffentlich-rechtliches Sonderausbildungsverhältnis übernommen (bis vor zwei Jahren erfolgte in den Bundesländern noch eine Verbeamtung) und mit ca. EUR 900,-- brutto (netto etwa EUR 780,--) - abhängig vom jeweiligen Bundesland - vergütet. Das Referendariat wird in fünf Stationen (Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Anwalts-, Wahlstation) unterteilt, wobei zwischen Anwalts- und Wahlstation der schriftliche Teil des 2. Staatsexamens stattfindet, nach der Wahlstation der mündliche Teil. 1. Die Zivilstation (4 Monate) verbringt man an einem AG oder LG. Der Referendar wird einem Richter zugewiesen, der seine Ausbildung übernimmt. Der Referendar übt, Urteile und Beschlüsse anzufertigen und Verhandlungen zu leiten. 2. Die Strafstation (4 Monate) kann bei einem Richter oder Staatsanwalt absolviert werden. Der Referendar lernt, Urteile und Abschlussverfügungen zu entwerfen. Bei der Staatsanwaltschaft darf er unter Umständen die Anklage vertreten. 3. Die Verwaltungsstation (4 Monate) Die wird in einem bestimmten Regierungsbezirk (Landratsamt, Bezirksamt) absolviert. Die anzufertigenden Arbeiten bestehen meist aus Gutachten und Stellungnahmen zu spezifischen, in der Regel kommunalrechtlichen Problemen. 4. Die Anwaltsstation (9 Monate) ist die letzte Station vor der schriftlichen Prüfung des 2. Staatsexamens. Die Aufgaben und Anforderungen hängen sehr von den Vereinbarungen zwischen Referendar und ausbildendem Anwalt ab. Während internationale Top-Kanzleien eher sehr viel Engagement fordern (und den Referendaren zum Ausgleich ein kleines "Gehalt" zuzahlen) kann ein Einzelanwalt durchaus damit zufrieden sein, wenn man 1 Mal die Woche erscheint. Generell wird vom Referendar die letzten Wochen vor der Prüfung aber nur sehr wenig bis gar keine Arbeit erwartet. 4a. Die schriftliche Prüfung des 2. Staatsexamens besteht in der Regel aus 7-11 Klausuren, in denen Akten bearbeitet und Urteile vorbereitet werden müssen. Zur Bearbeitung dürfen Gesetzes-Kommentare verwandt werden (außer in Baden-Württemberg). 5. Die Wahlstation (3 Monate) kann mit einer beliebigen Tätigkeit ausgefüllt werden, solange ein konkreter juristischer Bezug besteht. Beliebt ist es, sie entweder im Ausland, beispielsweise bei einer Botschaft, oder bei einer Anwaltskanzlei, die man als künftigen Arbeitgeber im Blick hat, zu absolvieren. 5a. Nach der Wahlstation steht als Abschluss des Referendariats der mündlich Teil des Staatsexamens an. Hier muss der Prüfling sich Fragen aus allen Fachgebieten stellen. In vielen Bundesländern wird neben der Prüfung als solcher auch noch der sog. Aktenvortrag verlangt, bei welchem der Referendar meist wie ein berichterstattender Richter der Prüfungskommission eine Akte vorträgt (Inhalt, Rechtslage, Empfehlung), die ihm kurz vorher zur Auf- und Vorbereitung ausgehändigt wurde. Mit Erhalt des Zeugnisses darf der Prüfling den Titel "Assessor" führen. Der Assessor hat die Befähigung zum Richteramt nach § 5 DRiG erworben. Ein Assessor ist dann befähigt, für Behörden juristisch zu
arbeiten.
Als ausgebildeter Solicitor oder Barrister ist man auch qualifiziert in der Exekutive zu arbeiten, beispielsweise beim Gouvernment Legal Service. Gelegentlich werden auch Trainee Solicitors angenommen und ausgebildet.
Auch für die öffentliche Verwaltung bildet der Universitätsabschluss noch keine Zugangsberechtigung. Stattdessen führt der Weg über Wettbewerbe (Concours). Allerdings gibt es dort für die verschiedenen Verwaltungsebenen und Funktionen jeweils getrennte Concours, die in ihrer Fülle den Rahmen dieser Darstellung sprengen würden. Daher sei für die Einzelheiten verwiesen auf den zentralen Link der französischen Verwaltung: http://www.fonction-publique.gouv.fr/ .
Als ausgebildeter Solicitor oder Barrister ist man auch qualifiziert, in der Exekutive zu arbeiten.
Der Zugang zur öffentlichen Verwaltung ist wie derjenige zu Richterschaft und Notariat über Wettbewerbe organisiert, die auch ähnlich ablaufen. Allerdings gibt es für jeden einzelnen Typ von Verwaltungsposten einen eigenen Wettbewerb, so das diese hier nicht dargestellt werden können.
