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Notariat
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Die Notare werden in Belgien durch königlichen Erlass ernannt. Um ernannt zu werden, muss ein Anwärter zunächst ein fünfjähriges Jurastudium plus ein Jahr Schwerpunktstudium Notariat absolvieren. Der nächste Schritt ist eine dreijährige praktische Ausbildung bei einem zugelassenen Notar. Danach muss eine Prüfung bestanden werden, aus der eine Reihenfolge der Anwärter erstellt wird. Bei einer freien Notarstelle wählt dann der Justizminister einen der drei besten Kandidaten aus, der dann vom Monarchen ernannt wird. In jüngerer Zeit wurden für die Notaranwärter noch die Alternativen geschaffen, eine Sozietät mit einem zugelassenen Notar zu gründen oder auf begrenzte Zeit als zusätzlicher Notar ernannt zu werden. Link: Notarausbildung; wallonische Notarkammer; flämische Notarkammer
Neben dem gesetzlichen Regelfall des hauptberuflich tätigen Notars, dem die Ausübung eines weiteren Berufs (insbesondere die Tätigkeit als Rechtsanwalt) untersagt ist, kennt die Bundesnotarordnung auch den Anwaltsnotar, der das Notaramt neben seinem Beruf als Rechtsanwalt ausübt. Hauptberufliche Notare sind tätig in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Teilen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Neben dem Beruf als Rechtsanwalt wird das Notaramt ausgeübt in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Teilen von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Besonderheiten gelten in Baden-Württemberg, wo neben dem hauptberuflichen und dem Anwaltsnotariat ein historisch zu erklärendes Beamtennotariat existiert. Etwa 1.650 hauptberufliche Notare stehen im Bundesgebiet ca. 8.400 Anwaltsnotaren gegenüber. Der Notar wird als Amtsperson vom jeweiligen Ministerium der Justiz ernannt. Bei der Auswahl der Bewerber werden strenge Maßstäbe angelegt. Neben der Befähigung zum Richteramt muss der Notar auch nach seiner Persönlichkeit für das Amt des Notars geeignet sein (§ 5 BNotO). I. Hauptberuflicher Notar
Als
hauptberuflicher Notar wird in der Regel nur bestellt, wer sich im
Anwärterdienst des jeweiligen Landes befindet (§ 7 Abs. 1 BNotO). Nach ihrer
Ernennung zur Notarassessorin bzw. zum Notarassessor werden die Bewerber durch
Ableistung eines Anwärterdienstes auf das Amt des Notars vorbereitet (§ 7
BNotO). Während des Anwärterdienstes gewinnen die Notarassessoren praktische
Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notaren, die Übernahme von
Notarvertretungen und durch die Teilnahme an zahlreichen
Fortbildungsveranstaltungen. Für die Dauer des Anwärterdienstes steht der
Notarassessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat. Der
Notarassessor hat dieselben allgemeinen Amtspflichten wie ein Notar und erhält
Bezüge, die denen eines Richters auf Probe angeglichen sind. Nach in der Regel
dreijährigem Anwärterdienst kann sich der Notarassessor auf freiwerdende oder
neugeschaffene Notarstellen, die vom Landesjustizministerium ausgeschrieben
werden, bewerben. Auch die Vergabe von Anwaltsnotarstellen richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Diesen stellt das jeweilige Landesjustizministerium fest. Bei der Vergabe von Notarstellen entscheidet - wie bei den hauptberuflichen Notaren - die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber für das Notaramt (§ 6 BNotO). Die fachliche Eignung für das Notaramt wird in der Regel durch Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an dem vom Deutschen Anwaltsinstitut e.V. - Fachinstitut für Notare - veranstalteten Grundkurs oder einem anderen vergleichbaren Kurs nachgewiesen. Die jeweiligen Fortbildungskurse müssen erfolgreich abgeschlossen sein, eine Erfolgskontrolle durch Testate oder Klausuren muss bei den Kursen stattfinden. Zusätzlich ist die Erfüllung der Wartezeit nach § 6 Abs. 2 BNotO erforderlich. Der Bewerber muss bei Eingang seiner Bewerbung mindestens fünf Jahre zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein und seit drei Jahren ununterbrochen an dem in Aussicht genommenen Amtssitz hauptberuflich als Rechtsanwalt tätig sein (§ 6 Abs. 2 BNotO). Durch die Wartezeit wird sichergestellt, dass der Bewerber mit der Praxis der Rechtsbesorgung und den örtlichen Verhältnissen hinreichend vertraut ist. Die Auswahlentscheidung wird durch ein Punktesystem konkretisiert, das die Note der zweiten Staatsprüfung, die Dauer der anwaltlichen Tätigkeit und die erfolgreiche Teilnahme an freiwilligen Vorbereitungskursen mit notarspezifischem Inhalt berücksichtigt. Die Vorbereitungskurse müssen von einer Berufsorganisation veranstaltet werden und einer Erfolgskontrolle unterliegen. Darüber hinaus wird die Zahl der von dem Bewerber als Notarvertreter beurkundeten Niederschriften berücksichtigt. Im Rahmen der Gesamtentscheidung können weitere Punkte zusätzlich vergeben werden, wenn der Bewerber besondere Fachkenntnisse nachweist. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 mahnt das BVerfG die verfassungskonforme Auslegung von § 6 BNotO an: Um Art. 12 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG Rechnung zu tragen, müsse die spezifische fachliche Eignung für das Amt des Notars im Auswahlverfahren im Verhältnis zur allgemeinen Befähigung für juristische Berufe und zu den Erfahrungen aus dem Anwaltsberuf stärker berücksichtigt werden (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2004).
