Anwaltschaft
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bullet Belgien

Die erste Voraussetzung für den Zugang zur Anwaltschaft in Belgien ist ein fünfjähriges Universitätsstudium, bisher also eine "licence", in Zukunft ein Master in Jura. Dann wird der Kandidat von einem Anwalt mit mindestens zehn Jahren Berufserfahrung beim Cour d'Appel vorgestellt, wo er seinen Eid ableisten muss. Danach kann er bei der Anwaltskammer die Aufnahme in die Liste der Referendare ("stagiaires") beantragen. Dieses Referendariat ("stage") muss der Kandidat dann bei einem Anwalt mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung ableisten, dem "patron". Es dauert drei Jahre und wird relativ schlecht bezahlt. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf einen derartigen Ausbildungsplatz, so dass die Absolventen sich in Eigeninitiative um diese Plätze bewerben müssen und teilweise auch leer ausgehen.

Während des Referendariats bearbeitet der Kandidat selbständig Fälle und darf auch vor Gericht auftreten. Außerdem muss er am Rechtsberatungsservice für Bedürftige  teilnehmen. Während der Referendariatszeit müssen von der Anwaltskammer organisierte Kurse (insgesamt 116 Stunden) besucht werden, an deren Ende eine Prüfung bestanden werden muss, die sich hauptsächlich mit Fragen des Prozessrechts und der Rechtsberatung befasst, aber auch Familienrecht und Ausländerrecht umfasst. Zudem muss der Referendar Übungen im Plädieren besuchen. Nach drei Jahren Referendariat und Erfüllung aller genannter Verpflichtungen kann der Kandidat bei der Anwaltskammer die Aufnahme in Liste der Anwälte beantragen.

Links:
flämische Anwaltskammer;
wallonische Anwaltskammer
Anwaltsausbildung bei der Brüsseler Anwaltschaft

bullet Deutschland

Das 1. Staatsexamen allein eröffnet noch keinen Zugang zu den juristischen Professionen. An die universitäre Ausbildung schließt sich eine 2-jährige praktische Ausbildung, das Referendariat, an, welches dann mit dem 2. Staatsexamen abschließt.

Die Ausgestaltung des Referendariats ist Ländersache und unterscheidet sich daher in Details von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich lässt sich aber folgendes sagen (genauere Informationen zu den einzelnen Bundesländern finden Sie hier:

Die Referendare werden vom jeweiligen Bundesland in ein öffentlich-rechtliches Sonderausbildungsverhältnis übernommen (bis vor zwei Jahren erfolgte in den Bundesländern noch eine Verbeamtung) und mit ca. EUR 900,-- brutto (netto etwa EUR 780,--) - abhängig vom jeweiligen Bundesland - vergütet. Das Referendariat wird in fünf Stationen (Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Anwalts-, Wahlstation) unterteilt, wobei zwischen Anwalts- und Wahlstation der schriftliche Teil des 2. Staatsexamens stattfindet, nach der Wahlstation der mündliche Teil.

1. Die Zivilstation (4 Monate) verbringt man an einem AG oder LG. Der Referendar wird einem Richter zugewiesen, der seine Ausbildung übernimmt. Der Referendar übt, Urteile und Beschlüsse anzufertigen und Verhandlungen zu leiten.

2. Die Strafstation (4 Monate) kann bei einem Richter oder Staatsanwalt absolviert werden. Der Referendar lernt, Urteile und Abschlussverfügungen zu entwerfen. Bei der Staatsanwaltschaft darf er unter Umständen die Anklage vertreten.

3. Die Verwaltungsstation (4 Monate) wird in einem bestimmten Regierungsbezirk (Landratsamt, Bezirksamt) absolviert. Die anzufertigenden Arbeiten bestehen meist aus Gutachten und Stellungnahmen zu spezifischen, in der Regel kommunalrechtlichen Problemen.

4. Die Anwaltsstation (9 Monate) ist die letzte Station vor der schriftlichen Prüfung des 2. Staatsexamens. Die Aufgaben und Anforderungen hängen sehr von den Vereinbarungen zwischen Referendar und ausbildendem Anwalt ab. Während internationale Top-Kanzleien eher sehr viel Engagement fordern (und den Referendaren zum Ausgleich ein kleines "Gehalt" zuzahlen), kann ein Einzelanwalt durchaus damit zufrieden sein, wenn man 1 Mal die Woche erscheint. Generell wird vom Referendar in den letzten Wochen vor der Prüfung aber nur sehr wenig bis gar keine Arbeit erwartet.

4a. Die schriftliche Prüfung des 2. Staatsexamens besteht in der Regel aus 7-11 Klausuren, in denen Akten bearbeitet und Urteile vorbereitet werden müssen. Zur Bearbeitung dürfen Gesetzes-Kommentare verwandt werden (außer in Baden-Württemberg).

5. Die Wahlstation (3 Monate) kann mit einer beliebigen Tätigkeit ausgefüllt werden, solange ein konkreter juristischer Bezug besteht. Beliebt ist es, sie entweder im Ausland, beispielsweise bei einer Botschaft, oder bei einer Anwaltskanzlei, die man als künftigen Arbeitgeber im Blick hat, zu absolvieren.

5a. Nach der Wahlstation steht als Abschluss des Referendariats der mündliche Teil des Staatsexamens an. Hier muss der Prüfling sich Fragen aus allen Fachgebieten stellen. In vielen Bundesländern wird neben der Prüfung als solcher auch noch der sog. Aktenvortrag verlangt, bei welchem der Referendar meist wie ein berichterstattender Richter der Prüfungskommission eine Akte vorträgt (Inhalt, Rechtslage, Empfehlung), die ihm kurz vorher zur Auf- und Vorbereitung ausgehändigt wurde.

Mit Erhalt des Zeugnisses darf der Prüfling den Titel "Assessor" führen. Der Assessor hat die Befähigung zum Richteramt nach § 5 DRiG erworben.

Um nun als Rechtsanwalt tätig zu werden, muss man bei seiner regionalen  Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Im Bundesgebiet gibt es insgesamt 28 Rechtsanwaltskammern. Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und dient der Selbstverwaltung der Anwaltschaft.

Weiter Informationen hierüber gibt es bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
 
bullet England

Zunächst muss zwischen der Laufbahn als Barrister (Prozessanwalt) (B) und Solicitor (A) (alle anderen anwaltlichen Tätigkeiten) unterschieden werden [auch wenn seit dem Courts and Legal Services Act 1990 Barristers und Solicitors weitgehend die gleichen Tätigkeiten anbieten dürfen, bleibt die klassische Unterscheidung praktisch davon nahezu unberührt.]. Weiterhin muss man zwischen Anwärtern mit qualifying law degree, also juristischer Hochschulausbildung (I.), solchen mit non-law degree, also anderer Hochschulausbildung (II.) und solchen ganz ohne Hochschulausbildung unterscheiden (III.).

A. Solicitor

Die Regeln und Voraussetzungen der Solicitor-Ausbildung wurden in den "Training Regulations 1990" festgelegt und durch den "Training Regulations 2009" vom 1. Juli 2009 ersetzt.

I. Qualifying law degree

  1. vocational stage

Nach der universitären Ausbildung müssen Anwärter den Legal Practice Course (LPC) absolvieren. Der LPC wird von Law Schools angeboten, von denen es 28 in England gibt. Je nach Schule kostet der Kurs 5000 - 8100 £. Er besteht aus theoretischen Vorlesungen als auch praktischer Schulung (Verfassen von Schriftsätzen, Verhandlungsführung). Der Kurs dauert 1 akademisches Jahr (ca. 35 Wochen) beziehungsweise 2 Jahre in Teilzeit.