Obwohl die vier Ausbildungsmodelle zu Anwaltschaft, Staatsanwaltschaft, Richterschaft und Notariat rechtlich getrennt sind, sind die Modalitäten zum größten Teil die gleichen. Wichtigster Teil dieser zweiten Ausbildungsstufe ist die praktische Arbeit. Um Richter zu werden, muss der Aspirant mindestens fünf Jahre in einem "juristischen Fachgebiet" gearbeitet haben. Zum Abschluss muss eine Prüfung bestanden werden. Die praktische Ausbildungsstufe hat eine ganz andere Bedeutung als in Deutschland. Sie wird nicht als Ausbildung, sondern vielmehr als "normale" Arbeit angesehen. Der Aspirant verdient auch schon genug Geld, um unabhängig von anderen finanziellen Quellen zu sein. Der Aspirant hat auch schon fast die gleichen Rechte und Pflichten wie ein voll ausgebildeter Jurist. Diese Ausbildungsstufe ist daher schon der Beginn der Juristenkarriere. Weiterhin muss die praktische Arbeit nicht in dem Gebiet geleistet werden, in dem man später arbeiten will. Beispielsweise kann man, um Notar zu werden, auch 5 Jahre praktische Arbeit bei der Staatsanwaltschaft verrichten. Es gibt daher keine "Pflichtstationen" in der Ausbildung. Der Berufszugang wird nicht staatlich geregelt. Da diese Ausbildungsstufe der "normalen" Arbeit stark angenähert ist, richten sich die Ansprüche an die Bewerber auch nach den Anforderungen der Arbeitgeber aus. Insbesondere die finanziell attraktiven Gehilfenplätze bei Anwälten sind knapp, da jeder Anwalt nur einen Gehilfen ausbilden darf. Auswahlkriterien sind vor allem die Noten in den Staatsprüfungen. Noch wichtiger ist aber die Berufserfahrung, die die Bewerber regelmäßig schon während des Studiums sammeln. Dies ist den Kanzleien wichtig, da das hierbei erlernte Wissen nützlicher als die an der Hochschule erlernten Kenntnisse ist. Um Staatsanwalt zu werden muss man fünf Jahre als Richter, Staatsanwalt, Notar, Hochschullehrer oder deren Gehilfe oder als Rechtsanwaltsgehilfe gearbeitet haben. Für die Abschlussprüfung zeichnet der Rat des Generalstaatsanwalts verantwortlich.
Der Zugang zur öffentlichen Verwaltung läuft in Luxemburg ähnlich wie in Frankreich über einen Concours (Wettbewerb), den das Ministerium für Verwaltung veranstaltet. Die Bewerber müssen die drei Landessprachen (Französisch, Deutsch, Letzebuergisch) beherrschen, sowie im Besitz ihrer Bürgerrechte sein. Das Kriterium der Luxemburgischen Staatsbürgerschaft gilt aufgrund des europarechtlichen Diskriminierungsverbotes nur noch für wenige Posten. Daneben müssen für unterschiedliche Ebenen der Verwaltungslaufbahn noch unterschiedliche Qualifikationsnachweise erbracht werden, für die höchsten Verwaltungsebenen zum Beispiel ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Für bestimmte Berufe, die in die Zuständigkeit eines einzigen Ministeriums fallen, kann man sich auch direkt beim zuständigen Ministerium bewerben. Link: Verwaltungszugang über das Ministerium für Verwaltung (französisch)
Nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Diplomstudiums hat jeder Absolvent einen Rechtsanspruch darauf, seine Berufsvorbildung durch eine Tätigkeit als sog. "Rechtspraktikant" bei Gericht fortzusetzen und dabei seine Rechtskenntnisse zu erproben und zu vertiefen (vgl. das Rechtspraktikantengesetz - RPG vom 15.12.1987 idF BGBl. I Nr. 136/2002). Der sog. "Gerichtspraxis" kommt zwischen universitärer Berufsvorbildung und praktischer Berufsausbildung eine Brückenfunktion zu. Die Absolvierung der Gerichtspraxis hat nicht die österreichische Staatsbürgerschaft zur Voraussetzung. Sie ist in Österreich für den Rechtsanwaltsberuf, für den Notarberuf und für den Richterberuf im Ausmaß von zumindest 9 Monaten eine zwingende Voraussetzung. Da aber auch in vielen anderen Berufen die Zurücklegung einer Gerichtspraxis erwartet wird, legen nahezu alle Absolventen des rechtswissenschaftlichen Studiums eine Gerichtspraxis als Rechtspraktikant zurück. Der Rechtspraktikant steht in keinem Dienstverhältnis zum Staat, sondern in einem bloßen Ausbildungsverhältnis. Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass der Rechtspraktikant durch Mithilfe an der Bearbeitung der bei Gericht vorkommenden Angelegenheiten der Rechtspflege einen möglichst umfassenden Einblick in die richterliche Tätigkeit sowie in die Aufgaben der Kanzleien erhält. Dazu ist der Rechtspraktikant zur Ausarbeitung von Entscheidungsentwürfen, zu anderer konzeptiver Vorarbeit und auch als Schriftführer in Strafsachen einzusetzen. Seit 2002 kann die Ausbildung von Rechtspraktikanten auch bei einer Staatsanwaltschaft oder Justizanstalt erfolgen. Nach der Gerichtspraxis muss sich der Jurastudent entscheiden, welchem Beruf er sich zuwenden will. Ein späterer Umstieg von einer Berufssparte in eine andere wird dadurch jedoch nicht ausgeschlossen. Das Beschreiten der Richter-, Staatsanwalts- oder Notarslaufbahn ist allerdings nur mit der österreichischen Staatsbürgerschaft möglich. Trotz der Spezialanforderungen an die verschiedenen Rechtsberufe sind die Rahmenbedingungen gleich: Im Verlauf der Ausbildung muss jeder Kandidat an Übungskursen bzw. Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Zum Abschluss werden Prüfungen in schriftlicher (Dauer: 8-10 Stunden) und mündlicher (Mindestdauer: 2 Stunden bei einem Prüfling) Form verlangt. In den schriftlichen Prüfungen werden Hilfsmittel (Gesetzesausgaben, Entscheidungssammlungen und Literatur) zur Verfügung gestellt und für die Reinschrift sogar eine Schreibkraft. Die prüfenden Senate sind bei den Oberlandesgerichten eingerichtet. Da nur nach Bedarf in den Vorbereitungsdienst eingestellt wird, werden nur ca. 50 % der erfolgreichen Jurastudenten in einen weiterführenden Ausbildungsgang übernommen.
Link: Informationsbroschüre
Österreichisches Bundesministerium für Justiz: Die Organisation der Rechtsberufe
in Österreich
Die meisten Absolventen des Jurastudiums finden eine Arbeitsstelle in der öffentlichen Verwaltung. Der Vorteil liegt darin, dass hierfür kein Referendariat notwendig ist, und eine Einstellung direkt nach dem Studium erfolgen kann, was für all die interessant ist, die keinen der begehrten Referendariatsplätze bekommen konnten.
Die Einstellung erfolgt aufgrund einer Aufnahmeprüfung, bei der diejenigen
Bewerber mit den besten Ergebnissen eingestellt werden.
Als ausgebildeter Solicitor oder Advocate ist man auch qualifiziert, in der Exekutive zu arbeiten.
Für die Berufslaufbahnen als Richter, Staatsanwalt, Gerichtsvollzieher, Notar oder Chef der Polizei muss eine Referendarausbildung absolviert werden. In der Praxis sind auch bei anderen Arbeitgebern Juristen mit Referendariat gefragt. Diese wird an einem Gericht erster Instanz absolviert (Tingsrätt - etwa Amtsgericht-Landgericht - oder Länsrätt - etwa Verwaltungsgericht -). Nur 40 % der Studienabgänger gelingt es, einen Referendariatsplatz zu erhalten. Die Plätze werden hauptsächlich nach den Studiennoten verteilt. Zusatzqualifikationen spielen nur eine geringe Rolle. Bei der Bewerbung legt der junge Jurist die etwa 20 Einzelnoten vor, die er im Laufe seines Studiums erhalten hat; eine Gesamtnote lässt sich wohl errechnen, wird von der Universität aber formal nicht erteilt. Das Ziel der Referendarausbildung ist nur teilweise, den Referendar auszubilden. Das Referendariat wird nicht als postakademische Ausbildung verstanden, zu der alle juristischen Hochschulabsolventen Zugang haben. Stattdessen wird darunter eher eine Art "training on the job" verstanden. Folglich richtet sich die Zahl der Referendariatsplätze nach dem Bedürfnis der Gerichte nach solcher Arbeitskraft. Der Dienst umfasst 2,5 Jahre. Die genauen Arbeitsaufgaben werden vom jeweiligen Gericht in einem Ausbildungsplan vorgeschrieben. Diese sind je nach Größe des Gerichts (Tingsrätter haben zwischen 1 und 100 Richtern). Allgemein lässt sich aber sagen, dass Prozesserfahrung gesammelt und Übung in der Methodik der Falllösung vermittelt wird. Einen großen Teil seiner Arbeit widmet der Referendar am Tingsrätt der Protokollführung, der Vorbereitung von einfachen Prozessen, dem Anfertigen von Gutachten, der Teilnahme an der Urteilsberatung des Gerichts und der Errichtung von eigenen Urteilsvorschlägen. Ein Referendar darf normalerweise nach einer Dienstzeit von 6 Monaten einfachere Aufgaben auf eigene Verantwortung ausführen. Nach 1,5 Jahren erfolgt ein nochmalige Ausweitung der Kompetenzen. Unter anderem dürfen Referendare Strafsachen, bei denen nur eine Geldstrafe in Betracht kommt und Ehescheidungen, die beide Ehegatten beantragt haben, durchführen. 3- 6 Monate der Zeit sollen am Grundbuchamt verbracht werden. Am Lansrätt dürfen Referendare nach 6 Monaten einfachere Steuer- und Führerscheinsachen auf eigene Verantwortung bearbeiten.