Weitere
Informationen finden Sie bei der
Bundesnotarkammer unter
diesem Link.
Notare haben in England ein etwas anderes Aufgabenfeld als in Deutschland. Sie sind zuständig für die Beurkundung von Dokumenten. Dies aber vor allem im Hinblick auf geschäftliche Beziehungen mit dem Ausland, so dass viele Notare Fremdsprachen sprechen und sogar Kenntnisse des ausländischen Rechts besitzen. Notare müssen das Diploma in Notarial Practice erwerben, welches nur am Cambridge University Institute of Continuing Education angeboten wird. Das Studium besteht aus 11 Kursen. Da sich das Studium weitgehend mit dem eines LL.B. Law deckt, können sich ausgebildete Solicitors oder Barristers vom Studium aller Kurse bis auf folgende Kurse entbinden lassen: Römisches Recht, Internationales Privatrecht, Notarielle Praxis. Es gibt keinen vorgeschriebenen Studienplan, das Studium muss jedoch spätestens innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen werden. Als Richtlinie werden 3 Kurse pro Jahr empfohlen. Das Studium erfolgt im Selbststudium anhand eines guide books, für den pro Kurs mindestens 30 Bearbeitungsstunden aufzuwenden sind. Jeder Kurs wird geprüft durch zwei 1500 - 2000 word essays. Voraussetzung für diesen Aufbaustudiengang ist ein abgeschlossenes Studium, nicht notwendigerweise in Rechtswissenschaften. Notare werden vom Erzbischof von Canterbury ernannt. Link: The Notaries Society
In Frankreich gibt es zwei Wege um Notar zu werden. Erstens die praktische Ausbildung am Notarausbildunszentrum (centre de formation professionelle notariale). Sie steht den Inhabern einer Maitrise in Jura oder eines gleichwertigen Abschlusses offen. Hier gibt es wie bei den anderen Berufszweigen eine schwere Eingangsprüfung, für die es spezielle Vorbereitungskurse gibt. Die Prüfung wird einmal im Jahr abgehalten und man hat maximal drei Versuche. Nach der Prüfung folgt ein Jahr lang theoretische und praktische Ausbildung am Ausbildungszentrum. Dabei werden sowohl die relevanten Rechtsgebiete als auch die Arbeitstechniken eines Notars unterrichtet, z.B. in welcher Form bestimmte Dokumente abzufassen sind. Am Ende des ersten Jahres steht eine Abschlussprüfung. Die nächsten beiden Jahre der Ausbildung sind dann Praktika bei Notaren. Während dieser Zeit muss allerdings noch regelmäßig an Fortbildungsseminaren teilgenommen werden. Am Ende der beiden Jahre muss ein Abschlussbericht geschrieben werden, der vor einer Jury "verteidigt" werden muss. Danach wird ein Zeugnis über das absolvierte Praktikum (certificat de fin de stage) vergeben, was die Berechtigung zum Notarberuf (diplôme d'aptitude aux fonctions de notaire) enthält. Der zweite Weg zum Notarberuf ist der über die Universität. Er setzt zwingend eine Maitrise in Jura voraus. Das erste Jahr entspricht einem DESS im Notarrecht, es müssen also - bis auf ein Praktikum von einem Monat - Vorlesungen in den relevanten Rechtsgebieten besucht werden. Im zweiten und dritten Jahr werden neben den theoretischen auch die praktischen Seiten des Notarberufs gelehrt. Außerdem muss währenddessen ein zweijähriges Praktikum absolviert werden. Am Ende muss neben dem Abschlussbericht auch noch eine Hausarbeit geschrieben und verteidigt werden. Die erfolgreichen Kandidaten erhalten dann das "Diplome Supérieure de Notariat". Links: Notarschule Lille
Notare haben in Irland ein etwas anderes Aufgabenfeld als in Deutschland. Sie sind zuständig für die Beurkundung von Dokumenten. Dies aber vor allem im Hinblick auf geschäftliche Beziehungen mit dem Ausland, so dass viele Notare Fremdsprachen sprechen und sogar Kenntnisse des ausländischen Rechts besitzen.