Der Kurs endet mit einer Abschlussprüfung (final examination), die zentral von der Law Society durchgeführt wird, um ein einheitliches hohes Niveau zu gewährleisten.

  1. professional stage

Nach dem LPC muss der Anwärter zwei Jahre lang als Trainee Solicitor arbeiten. Hierbei wird er von einer Kanzlei nach Richtlinien der Law Society ausgebildet. Nebenbei wird eine Professional Skills Course belegt, der weitere praktische Fähigkeiten wie Buchhaltung, Personalverwaltung, Unternehmensleitung vermittelt.

Allerdings gab es bis jetzt immer (außer 1998) mehr Studenten als vorhandene trainee-Plätze. Die Kanzleien, die training contracts anbieten, nehmen den Studenten auch regelmäßig die Kosten für den LPC ab. Für den training contract bewirbt man sich üblicherweise schon nach dem 2. Studienjahr. Dadurch, dass nicht alle Studenten einen training contract erhalten können, erfolgt hier eine gewisse Selektion.

Nach 2 Jahren Arbeit als Trainee wird man vom Master of the Rolls als Solicitor zugelassen (Admission to the Roll). Damit ist der Erwerb des practicing certificate von der Law Society möglich (Kosten : 140 Pfund).

II. Non-law degree

30 - 50 % der Anwärter, die als Solicitor ausgebildet werden wollen, haben nicht Jura, sondern ein anderes Studienfach studiert. Viele Kanzleien bieten solchen Absolventen genauso gern einen  "training contract" an wie Juraabsolventen. Manchmal werden diese Absolventen sogar bevorzugt, weil sie eine andere Perspektive in die juristische Arbeit einbringen können und teilweise als flexibler gelten.

1. academic stage = Erwerb von juristischen Grundkenntnissen als Voraussetzung für LPC

a) Dies geschieht entweder (und üblicherweise) durch den CPE (Common Professional Examination Course), auch Conversion Course genannt. Dies ist ein einjähriges, dicht gedrängtes Rechtsstudium der 7 Hauptfächer mit Abschlussprüfung.  36 Einrichtungen in England bieten diesen Kurs zu Preisen von 3500 – 5000 £ an.

Die Law Society bietet hierzu weitere Informationen und eine Liste aller Ausbildungseinrichtungen an.

b) Alternativ kann ein Postgraduate Diploma in Law (PgDL) erworben werden. Dies ist ein Postgraduiertenkurs an Universitäten der individueller und weiter gefasst ist als der CPE (in der Regel werden 9 Fächer gelehrt).

2.      vocational stage – siehe qualifying law degree

3.      professional stage – siehe qualifying law degree

III. ohne Hochschulabschluss

Auch ohne Studium kann man sich als Solicitor qualifizieren. Dazu muss man sich als legal executive ausbilden lassen und dann fortbilden.

1. academic stage

a) Zunächst muss ein Kandidat die Aufnahmeprüfungen für den Mitgliedsstatus beim "Institute of Legal Executives" (ILEX) bestehen. Dazu muss man 4 GCSE "O"-Levels (vergleichbar dem deutschen Realschulabschluss) vorweisen oder 25 Jahre alt sein und Berufserfahrung haben.

Man muss nun das Professional Diploma in Law (PDL) erwerben, welches eine Einführung in das englische Recht gibt. Danach muss man das Professional Higher Diploma in Law (PHDL), welches sich inhaltlich an den Pflichtfächern des qualifying degree orientiert, erwerben. PDL und PHDL dauern jeweils entweder 1 Jahr in Vollzeit oder 2 Jahre in Halbzeit (was die Regel ist).

b) Qualifikation als Fellow of the Institute of Legal Executives

Hat man das PHDL erworben, ist 25 Jahre alt und hat 5 Jahre bei einem solicitor gearbeitet (davon mindestens 2 Jahre nach bestandenem PHDL), so kann man fellow werden.

c) Members müssen nun noch die CPE bestehen; fellows können sich hiervon befreien lassen.

2. vocational stage

Die legal executives müssen den LPC (wie beim qualifying law degree) absolvieren; dies tun die meisten in Teilzeit (2 Jahre).

3. practical stage

Auch hier gelten die gleichen Regeln wie beim qualifying law degree. Fellows, die dies schon vor dem LPC waren, können sich allerdings hiervon (also der Trainee-Phase) befreien lassen.

Nähere Informationen zur Anwaltsausbildung ohne Hochschulabschluss bietet ILEX hier.

Zusatzinformation: Gemäß der europäischen Hochschuldiplom-Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988 (umgesetzt durch die Qualified Lawyers Transfer Regulations 1990) gibt es für Anwälte, die in einem europäischen Land zugelassen sind, die Möglichkeit, sich als Solicitor zu qualifizieren. Dies geschieht entweder durch mindestens 3-jährige Berufstätigkeit im englischen Recht in Großbritannien oder durch Absolvieren des Qualified Lawyers Transfer Test (vgl. hierzu insbesondere den Erfahrungsbericht von Hingst, Kai-Michael, in: Jura 2004, 716ff.).

B. Barrister

I. Qualifying law degree

1.     Vocational stage

Der Anwärter muss sich um die Mitgliedschaft in einem der 4 Inns of Courts bewerben. Er muss dann den Bar Vocational Course (BVC) an einer von 8 Schulen absolvieren.

Der BVC dauert ein Jahr und vermittelt zu 40 % theoretische Kenntnisse (hauptsächlich Prozessrecht) und zu 60 % praktische Fähigkeiten. Der praktische Teil besteht aus moot courts, dem Verfassen von Schriftsätzen und mündlichen Vorträgen. Der BVC kostet zwischen 7000 - 10000 Pfund.

Außerdem muss der Anwärter 12 "qualifying sessions" im Inn besuchen. Diese sind Veranstaltungen der Inns, die - anstelle der traditionellen bis vor kurzem noch vorgeschriebenen gemeinsamen Abendessen (dining terms) - dem Anwärter den Berufsstand des Barristers näher bringen sollen.

2.                  Pupillage

Es schließt sich die Pupillage an, während der der Anwärter unter Anleitung eines erfahrenen Barristers (pupil master) arbeitet. Diese Ausbildung dauert 12 Monate. Die ersten 6 Monate begleitet und assistiert der Anwärter seinen pupil master. In den folgenden 6 Monaten darf der Anwärter, unter Aufsicht seines Mentors, selbständig eigene Fälle bearbeiten.

Danach wird man als Barrister zugelassen (Call to the Bar).

II. non-law degree

1. academic stage

Die Kandidaten müssen einen einjährigen Conversion Course belegen.

2. vocational stage - wie beim qualifying law degree.

3. practical stage - wie beim qualifying law degree.

III. Ohne Hochschulabschluss kann man nicht Barrister werden.

Links:

The Law Society - Website der Law Society

Legaleducation.org.uk - umfassende Website zur Ausbildung zum Barrister

Bar Council - Website des Bar Council, der Standesorganisation der Barristers

bullet Frankreich

Zurzeit ist die erste Zugangsvoraussetzung der Erwerb eines Masters oder eines gleichwertigen Diploms. Damit kann man sich dann bei einem von der Anwaltschaft finanziell getragenen und organisierten regionalen Ausbildungszentrum bewerben.