Verantwortlich für die Ausbildung ist grundsätzlich der Gerichtspräsident.
Arbeitet der Referendar im Geschäftsbereich eines Richters, so hat dieser ihm
Führung und Anweisungen zu erteilen als auch seine Arbeit zu beurteilen. Es
gibt keine Prüfungen im eigentlichen Sinne, sondern nur diese fortlaufende
Bewertung durch einen Richter. Der Referendar bekommt am Ende seines Dienstes
ein Zeugnis ausgestellt, in dem seine Qualifikationen beschrieben werden.
In der öffentlichen Verwaltung finden sich Juristen an zahlreichen Stellen. Fast jede Behörde hat eine juristische Abteilung, die häufig mit studierten Juristen besetzt sind. Der Zugang erfolgt durch Bewerbung auf einzelne Stellen, die sowohl auf Bundesebene als auch auf Kantonsebene laufend in Stellenmärkten ausgeschrieben werden und jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikationen setzen. Link: Zentrale Seite der Schweizerischen Verwaltung mit Links auf die Kantone
Um Staatsanwalt zu werden, muss der Bewerber zunächst die "oposición", eine mündliche Prüfung, bestehen. Der Bewerber muss sich 291 Themen aus den Bereichen Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verwaltungsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht aneignen. Die einzelnen Themen haben einen Umfang von etwa 10 Seiten. Der Bewerber muss dieses Wissen nahezu auswendig beherrschen. Zusätzlich müssen Strafgesetzbuch und Verfassung auswendig gelernt werden. Der Bewerber kann sich dieses Wissen entweder autodidaktisch, per e-learning (www.oposicion.com) oder mit Hilfe eines privaten Repetitors oder einer Akademie aneignen. Die Vorbereitung erfolgt mit von den Repetitoren empfohlener Spezialliteratur, manche Akademien bieten auch eigene Skripten, die sich besonders eng an den Prüfungsstoff anlehnen, an. Erforderlich ist eine disziplinierte, kontinuierliche Prüfungsvorbereitung (vergleichbar der deutschen Examensvorbereitung), die mindestens 20 Monate dauert. Hierbei muss nicht nur Wissen, sondern auch Falllösungskompetenz erlernt werden. Obwohl es viele verschiedene Repetitoren und Akademien gibt, lässt sich doch sagen, dass alle nach folgendem Grundprinzip vorgehen: Zuerst werden alle Themen durchgearbeitet. Dann folgt eine Wiederholung in derselben Reihenfolge. Abschließend werden alle Themen nochmals ohne Reihenfolge wiederholt. Die Prüfung wird zentral vom spanischen Justizministerium veranstaltet und findet in Madrid oder Barcelona statt. Sie besteht aus drei Teilen. Zuerst muss der Prüfling einen Multiple-Choice-Test ablegen. Innerhalb einer Stunde müssen ca. 120 Fragen beantwortet werden. Einige Wochen später müssen vor einer aus Richtern und Staatsanwälten bestehenden Kommission fünf per Los festgelegte Themen möglichst wortgetreu rezitiert werden. Hierfür stehen dem Prüfling 15 Minuten pro Thema zur Verfügung. Nur ca. 5 % der ursprünglichen Bewerber erreichen die dritte Stufe. Diese läuft wie die zweite Prüfung ab, allerdings mit anderen Themen (Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Handelsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht). Diese letzte Prüfung bestehen genau so viele Bewerber, wie es offene Stellen gibt. Um ca. 150 Stellen pro Jahr kämpfen bis zu 5000 Bewerber. Der erfolgreiche Bewerber muss nicht nur über exaktes Wissen, sondern durch die Auslosung der Themen auch eine gewisse Portion Glück haben. Gescheiterte Bewerber haben beliebig viele Wiederholungsversuche (in den kommenden Jahren). Mit dem Bestehen der dritten Prüfung kann der Prüfling den Beruf des Staatsanwalts ausüben. |