Um Notar zu werden muss man zunächst ein italienisches Jurastudium und ein zweijähriges Praktikum bei einem Notar nachweisen können, mindestens 21 Jahre alt sein und den sittlichen und moralischen Anforderungen des Berufs genügen. Dann kann man am jährlichen Concorso in Rom teilnehmen. Dieser besteht aus drei schriftlichen sowie einer mündlichen Prüfung. In den Prüfungen sind nicht nur theoretischer, sondern auch praktischer Natur. Sie haben als Aufgaben je ein Rechtsgeschäft zwischen Lebenden, ein Rechtsgeschäft von Todes wegen und einen Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit zum Gegenstand. Der Concorso ist sehr schwer, so dass die meisten Kandidaten parallel zur ihrem Praktikum private Repetitorien in Form von Notarschulen besuchen, die recht teuer sind. Wer den Concorso erfolgreich überstanden hat, wird zum Notar ernannt.
Obwohl die vier Ausbildungsmodelle zu Anwaltschaft, Staatsanwaltschaft, Richterschaft und Notariat rechtlich getrennt sind, sind die Modalitäten zum größten Teil die gleichen. Wichtigster Teil dieser zweiten Ausbildungsstufe ist die praktische Arbeit. Um Richter zu werden, muss der Aspirant mindestens fünf Jahre in einem "juristischen Fachgebiet" gearbeitet haben. Zum Abschluss muss eine Prüfung bestanden werden. Die praktische Ausbildungsstufe hat eine ganz andere Bedeutung als in Deutschland. Sie wird nicht als Ausbildung, sondern vielmehr als "normale" Arbeit angesehen. Der Aspirant verdient auch schon genug Geld, um unabhängig von anderen finanziellen Quellen zu sein. Der Aspirant hat auch schon fast die gleichen Rechte und Pflichten wie ein voll ausgebildeter Jurist. Diese Ausbildungsstufe ist daher schon der Beginn der Juristenkarriere. Weiterhin muss die praktische Arbeit nicht in dem Gebiet geleistet werden, in dem man später arbeiten will. Beispielsweise kann man, um Notar zu werden, auch 5 Jahre praktische Arbeit bei der Staatsanwaltschaft verrichten. Es gibt daher keine "Pflichtstationen" in der Ausbildung. Der Berufszugang wird nicht staatlich geregelt. Da diese Ausbildungsstufe der "normalen" Arbeit stark angenähert ist, richten sich die Ansprüche an die Bewerber auch nach den Anforderungen der Arbeitgeber aus. Insbesondere die finanziell attraktiven Gehilfenplätze bei Anwälten sind knapp, da jeder Anwalt nur einen Gehilfen ausbilden darf. Auswahlkriterien sind vor allem die Noten in den Staatsprüfungen. Noch wichtiger ist aber die Berufserfahrung, die die Bewerber regelmäßig schon während des Studiums sammeln. Dies ist den Kanzleien wichtig, da das hierbei erlernte Wissen nützlicher als die an der Hochschule erlernten Kenntnisse ist. Um Notar zu werden, muss der Aspirant mindestens fünf Jahre in einem "juristischen Fachgebiet" gearbeitet haben. Dazu gehört die Arbeit als Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder deren Gehilfe oder eine Tätigkeit bei Gericht. Alternativ genügt eine zweijährige Gehilfentätigkeit bei einem Notar. Für die Abschlussprüfung zeichnet eine Kommission, die vom Justizminister ernannt wird, verantwortlich. Links: Notarkammer Lettland
In Luxemburg ist die Zahl der Notare gesetzlich auf 36 limitiert. Wenn eine Stelle frei wird (gesetzliches Höchstalter ist 72 Jahre), wird der neue Notar vom Großherzog benannt. Um ernannt zu werden muss man luxemburgischer Staatsbürger sein, mindestens 25 Jahre alt, einen Juraabschluss besitzen sowie entweder ein Zertifikat über die einjährige praktische Ausbildung bei einem erfahrenen Notar oder ein Diplom als Notarkandidat vorweisen können. Link: luxemburgische Notarkammer