Die eigentliche Hürde bildet dann die Eingangsprüfung zur Anwaltsausbildung. Dabei sind zwei schriftliche Prüfungen und fünf mündliche zu absolvieren.

Eine schriftliche Prüfung wird in der Form "note de synthèse" gestellt, wobei die Aufgabe darin besteht, anhand einer Anzahl von Dokumenten (Zeitungsartikel, Gesetze, Aufsätze, Urteile...) eine Frage zu beantworten. Es kommt nicht auf juristische Vorkenntnisse an, sondern auf die Fähigkeit, einen argumentativ, sprachlich und stilistisch überzeugenden Text zu erstellen. Die zweite Prüfung besteht aus zwei juristischen Fragen (eine aus dem Zivilrecht, eine aus einem Wahlfach), die entweder als Falllösung, als Gutachten oder als Entscheidungskommentar gestellt werden.

Unter den mündlichen Prüfungen sticht das so genannte "Grand Oral" hervor, bei dem der Prüfling mit einer Stunde Vorbereitung einen 15-minütigen Vortrag zu einem juristischen Thema halten muss, an den sich dann eine Diskussion anschließt, die sowohl allgemeine juristische Fragen als auch solche der Allgemeinbildung beinhalten kann. Wieder kommt es nicht auf das juristische Fachwissen, sondern mehr auf Argumentation, Stil und Klarheit an. Die restlichen mündlichen Prüfungen behandeln juristische Fachthemen, wobei die Wahlbereiche abgefragt werden, die der Prüfling nicht bei seiner schriftlichen Prüfung gewählt hat. Zusätzlich wird dann auch noch Prozessrecht abgefragt.

Insgesamt ist der Schwierigkeitsgrad der Prüfungen so hoch angesiedelt, dass nur 30-35% der Kandidaten besteht. Daher gibt es spezielle Vorbereitungskurse auf die Prüfungen, in denen sowohl Fachwissen vermittelt wird als auch gezieltes Prüfungstraining stattfindet. Diese Vorbereitungskurse werden ähnlich den deutschen Repetitorien auch von kommerziellen Veranstaltern angeboten, die für eine komplette Vorbereitung bis zu 1600 € verlangen.

Auf die Aufnahmeprüfung folgt dann die Ausbildung am regionalen Ausbildungszentrum (centre régional de formation professionelle - CRFP), die durch ein Gesetz vom 11.02.2004 von 12 auf 18 Monate verlängert wurde. Diese Ausbildung besteht zur Hälfte aus theoretischem Unterricht (meist von praktizierenden Anwälten erteilt) vor allem in den Fächern des Prozessrechts, Anwaltsrechts aber auch Rhetorik und Arbeitstechniken zur anderen Hälfte aus  Praktika. Der Lehrplan für die theoretische Ausbildung wird von den lokalen Ausbildungszentren erstellt, muss aber von der nationalen Anwaltskammer (conseil national des barreaux) gebilligt werden. Am Ende des Jahres müssen die Anwaltsschüler noch eine weitere Prüfung ablegen (die jedoch regelmäßig von allen Kandidaten bestanden wird) und erhalten dann ihr CAPA (certificat d'aptitude à la profession d'avocat). Die früher folgende zweijährige praktische Ausbildungszeit bei einem Anwalt als avocat-stagiaire ist durch die Reform entfallen, so dass man direkt nach Erwerb des CAPA als Anwalt zugelassen werden kann.

Links: die Anwaltsschule von Paris

französische nationale Anwaltskammer

das französische Anwaltsrepetitorium capavocat

bullet Irland

Wie in England muss zunächst zwischen der Laufbahn als Barrister (Prozessanwalt) (B) und Solicitor (A) (alle anderen anwaltlichen Tätigkeiten) unterschieden werden.

A. Solicitor

I. Preliminary Examination
Für diese Prüfung muss man mindestens 21 Jahre alt sein. Sie besteht aus je einem schriftlichen Test in Englisch, Irischer Politik und Regierungssystem und Allgemeinbildung. Aspiranten mit Hochschulabschluss und Law Clerks können sich von dieser Prüfung befreien lassen. Ein abgeschlossenes Jurastudium gehört allerdings nicht zu den Voraussetzungen. Stattdessen kann jeder, der irgendeinen Hochschulabschluss hat, Solicitor werden. Eine genaue Beschreibung der Anforderungen an die Preliminary Examination finden Sie hier.
Kosten: 260 Euro

II. First Irish Examination
Dies eine mündliche und schriftliche Prüfung in irischer Sprache, von der man nicht befreit werden kann. Eine genaue Beschreibung der Anforderungen an die First Irish Examination finden Sie hier.
Kosten: 90 Euro

III. Final Examination - First Part
Dies ist die Eingangsprüfung zur Ausbildung an der Law School. Es müssen über acht juristische Fächer je eine Klausur geschrieben werden. Hier gibt es nähere Informationen zu den formellen Voraussetzungen und den materiellen Anforderungen der Prüfung.
Kosten: 520 Euro

Nach bestandener Prüfung muss sich der Aspirant um einen training contract bei einem erfahrenen (mindestens 5 Jahre berufstätigen) Solicitor bemühen. Dieser übernimmt das "In-Office Training", einen Teil der praktischen Ausbildung.

IV. Professional Practice Course I (PPC I)
Dies ist ein ganztägiger Ausbildungskurs, der vier bis fünf Monate dauert. Der Kurs ist sehr praxisorientiert. Der Kandidat wird laufend beurteilt und muss Abschlussprüfungen ablegen.
Kosten: 6200 Euro

V. In-Office Training post PPC I
Diese praktische Ausbildung beim Solicitor dauert 11 Monate.

VI. Professional Practice Course II (PPC II)
Dem In-Office Training folgen weitere 3 Monate praxisorientierte Ausbildung an der Law School.
Kosten: 3500 Euro

VII. In-Office Training post PPC II
Der Aspirant muss nochmals 10 Monate als Trainee arbeiten.

VII. Second Irish Examination
Vor der Zulassung als Solicitor muss der Aspirant eine zweite Prüfung in der irischen Sprache ablegen. Eine genaue Beschreibung der Anforderungen an die Seond Irish Examination finden Sie hier.

Hat man alle Prüfungen bestanden, wird man zugelassen (Admission to the Roll of Solicitors - Kosten: 270 Euro).

B. Barrister

Der Weg zum "Barrister at Law" führt über die Ausbildung an der "Honorable Society of King's Inns". Diese ist die Berufskammer der Barrister.

Voraussetzung für die Ausbildung zum Barrister ist ein abgeschlossenes juristisches Studium. Liegt dieses nicht vor, muss der Aspirant zunächst ein "Diploma in Legal Studies" erwerben.