Um in den Niederlanden Notar zu werden, muss man schon an der Universität die Spezialisierung Notarrecht wählen. Danach muss man bei einem Notar eine sechsjährige Ausbildung absolvieren. Während der ersten drei Jahre findet parallel noch theoretischer Unterricht statt, der vom Notarverband organisiert wird. Nach diesen sechs Jahren ist man offiziell Notar-Kandidat, das heißt man kann von der Königin zum Notar ernannt werden. Da aber die Zahl der Notare, die in den Niederlanden tätig sein dürfen, gesetzlich beschränkt ist, muss man erst einmal als angestellter Notar arbeiten, hat aber schon die vollen Befugnisse eines Notars. Nach sechs Jahren Berufserfahrung kann man sich auf einen Stelle als selbständiger Notar bewerben. Link: Königliche notarielle Berufsorganisation
Wer das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen hat und sich für den Notarberuf interessiert, muss von einem Notar in ein Angestelltenverhältnis aufgenommen werden und sich von ihm in die Liste der Notariatskandidaten eintragen lassen. Die Eintragung in die von der zuständigen Notariatskammer geführte Liste der Notariatskandidaten ist nur zulässig, wenn der Betreffende eine neunmonatige Gerichtspraxis als Rechtspraktikant aufweist und bei der erstmaligen Eintragung in das Kandidatenverzeichnis das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ansonsten kann die Eintragung nur aus wichtigen Gründen verweigert werden, insbesondere beispielsweise bei zerrütteten Vermögensverhältnissen. Die Notariatskandidatentätigkeit muss eine ausschließliche sein, Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig. Um zur Notariatsprüfung zugelassen zu werden, muss der Notariatskandidat von der Notariatskammer verbindlich vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen besuchen. Die Notariatsprüfung ist in zwei Teilen abzulegen: - Zur ersten Teilprüfung kann der Notariatskandidat nach einer Kandidatenzeit von 18 Monaten antreten, spätestens muss er jedoch die erste Teilprüfung am Ende des fünften Jahres seiner Kandidatenzeit ablegen, ansonsten ist er von der Liste der Notariatskandidaten zu streichen. - Zur zweiten Teilprüfung kann er nach einer weiteren praktischen Verwendung als Notariatskandidat im Ausmaß von mindestens einem Jahr antreten. Spätestens vor Ablauf einer zehnjährigen Kandidatenzeit muss er die zweite Teilprüfung erfolgreich bestehen, um nicht von der Liste gestrichen zu werden. Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die Ausarbeitung von Urkunden aus den verschiedenen Tätigkeitsbereichen und das Aufsetzen einer Rechtsmittelschrift anhand eines Gerichtsakts aus dem Strafrecht. Von Bewerbern auf freigewordene oder neugeschaffene, öffentlich ausgeschriebene Notarstellen wird gem. § 6 der Notariatsordnung gefordert, dass sie - die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen, - das rechtswissenschaftliche Diplomstudium oder das rechts- und staatswissenschaftliche Studium erfolgreich absolviert haben, - die Notariatsprüfung bestanden haben und - eine siebenjährige rechtsberufliche Verwendung, davon mindestens drei Jahre als Notariatskandidat nach Ablegung der Notariatsprüfung, nachweisen können. Diese Voraussetzungen geben aber noch kein Recht auf Ernennung zum Notar. Im Besetzungsverfahren werden die Bewerber von der örtlich zuständigen Notariatskammer und nachfolgend von den Personalsenaten des zuständigen Gerichtshofes erster Instanz und des Oberlandesgerichtes begutachtet und gereiht, wobei der Dauer der praktischen Verwendung maßgebende Bedeutung zukommt. Die Ernennung erfolgt durch den Bundesminister der Justiz. Bei der erstmaligen Ernennung zum Notar ist der Betreffende derzeit durchschnittlich 41 Jahre alt.