I. Diploma in Legal Studies Course
Der Kurs dauert 2 Jahre. Um zugelassen zu werden, muss man ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen oder mindestens 25 Jahre alt sein und nachweisen, dass man die Voraussetzungen zu einem solchen Studium besitzt.
Das Lehrjahr umfasst 25 Vorlesungswochen. Die Vorlesungen werden abends im "King's Inn" abgehalten.  Sie umfassen die grundlegenden juristischen Fächer. Am Ende eines Studienjahres gibt es Prüfungen, die vergleichbar mit den universitären Prüfungen sind. Nähere Informationen finden Sie hier.
Kosten: 4500 Euro pro Jahr

II. Barrister-at-Law Degree Course
Dieser Kurs würde kürzlich modernisiert und dauert jetzt 1 Jahr (28 Vorlesungswochen) Vollzeit (9-17h). Für die Zulassung zum Kurs muss eine "entrance examination" bestanden werden. Geprüft werden Company Law, Tort Law, Criminal Law, Law of Evidence und Irish Constitutional Law. Alle Kandidaten, die das "entrance exam" bestanden haben, haben bis jetzt auch einen Ausbildungsplatz bekommen.
Neben einer Wiederholung der Grundlagenfächer wird vor allem Prozessrecht gelehrt. Daneben wird großen Wert auf die Vermittlung praktischer juristischer Fähigkeiten wie etwa Verhandlungsführung gelegt. Dies wird angereichert mit praktischen Übungen wie Moot Courts und Besuchen bei Gerichten. Zuletzt muss sich der Kandidat noch für zwei Spezialgebiete entscheiden, die er vertieft studieren wird.
Kosten: 10750 Euro

Links: The Law Society of Ireland - How to become a solicitor (Hier kann man auch die Klausuren der letzten Jahre bestellen)
The Honorable Society of King's Inns - Informationen zur Ausbildung

bullet Italien

Der Zugang zur Anwaltschaft ist in Italien auf zwei Wegen möglich. Der eine besteht alleine in einem zweijährigen Praktikum bei einem Anwalt, das allerdings keinen so strikten Vorgaben folgen muss wie das deutsche Referendariat und für das auch keine Vergütung vorgesehen ist. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Ausbildung müssen die Praktikanten ein Ausbildungsbuch führen, in dem sie die Verhandlungen, denen sie beigewohnt haben (mindestens 20 pro Semester), die Schriftsätze, bei deren Erstellung sie mitgewirkt haben und die Rechtsfragen, bei deren Beantwortung sie mitgewirkt haben, eintragen müssen.

Der andere Weg ist der parallele Besuch einer Anwaltsschule. Diese wurden 1997 neu eingeführt und sind meist an den Universitäten eingerichtet. Deren Besuch ist zwar keine Voraussetzung für die Aufnahme in die Anwaltschaft, bringt jedoch erleichterte Aufnahmebedingungen mit sich. Um in die Schule aufgenommen zu werden, muss eine Aufnahmeprüfung im multiple choice Verfahren zu Fragen des Zivil-, Straf, Verwaltungsrechts sowie Zivil- und Strafprozessrechts bestanden werden und eine gute Abschlussnote aus der Universität vorgelegt werden. Der Besuch der Kurse an der Schule ist obligatorisch und umfasst insgesamt 500 Stunden didaktischen und praktischen Unterrichts. Dafür wird ein Teil des Praktikums erlassen.

Um nach den zwei Jahren in die Anwaltschaft aufgenommen zu werden, müssen drei achtstündige schriftliche und eine mündliche Prüfung bestanden werden. Bei den Prüfungen haben die Kandidaten mit Rechtsprechung kommentierte Gesetzesausgaben zur Verfügung.

Die Anwaltskammer hat in jüngerer Zeit Reformvorschläge zu diesen Prüfungen gemacht, die darauf hinauslaufen, dass diejenigen Kandidaten, die zuvor die Anwaltsschule besucht haben, nur noch eine schriftliche Prüfung auf dem Gebiet ihrer Wahl und die mündliche Prüfung absolvieren müssen.

bullet Lettland

Obwohl die vier Ausbildungsmodelle zu Anwaltschaft, Staatsanwaltschaft, Richterschaft und Notariat rechtlich getrennt sind, sind die Modalitäten zum größten Teil die gleichen. Wichtigster Teil dieser zweiten Ausbildungsstufe ist die praktische Arbeit. Um Richter zu werden, muss der Aspirant mindestens fünf Jahre in einem "juristischen Fachgebiet" gearbeitet haben. Zum Abschluss muss eine Prüfung bestanden werden.

Die praktische Ausbildungsstufe hat eine ganz andere Bedeutung als in Deutschland. Sie wird nicht als Ausbildung, sondern vielmehr als "normale" Arbeit angesehen. Der Aspirant verdient auch schon genug Geld, um unabhängig von anderen finanziellen Quellen zu sein. Der Aspirant hat auch schon fast die gleichen Rechte und Pflichten wie ein voll ausgebildeter Jurist. Diese Ausbildungsstufe ist daher schon der Beginn der Juristenkarriere.

Weiterhin muss die praktische Arbeit nicht in dem Gebiet geleistet werden, in dem man später arbeiten will. Beispielsweise kann man, um Notar zu werden, auch 5 Jahre praktische Arbeit bei der Staatsanwaltschaft verrichten. Es gibt daher keine "Pflichtstationen" in der Ausbildung.

Der Berufszugang wird nicht staatlich geregelt. Da diese Ausbildungsstufe der "normalen" Arbeit stark angenähert ist, richten sich die Ansprüche an die Bewerber auch nach den Anforderungen der Arbeitgeber aus. Insbesondere die finanziell attraktiven Gehilfenplätze bei Anwälten sind knapp, da jeder Anwalt nur einen Gehilfen ausbilden darf. Auswahlkriterien sind vor allem die Noten in den Staatsprüfungen. Noch wichtiger ist aber die Berufserfahrung, die die Bewerber regelmäßig schon während des Studiums sammeln. Dies ist den Kanzleien wichtig, da das hierbei erlernte Wissen nützlicher als die an der Hochschule erlernten Kenntnisse ist.

Um Anwalt werden zu können, muss man fünf Jahre als Richter, Staatsanwalt, Notar, Hochschullehrer oder deren Gehilfe oder als Rechtsanwaltsgehilfe gearbeitet haben.

Für die Abschlussprüfung zeichnet die Rechtsanwaltskammer verantwortlich.

Der Rechtsanwaltsgehilfe kann nach einem halben Jahr beantragen, Klienten vor Gerichten der unteren Instanzen zu vertreten. Hierzu muss er ein Referat vorbereiten und eine mündliche Prüfung bestehen. Nach 2 Jahren kann der Gehilfe beantragen, fast vor allen Gerichten auftreten zu dürfen. Hierzu sind wiederum ein Referatsvortrag sowie eine mündliche Prüfung nötig. Praktische Konsequenz ist, dass diese "Gehilfen" in den Anwaltskanzleien fast wie vollständige Anwälte mit allen Pflichten und Privilegien behandelt werden.

Nach fünf Jahren kann der Gehilfe die Abschlussprüfung zum Rechtsanwalt ablegen. Hat er die vorherigen (fakultativen) Prüfungen bereits bestanden, dann muss er nur noch eine schriftliche Falllösung ausarbeiten.

Anwärter, die ihre praktische Arbeit nicht beim Anwalt abgeleistet haben oder aus anderen Gründen nicht die vorhergehenden Prüfungen absolviert haben, müsse eine "große Prüfung" machen. Diese besteht aus der schon erwähnten schriftlichen Falllösung und drei mündlichen Fragen. Es gibt 28  Prüfungskarten (jede Karte hat  3 Fragen) deren Inhalt öffentlich bekannt ist (das heißt die Studenten können sich darauf vorbereiten!). Es wird ausgelost, welche Karte der Kandidat beantworten muss. Beispielsfragekarten der mündlichen Prüfung, die seit 1.3.1999 gelten (jpg): Original (lettisch), Übersetzung 1, Übersetzung 2.

bullet Luxemburg

In Luxemburg ist der Zugang zur Anwaltschaft durch das Gesetz vom 10. August 1991 über den Rechtsanwaltsberuf geregelt.

Um in der Rechtsanwaltskammer zugelassen zu werden und dementsprechend den Anwaltsberuf ausüben zu können, muss der Anwärter seine berufliche Befähigung sowie seine Ehrenhaftigkeit nachweisen. In Bezug auf seine Kenntnisse und Fähigkeiten muss der Anwalt Inhaber eines Diploms sein, das nach abgeschlossenem mindestens vierjährigen Hochschulstudium von einer Rechtsfakultät ausgestellt wurde. Der Zulassungsentscheid wird vom Kammervorstand auf der Grundlage der vom Kandidaten vorgelegten Bewerbungsunterlagen getroffen.

Nach seiner Zulassung wird der Anwalt zunächst einmal in das Verzeichnis der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer ("tableau de l'Ordre") eingetragen. Als Berufsanfänger ist der Anwalt  verpflichtet, ein zweijähriges Praktikum zu absolvieren. Während dieser Zeit ist er in der Kanzlei eines Rechtsanwalts beschäftigt, der mindestens fünf Jahre Berufserfahrung hat, und er kann im Rahmen der ihm anvertrauten Fälle vor Gericht als Prozessführer oder Verteidiger auftreten. Nachdem er dieses Praktikum beendet und die Praktikumsabschlussprüfung bestanden hat, wird er schließlich in die Liste der bei Gericht zugelassenen Anwälte der Kammer eingetragen.

Link: luxemburgische Anwaltskammer;

 
bullet Niederlande

Der Weg in die Anwaltschaft führt in den Niederlanden über eine dreijährige Ausbildungszeit. Diese wird unter der Aufsicht eines erfahrenen Anwalts (Patroon) abgeleistet. Dabei wird man gleich zu Anfang als Anwalt vereidigt und kann schon selbständig vor Gericht auftreten. Parallel müssen die angehenden Anwälte Kurse über Prozessrecht, Vertragsgestaltung und praktische Techniken wie das Verfassen bestimmter Schriftsätze besuchen, die allerdings insgesamt über 3500 € kosten. Am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit wird der fertige Anwalt häufig von seinem Ausbilder übernommen, da er schon gut in die Kanzlei eingearbeitet ist. Allerdings wird er im Normalfall erst einmal durchschnittlich 6 Jahre als "Medewerker" (Mitarbeiter) angestellt, bevor er zum Partner in der Kanzlei werden kann.

Link: Niederländische Anwaltskammer (Orde van Advocaten)

bullet Österreich

Nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Diplomstudiums hat jeder Absolvent einen Rechtsanspruch darauf, seine Berufsvorbildung durch eine Tätigkeit als sog. "Rechtspraktikant" bei Gericht fortzusetzen und dabei seine Rechtskenntnisse zu erproben und zu vertiefen (vgl. das Rechtspraktikantengesetz - RPG vom 15.12.1987 idF BGBl. I Nr. 136/2002).

Der sog. "Gerichtspraxis" kommt zwischen universitärer Berufsvorbildung und praktischer Berufsausbildung eine Brückenfunktion zu.

Die Absolvierung der Gerichtspraxis hat nicht die österreichische Staatsbürgerschaft zur Voraussetzung. Sie ist in Österreich für den Rechtsanwaltsberuf, für den Notarberuf und für den Richterberuf im Ausmaß von zumindest 9 Monaten eine zwingende Voraussetzung. Da aber auch in vielen anderen Berufen die Zurücklegung einer Gerichtspraxis erwartet wird, legen nahezu alle Absolventen des rechtswissenschaftlichen Studiums eine Gerichtspraxis als Rechtspraktikant zurück.

Der Rechtspraktikant steht in keinem Dienstverhältnis zum Staat, sondern in einem bloßen Ausbildungsverhältnis. Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass der Rechtspraktikant durch Mithilfe an der Bearbeitung der bei Gericht vorkommenden Angelegenheiten der Rechtspflege einen möglichst umfassenden Einblick in die richterliche Tätigkeit sowie in die Aufgaben der Kanzleien erhält. Dazu ist der Rechtspraktikant zur Ausarbeitung von Entscheidungsentwürfen, zu anderer konzeptiver Vorarbeit und auch als Schriftführer in Strafsachen einzusetzen.

Seit 2002 kann die Ausbildung von Rechtspraktikanten auch bei einer Staatsanwaltschaft oder Justizanstalt erfolgen.

Nach der Gerichtspraxis muss sich der Jurastudent entscheiden, welchem Beruf er sich zuwenden will. Ein späterer Umstieg von einer Berufssparte in eine andere wird dadurch jedoch nicht ausgeschlossen.

Das Beschreiten der Richter-, Staatsanwalts- oder Notarslaufbahn ist allerdings nur mit der österreichischen Staatsbürgerschaft möglich.

Trotz der Spezialanforderungen an die verschiedenen Rechtsberufe sind die Rahmenbedingungen gleich: Im Verlauf der Ausbildung muss jeder Kandidat an Übungskursen bzw. Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Zum Abschluss werden Prüfungen in schriftlicher (Dauer: 8-10 Stunden) und mündlicher (Mindestdauer: 2 Stunden bei einem Prüfling) Form verlangt. In den schriftlichen Prüfungen werden Hilfsmittel (Gesetzesausgaben, Entscheidungssammlungen und Literatur) zur Verfügung gestellt und für die Reinschrift sogar eine Schreibkraft. Die prüfenden Senate sind bei den Oberlandesgerichten eingerichtet. Da nur nach Bedarf in den Vorbereitungsdienst eingestellt wird, werden nur ca. 50 % der erfolgreichen Jurastudenten in einen weiterführenden Ausbildungsgang übernommen.

Link: Informationsbroschüre Österreichisches Bundesministerium für Justiz: Die Organisation der Rechtsberufe in Österreich

Zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft bedarf es in Österreich keiner behördlichen Ernennung.

Wer den Rechtsanwaltsberuf ergreifen will, muss mindestens 9 Monate bei Gericht als Rechtspraktikant und 3 Jahre bei einem österreichischen Rechtsanwalt als Rechtsanwaltsanwärter praktizieren. Insgesamt ist eine fünfjährige rechtsberufliche Tätigkeit und die Absolvierung der Rechtsanwaltsprüfung nachzuweisen.

Die Rechtsanwaltsprüfung kann nach einer praktischen Verwendung von 3 Jahren, hiervon mindestens 9 Monate bei Gericht und mindestens 2 Jahre bei einem Rechtsanwalt, abgelegt werden. Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung ist überdies die Teilnahme an den für die Rechtsanwaltsanwärter von der Rechtsanwaltskammer verbindlich vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen. Die Prüfung ist mündlich und schriftlich vor einem Senat der Rechtsanwaltsprüfungskommission, die bei den Oberlandesgerichten besteht, abzulegen.

Wer die aufgezählten Erfordernisse erfüllt, kann die Eintragung in die Liste derjenigen Rechtsanwaltskammer erwirken, in deren Sprengel er seinen Kanzleisitz nehmen will.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann in Österreich auch ein ausländischer Rechtsanwalt, der Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den EWR ist, vorübergehend anwaltliche Tätigkeit ausüben, nach Ablegung einer Eignungsprüfung um die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte der zuständigen Rechtsanwaltskammer ansuchen oder sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates sofort ohne vorherige Eignungsprüfung in Österreich niederlassen und sich nach einer dreijährigen "effektiven und regelmäßigen" Berufsausübung in Österreich in die österreichischen Rechtsanwaltschaft integrieren.