Auf die Möglichkeit des Zugangs zum Notariat lassen sich die Ausführungen zur Anwaltschaft übernehmen. Auch hier muss nach dem Studium eine praktische Ausbildungszeit beim Notar absolviert werden, zu der sich der Zugang extrem schwierig gestaltet. Die Aufnahmeprüfungen werden nur von wenigen Bewerbern bestanden, die Teilnahme an Kursen innerhalb der Ausbildung wird von Zahlungen abhängig gemacht. Die Anzahl der ausgebildeten Notaren entspricht nicht dem Bedarf. Ein Notar ist in Polen derzeit für ca. 30000 Menschen zuständig. 2002 wurden von der Warschauer Notarkammer nur 10 Bewerber eingestellt. Die geringe Zahl versuchte man mit dem Argument zu rechtfertigen, andere Kammern stellten überhaupt keine Bewerber ein, was auch der Wahrheit entspricht. Die Kammern in anderen Städten wie z.B. Kattowitz führten zwar Aufnahmeprüfungen durch, stellten aber letztendlich keine Bewerber ein. Daher soll auch der Zugang um Notariat reformiert werden um so die Korruption innerhalb der Selbstverwaltungsorgane zu vermindern. Links: Notarkammer Polen
(polnisch)
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Für die Berufslaufbahnen als Richter, Staatsanwalt, Gerichtsvollzieher, Notar oder Chef der Polizei muss eine Referendarausbildung absolviert werden. In der Praxis sind auch bei anderen Arbeitgebern Juristen mit Referendariat gefragt. Diese wird an einem Gericht erster Instanz absolviert (Tingsrätt - etwa Amtsgericht-Landgericht - oder Länsrätt - etwa Verwaltungsgericht -). Nur 40 % der Studienabgänger gelingt es, einen Referendariatsplatz zu erhalten. Die Plätze werden hauptsächlich nach den Studiennoten verteilt. Zusatzqualifikationen spielen nur eine geringe Rolle. Bei der Bewerbung legt der junge Jurist die etwa 20 Einzelnoten vor, die er im Laufe seines Studiums erhalten hat; eine Gesamtnote lässt sich wohl errechnen, wird von der Universität aber formal nicht erteilt. Das Ziel der Referendarausbildung ist nur teilweise, den Referendar auszubilden. Das Referendariat wird nicht als postakademische Ausbildung verstanden, zu der alle juristischen Hochschulabsolventen Zugang haben. Stattdessen wird darunter eher eine Art "training on the job" verstanden. Folglich richtet sich die Zahl der Referendariatsplätze nach dem Bedürfnis der Gerichte nach solcher Arbeitskraft. Der Dienst umfasst 2,5 Jahre. Die genauen Arbeitsaufgaben werden vom jeweiligen Gericht in einem Ausbildungsplan vorgeschrieben. Diese sind je nach Größe des Gerichts (Tingsrätter haben zwischen 1 und 100 Richtern). Allgemein lässt sich aber sagen, dass Prozesserfahrung gesammelt und Übung in der Methodik der Falllösung vermittelt wird. Einen großen Teil seiner Arbeit widmet der Referendar am Tingsrätt der Protokollführung, der Vorbereitung von einfachen Prozessen, dem Anfertigen von Gutachten, der Teilnahme an der Urteilsberatung des Gerichts und der Errichtung von eigenen Urteilsvorschlägen. Ein Referendar darf normalerweise nach einer Dienstzeit von 6 Monaten einfachere Aufgaben auf eigene Verantwortung ausführen. Nach 1,5 Jahren erfolgt ein nochmalige Ausweitung der Kompetenzen. Unter anderem dürfen Referendare Strafsachen, bei denen nur eine Geldstrafe in Betracht kommt und Ehescheidungen, die beide Ehegatten beantragt haben, durchführen. 3- 6 Monate der Zeit sollen am Grundbuchamt verbracht werden. Am Lansrätt dürfen Referendare nach 6 Monaten einfachere Steuer- und Führerscheinsachen auf eigene Verantwortung bearbeiten.
Verantwortlich für die Ausbildung ist grundsätzlich der Gerichtspräsident.
Arbeitet der Referendar im Geschäftsbereich eines Richters, so hat dieser ihm
Führung und Anweisungen zu erteilen als auch seine Arbeit zu beurteilen. Es
gibt keine Prüfungen im eigentlichen Sinne, sondern nur diese fortlaufende
Bewertung durch einen Richter. Der Referendar bekommt am Ende seines Dienstes
ein Zeugnis ausgestellt, in dem seine Qualifikationen beschrieben werden.