 Link: Die österreichischen Rechtsanwälte

bullet Polen

Um Anwalt zu werden muss man in Polen derzeit nach dem Studium eine Aufnahmeprüfung bei einer anwaltlichen Vereinigung ablegen und dort eine Ausbildungszeit, die der deutschen Anwaltstation im  Referendariat ähnelt, durchlaufen.

Der bisherige Zugang zur Anwaltschaft wird in Polen allerdings als nicht mehr zeitgemäß angesehen und erfährt gerade eine nach Meinung vieler mehr als notwendige Reform. (So z.B. von der juristischen Zeitschrift  "Porada Prawa"  -der rechtliche Rat- im Oktober 2004 gefordert).

Im Zuge der  Umbrüche des Jahres 1989, dem Jahr in dem sich Polen von der kommunistischen Grundordnung abgewendet hat, war es den damaligen Reformern ein großes Bestreben, die Rolle des Staates im gesellschaftlichen Leben so weit wie möglich einzuschränken.

Viele Berufszweige, unter anderem die juristischen Berufe wurden von nun ab im Rahmen einer Selbstorganschaft ohne die Möglichkeit einer staatlichen Einflussmöglichkeit verwaltet. Diese Strukturen sollten sich förderlich auf die Berufsethik auswirken sowie für für eine angemessene Ausbildung von Nachwuchs sorgen.

Ein solch entschiedenes Ausschließen des Staates hat sich mit der Zeit als bestenfalls nur teilweise geeignet herausgestellt, um diese Ziele zu verwirklichen. Gerade in den juristischen Berufen ist die Auswahl der Studenten, die für die Ausbildung zu juristischen Berufen eingestellt werden von Korruption und der Einflussnahme einiger, mächtiger Familien gezeichnet.

Die Anzahl der polnischen Anwälte ist sehr gering. Im Jahre 2000 betrug sie lediglich 5704, die Tendenz ist sogar fallend. Das ist, wenn man bedenkt, dass in Polen circa 40 Millionen Einwohner leben, als sehr gering zu bewerten. Diese Informationen entstammen den Berichten der "Helsinki Federation for Human Rights".

Die zu geringe Anzahl von Anwälten führt in Polen dazu, dass eine Motivation durch Konkurrenz praktisch nicht vorhanden ist, und die wenigen Anwälte sehr hohe - dank der Selbstverwaltung selbst festgesetzte - Gebühren in Rechnung stellen können. Der rechtliche Beistand gilt als exklusives Gut, das sich nur die Reichen des Landes leisten können.

Der entscheidende Schwachpunkt des derzeitigen Systems liegt so in dem Auseinanderfallen zwischen dem wachsenden Bedürfnis  nach rechtlicher Beratung und der extrem starken Beschränkung des Zugangs von Universitätsabsolventen zu juristischen Berufen.

Zur Zeit gibt es in Polen circa 60000 Jurastudenten. Hiervon werden, wenn sich die Situation nicht ändern sollte, nur sehr wenige eine Anwaltsausbildung beginnen können.

Die Anwaltlichen Selbstverwaltungsorgane, die in Polen für die Ausbildung zuständig sind, versuchen die Zahl der Neueinstellungen so niedrig wie möglich zu halten oder gar ganz auf Neueinstellungen zu verzichten mit dem Argument, die Last der Ausbildung nicht tragen zu können.

Selbst Absolventen, die die schweren Aufnahmeprüfungen erfolgreich bestanden haben, werden nicht automatisch eingestellt. Vielmehr entscheiden dann persönliche Beziehungen zu etablierten Anwälten über Einstellung und Nichteinstellung.

Ein weiteres Mittel den Universitätsabsolventen den Zugang zu juristischen Berufen zu erschweren ist es, die anwaltliche Ausbildung für die wenigen Zugelassenen  von  der Zahlung der sehr hohen  Gebühren abhängig zu machen. Ein Semester dieser Ausbildung kostet in Warschau 7.500 zl, ( ca. 1.500  Euro!), was dem 5-fachen Monatslohn des durchschnittlichen polnischen Arbeiters entspricht.

Die großen Kanzleien sind dazu übergegangen, aufgrund der geringen Anzahl von Anwälten direkt  Universitätsabsolventen einzustellen, natürlich ohne ihnen den Lohn zu zahlen, den ein Anwalt verlangen könnte.

Aufgrund dieser Missstände  ist eine umfassende Reform der Anwaltlichen Ausbildung in Polen notwendig. Es wird gefordert, Personen, die das Richterexamen abgelegt haben freien Zugang zum Anwaltsberuf zu garantieren, die Position der anwaltlichen Selbstverwaltungen zu schwächen sowie die Bedingungen der anwaltlichen Ausbildung grundlegend zu ändern

bullet Schottland

Ähnlich wie in England ist der Beruf des Anwalts zweigeteilt in Advocate (Prozessanwalt) (B) und Solicitor (andere anwaltliche Tätigkeiten) (A). [Auch wenn seit dem Law Reform Act 1990 Advocates und Solicitors weitgehend die gleichen Tätigkeiten anbieten dürfen, bleibt die klassische Unterscheidung praktisch davon nahezu unberührt.]

A. Solicitor

I. Law School

Der Beruf der Solicitor erfordert ein einjähriges Studium (26 Wochen Vorlesung) an einer Law School, das an allen fünf schottischen Universitäten angeboten wird und mit dem Erwerb des Diploma in Legal Practice endet. Es werden hier nur noch - meist durch Praktiker - praktische Inhalte vermittelt. Es wurde im Jahr 2000 reformiert, um es noch praxisgerechter zu gestalten. Außerdem wurde das Zahlenverhältnis Professoren/Studenten verbessert.

1. Zugang

a) Die Aufnahme in die Law School setzt entweder einen LL.B. voraus (95% der Aspiranten sind Universitätsabsolventen). Als Kriterien zur Aufnahme werden dann vor allem die Noten in den verpflichtenden Vorlesungen herangezogen. Nicht jede Bewerbung ist erfolgreich. So werden z.B. in Edinburgh für ca. 150 Absolventen nur 120 Plätze an der Law School vergeben.

b) Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, ohne LL.B. in die Law School aufgenommen zu werden (5% der Aspiranten). Ausreichende juristische Kenntnisse müssen dann durch das Professional Exam nachgewiesen werden.

aa) Zugangsvoraussetzung hierfür sind (alternativ):
-  ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- ein Schulabschluss an einer höheren Schule, bei dem die Leistungen in Englisch und einer Naturwissenschaft überdurchschnittlich sind
- eine Ausbildung zum Beruf des Rechnungsprüfers und Mitgliedschaft im entsprechenden Berufsverband
oder ein Abschluss an einer Militärschule der britischen Armee.

bb) Der Aspirant muss einen pre-diploma training contract erhalten. Dies ist bei einem Solicitor (der länger als drei Jahre praktiziert) oder bei einer von der Law Society ausgesuchte Behörde möglich. Hierbei muss der ganze Bereich anwaltlicher Tätigkeit in Vollzeitarbeit kennen gelernt werden. Einen training contract zu bekommen ist schwierig, und die Trainees werden oft als billige Arbeitskraft missbraucht.

cc) Innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des training contracts ist das Professional Exam zu absolvieren, das aus sieben schriftlichen Prüfungen auf dem Niveau der universitären Prüfungen liegt. Die Prüfungen dauern jeweils 3 Studen und werden innerhalb einer Woche abgelegt. Jedoch kann man die Prüfung drei Mal wiederholen, was dazu führt, dass die Trainees sich für die einzelnen Prüfungen über die vier Jahre verteilt anmelden (können).
Weitere Informationen zum Prüfungsinhalt finden Sie hier.

Letztlich ist der Weg an der Universität vorbei nur für jene interessant, die schon ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben und somit ein Zweitstudium nicht mehr finanziert bekämen.

2. Lehrplan

Conveyancing (Sachenrecht)
Private Client (Anwaltiche Tätigkeiten für private Mandanten)
Zivilprozesspraxis und Strafprozesspraxis
Handels- und Gesellschaftsrecht
Verwaltungspraxis als Verwaltungsjurist
Management
Berufsethik
Weitere Informationen zum Lehrplan finden Sie hier.

3. Prüfungen

Die Kurse werden am Ende des Jahres (Mai) schriftlich geprüft.

4. Kosten

Die Law School kostet 3750 - 5000 Pfund (8100 für Nicht-EU-Ausländer). Für ca. 80% der Studenten stehen Stipendien zur Verfügung, die nach Studienleistung vergeben werden.

Die angebotenen Kurse sind verpflichtend.

II. Post-Diploma training

1. Entrance Certificate
Um am Post-Diploma Training teilnehmen zu können, muss man sich zunächst bei der Law Society um ein Entrance Certificate bewerben. Theoretisch ist hierfür eine Prüfung zu absolvieren. Hat man aber während des Studiums den LL.B.-standard belegt, ist man hiervon befreit.

2. Das Post-Diploma Training muss bei einem erfahrenen Solicitor absolviert werden. Es dauert zwei Jahre. Die Trainee-Plätze sind begehrt, und so bewerben sich die schottischen Studenten regelmäßig schon im letzten Studienjahr an der Universität, also bevor sie überhaupt einen Abschluss haben.

Seit 2001 müssen die Trainees über ihre Tätigkeiten Logbücher anfertigen und werden regelmäßig bewertet. Dies geschieht durch den Professional Competence Course, den der Trainee an einer der fünf Universitäten belegen muss. Nach erfolgreichem Abschluss der Trainee-Zeit wird der Trainee dann zur Anwaltschaft zugelassen (Admission to the Law Society of Scotland).

Links:

Professional Competence Course

Lehrinhalte des Professional Competence Course

B. Advocate

1. Law School

Auch die Ausbildung zum Advocate sieht die einjährige Ausbildung an der Law School vor. Den Zugang zur Law School gewährt einerseits der LL.B. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, stattdessen eine Prüfung bei der Faculty of Advocates (Selbstverwaltungskörperschaft der Advocates) abzulegen. Diese schriftliche Prüfung ist an drei Terminen im Jahr möglich und kann beliebig oft wiederholt werden. Inhaltlich werden vergleichbare Kenntnisse wie bei den LL.B.-Prüfungen verlangt. Da hierzu keine Lehrveranstaltungen angeboten werden, ist der Zugang zur Law School ohne LL.B. sehr mühsam und letztlich nur für jene interessant, die ein Studium nicht finanzieren können. Die Law School führt zum Erwerb des Diploma in Legal Practice.

2. Bewerbung zum Intrant bei der Faculty of Advocates

Die Bewerbung ist an den Court of Session zu richten, der für den formellen Ablauf des Bewerbungsverfahrens verantwortlich ist. Die Bewerber werden über einen bestimmten Kanon aus Pflichtfächern, den "LL.B.-standard", geprüft. Wer diese Fächer jedoch schon an der Hochschule belegt hat, kann sich nun von diesen Prüfungen entbinden lassen. Der LL.B.-standard führt dazu, dass die Pflichtfächer, die ein Advocate beherrschen muss, fast deckungsgleich sind zu den Pflichtfächern eines Soliciors (im Unterschied zu England). Zusätzlich zum LL.B.-standard werden die Fächer Römisches Recht und  IPR geprüft. Weiterhin ist natürlich das Diploma in Legal Practice einer schottischen Law School erforderlich.

3. Professional Training

a) Solicitor's Office

Der Aspirant muss nun ein Praktikum bei einem erfahrenen Solicitor ableisten. Dies dauert in der Regel 21 Monate, wenn der Aspirant ein LL.B. with honours degree vorweisen kann, 12 Monate. Inhalte und Ablauf sind hierbei des Post-Diploma-Trainings von Solicitor-Anwärtern sehr ähnlich. Die Faculty of Advocates selbst rät inzwischen, einen training contract wie den eines Solicitor-Anwärters abzuschließen, um auf dieser Stufe der Ausbildung noch die Möglichkeit eines Wechsels in die Solicitor-Laufbahn zu haben.

b) Devilling

Vie wichtiger als die Zeit im Solicitor's Office ist jedoch das 9-12 Monate dauernde Praktikum des Anwärters ("devil") bei einem praktizierenden Advocate ("devilmaster"). Es gibt keinerlei Vorgaben, was der devil lernen soll, außer den sehr abstrakten Auftrag, eine Kanzlei führen zu können. Es gibt jedoch historisch gewachsene Auffassungen, die auch heute noch praktiziert werden. Danach muss der devil alle postalischen Ein- und Ausgänge lesen, eventuell bearbeiten und mit dem devilmaster besprechen. Während des Devilling unterliegt der devil einer ständigen kritischen Beobachtung seitens des devilmasters hinsichtlich fachlicher und rhetorischer Fähigkeiten. Diese Situation führte zur Errichtung von mooting-seminaren für devils, um Fähigkeiten zu erlernen, die vom devilmaster bei Beginn des Devilling praktisch schon vorausgesetzt werden.

Während des Devilling hat der Intrant drei Prüfungen der Faculty of Advocates in Beweisrecht (Evidence) und Gerichtsverfahrensrecht (Practice and Procedure) zu bestehen.

Es ist keine Bezahlung für den devil vorgesehen, sodass nur wenige Law School Absolventen direkt das Devilling beginnen. Das Devilling wird mit einer Bewertung des Devilmasters abgeschlossen. Wenn dieser, was durchaus vorkommt, ungenügende Fähigkeiten bescheinigt, muss das Devilling wiederholt werden. Ansonsten wird der Anwärter als Advocate zugelassen.

bullet Schweden

Für die Berufslaufbahnen als Richter, Staatsanwalt, Gerichtsvollzieher, Notar oder Chef der Polizei muss eine Referendarausbildung absolviert werden. In der Praxis sind auch bei anderen Arbeitgebern Juristen mit Referendariat gefragt. Diese wird an einem Gericht erster Instanz absolviert (Tingsrätt - etwa Amtsgericht-Landgericht - oder Länsrätt - etwa Verwaltungsgericht -).

Nur 20-40 % der Studienabgänger gelingt es, einen Referendariatsplatz zu erhalten. Die Plätze werden hauptsächlich nach den Studiennoten verteilt. Zusatzqualifikationen spielen nur eine geringe Rolle. Bei der Bewerbung legt der junge Jurist die etwa 20 Einzelnoten vor, die er im Laufe seines Studiums erhalten hat; eine Gesamtnote lässt sich wohl errechnen, wird von der Universität aber formal nicht erteilt.