Das Notariat liegt in der Schweiz in der Kompetenz der Kantone, die es sehr unterschiedlich ausgestalten. Teilweise gibt es überhaupt keinen gesonderten Notarberuf und die klassischen Notaraufgaben werden Richtern, Gerichtsschreibern, Gemeindeschreibern, Gemeindepräsidenten, Zivilstandsbeamten oder Grundbuchverwaltern übertragen. In den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Solothurn, Uri und Wallis ist dagegen das Notariat ein eigenständiger Beruf mit eigenem Patent und eigener Prüfung. In Glarus, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Schwyz und Zug wird das Notariat auf einen patentierten Anwalt übertragen. In Thurgau und Zürich wird der Notar durch das Volk als öffentlicher Beamter gewählt. Da diese Vielfalt hier nicht darzustellen ist, soll die Berner Regelung als Beispiel dienen. Die Berner Notarausbildung ist sehr ähnlich strukturiert wie die Anwaltsausbildung. Grundvoraussetzung ist neben einem reinen Strafregister und der Handlungsfähigkeit ein Juraabschluss an einer Schweizer Hochschule. Danach muss eine zweijährige praktische Ausbildung absolviert werden, davon mindestens 18 Monate in einem Notariatsbüro und 3 Monate in einem Grundbuchamt. Nach der praktischen Ausbildung folgt die Notariatsprüfung. Deren schriftlicher Teil besteht aus der Abfassung zweier notarieller Urkunden und eines Urteils in einer Zivil-, Verwaltungsrechts- oder Strafsache, wofür jeweils sechs Stunden Zeit ist. Die mündlichen Prüfungen dauern jeweils 20 Minuten und befassen sich a) Notariatsrecht und notariellen Geschäften; b) Immobiliarsachenrecht mit Einschluss des Grundbuchrechts; c) bernischem Staats- und Verwaltungsrecht mit Einschluss der Verwaltungsrechtspflege; d) Strafprozessrecht; e) Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht; f) Steuerrecht mit Einschluss des interkantonalen Steuerrechts; g) eheliches Güterrecht, Erbrecht. Außerdem muss eine zweistündige Prüfung in Buchhaltung abgelegt werden. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, bekommt das bernische Notariatspatent und hat damit einen Anspruch auf die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung, die ihm gestattet, öffentliche Urkunden zu errichten. Link: Verordnung über die Notariatsprüfung
Auch für die Ausübung des Notarberufes müssen "oposiciones" abgelegt werden, um die an der Universität erhaltenen Kenntnisse zu erweitern und den Erfordernissen dieser Profession anzugleichen. Der Aspirant muss 372 Themen vorbereiten. Im Gegensatz zur Vorbereitung zum Dienst als Richter oder Staatsanwalt gibt es für die Notare nur ein ein Repetitorium in Madrid. Dieses findet in einer von der Notarkammer abhängigen Akademie statt, welche ständig überlaufen ist und an der man daher nur über Stipendien oder Wartelisten einen Platz bekommen kann. Die Akademie unterrichtet in Arbeitsgruppen von bis zu zehn Personen, geleitet von einem erfahrenen Notar und einem gerade zugelassenen Notar, der mit der Prüfungsmaterie noch vertraut ist. Es wird regelmäßig der freie mündliche Vortrag von Themen eingeübt. Später wird dann das Erstellen von Rechtsgutachten eingeübt. Das nötige Wissen wird anhand von Lehrbüchern, aber auch durch skriptenähnliche Zusammenfassungen erworben. Erforderlich ist eine disziplinierte, kontinuierliche Prüfungsvorbereitung (vergleichbar der deutschen Examensvorbereitung), die 4-5 Jahre dauert. Die Prüfung besteht aus vier Teilen. Die ersten beiden Teile sind mündlich. Es müssen jeweils 4-5 Themen dargestellt werden. Der dritte Teil sieht die Bearbeitung eines konkreten Falles durch die Anfertigung eines Rechtsgutachtens innerhalb von sechs Stunden vor, wobei es gestattet ist, unkommentierte Gesetzestexte zu verwenden. Im vierten Teil wird das Ausfertigen einer öffentlichen Urkunde sowie das Erstellen eines Steuerbescheides verlangt. Es gibt pro Jahr 100 - 120 offene Stellen. Kandidaten, die die ersten beiden Prüfungsteile bestanden haben, haben eine Stelle so gut wie sicher. Die letzten beiden Prüfungsteile sind nur noch für die Note wichtig. Die Anzahl der Notare ist staatlich beschränkt auf einen Notar auf 15000 Einwohner. Links:
Consejo General del
Notariado de España (Notarkammer)
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