Das Ziel der Referendarausbildung ist nur teilweise, den Referendar auszubilden. Das Referendariat wird nicht als postakademische Ausbildung verstanden, zu der alle juristischen Hochschulabsolventen Zugang haben. Stattdessen wird darunter eher eine  Art "training on the job" verstanden. Folglich richtet sich die Zahl der Referendariatsplätze  nach dem Bedürfnis der Gerichte nach solcher Arbeitskraft.

Der Dienst umfasst 2,5 Jahre. Die genauen Arbeitsaufgaben werden vom jeweiligen Gericht in einem Ausbildungsplan vorgeschrieben. Diese sind je nach Größe des Gerichts (Tingsrätter haben zwischen 1 und 100 Richtern). Allgemein lässt sich aber sagen, dass Prozesserfahrung gesammelt und Übung in der Methodik der Falllösung vermittelt wird. Einen großen Teil seiner Arbeit widmet der Referendar am Tingsrätt der Protokollführung, der Vorbereitung von einfachen Prozessen, dem Anfertigen von Gutachten, der Teilnahme an der Urteilsberatung des Gerichts und der Errichtung von eigenen Urteilsvorschlägen.

Ein Referendar darf normalerweise nach einer Dienstzeit von 6 Monaten einfachere Aufgaben auf eigene Verantwortung ausführen. Nach 1,5 Jahren erfolgt ein nochmalige Ausweitung der Kompetenzen. Unter anderem dürfen Referendare Strafsachen, bei denen nur eine Geldstrafe in Betracht kommt und Ehescheidungen, die beide Ehegatten beantragt haben, durchführen. 3- 6 Monate der Zeit sollen am Grundbuchamt verbracht werden. Am Lansrätt dürfen Referendare nach 6 Monaten einfachere Steuer- und Führerscheinsachen auf eigene Verantwortung bearbeiten.

Verantwortlich für die Ausbildung ist grundsätzlich der Gerichtspräsident. Arbeitet der Referendar im Geschäftsbereich eines Richters, so hat dieser ihm Führung und Anweisungen zu erteilen als auch seine Arbeit zu beurteilen. Es gibt keine Prüfungen im eigentlichen Sinne, sondern nur diese fortlaufende Bewertung durch einen Richter. Der Referendar bekommt am Ende seines Dienstes ein Zeugnis ausgestellt, in dem seine Qualifikationen beschrieben werden.

Um Mitglied der schwedischen Anwaltskammer zu werden, muss man nach dem Universitätsabschluss die praktische und theoretische Ausbildung für die Anwaltstätigkeit absolvieren, was weitere fünf Jahre Zeit in Anspruch nimmt. Davon sind mindestens drei Jahre bei einem Anwalt oder als selbstständig praktizierender Jurist in der eigenen Firma abzuleisten. Wenn die Kammer den Kandidaten als Anwalt für geeignet hält, wird er als Mitglied aufgenommen und darf dann den Titel „Advokat„ führen. In ganz Schweden mit seinen acht Millionen Einwohnern gibt es etwa 3.700 Advokaten und 1.100 „biträdande jurister„ (bei einem Advokaten angestellte Juristen).
 
bullet Schweiz

Die Regelung der Anwaltschaft ist in der Schweiz Sache der Kantone, so dass es 26 verschiedene Zulassungsvorschriften gibt. Es gibt sogar die verschiedensten Bezeichnungen für den Beruf wie Rechtsanwalt (Zürich), Advokat (Basel) oder Fürsprecher (Bern). Ein Anwaltspatent wird dementsprechend auch nur für einen Kanton erteilt, wobei allerdings ein Anspruch auf Zulassung in anderen Kantonen besteht, sofern die dortigen weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Aus Platzgründen muss sich diese Darstellung auf die Zulassung zum Fürsprecher im Kanton Bern beschränken.

Zunächst muss eine praktische Ausbildung (vergleichbar dem Referendariat) absolviert werden, zu der jeder zugelassen ist, der einen schweizerischen Juraabschluss hat. Die Ausbildung dauert 18 Monate, wovon mindestens neun in einer Anwaltskanzlei und mindestens drei bei einem Gericht abgeleistet werden müssen. Die Präsenzzeit am Arbeitsort sollte dabei 32 Stunden nicht unterschreiten.

Am Ende der praktischen Ausbildung steht die Fürsprecherprüfung, zu der zugelassen wird, wer neben dem Abschluss in Jura auch nachweisen kann, Lehrveranstaltungen in Rechtsmedizin, gerichtlicher Psychiatrie, Kriminologie und Anwaltsrecht, sowie einen Buchhaltungskurs besucht zu haben. Außerdem dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.

Die Prüfung besteht einerseits aus einem schriftlichen Teil, der die Abfassung eines Urteils oder einer Prozessschrift 1. in einem Fall aus dem Staats-, Verwaltungs- oder Steuerrechts, 2. in einer Strafsache und 3. in einer Zivilrechts- oder Schuldbetreibungs- und Konkurssache zum Gegenstand  hat. Dabei dauert die Strafrechtsprüfung acht Stunden, die übrigen Prüfungen jeweils sechs Stunden. Außerdem gibt es jeweils eine zwanzigminütige mündliche Prüfung in 1. Staats- und Verwaltungsrecht, 2. Strafprozessrecht, 3. Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, 4. Steuerrecht. Der dritte Teil der Prüfung ist ein zehnminütiger Probevortrag, der einen praktischen Fall aus dem Gebiet des Zivil- oder Strafrechts zum Gegenstand hat, wobei die Akten den Kandidaten erst am Tage des Probevortrags eröffnet werden.

Link: Verordnung über die Fürsprecherprüfung

bullet Spanien

I. Abogado

Der Hochschulabsolvent kann sich direkt bei der Rechtsanwaltskammer ("Colegio de Abogados") als Anwalt einschreiben. Alle Reformbemühungen verschiedener Regierungen, die eine Anwaltsprüfung einführen wollten sind, gescheitert.

Wegen der sehr theoretischen Ausbildung an der Universität arbeiten die neu zugelassenen Rechtsanwälte jedoch in der Regel in den ersten ein bis zwei Jahren mehr oder weniger kostenlos in einer Kanzlei. Diese Zeit wird in Spanien als "Pasantía" bezeichnet. Es ist schwer, einen solchen Platz zu bekommen, und da die "Pasantía" nicht gesetzlich geregelt ist, unterscheiden sich die Modalitäten sehr stark. Viele Praktikanten müssen "Lehrgeld" zahlen oder zumindest kostenlos arbeiten. Nur wenige Praktikanten (z.B. von Privatunis) haben die Chance, das Praktikum bezahlt zu bekommen.

II. Procurador

Der Procurador ist ein Prozessanwalt, der wohl am ehesten mit dem englischen Barrister vergleichbar ist. In Spanien ist es den Bürgern und auch den Abogados in fast allen Situationen verwehrt, sich mit Begehren selbst und unmittelbar an das Gericht zu wenden. Hierzu ist die Zwischenschaltung des Procurador erforderlich, der seinerseits von einem Abogado kontaktiert und mit Schriftsätzen versorgt wird. Der Abogado muss dann dem Procurador notarielle Vollmacht für die Vertretung erteilen. Auch für den Beruf des Procurador ist nur die "Licenciado en Derecho", also der juristische Universitätsabschluss, nötig.