Art der Abschlussprüfung
___________________________________________

 

 

bullet Belgien

Eine zentrale Abschlussprüfung gibt es in Belgien nicht. Es werden im dritten Jahr die normalen Prüfungen zu den Fächern des Jahres abgehalten.
 
bullet Deutschland

In Deutschland steht am Ende des Studiums eine umfassende Abschlussprüfung, in der mehr oder minder der Stoff des gesamten Studiums abgefragt wird, das Staatsexamen. Auch hier gilt wieder, dass die Ausgestaltung Ländersache ist, so dass die Prüfung jeweils für ein Land zentral gestellt wird und auch die Gestalt der Prüfung zwischen den einzelnen Ländern variiert. Gleich ist in allen Ländern, dass fünfstündige Klausuren in Form von Fallbearbeitung im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht geschrieben werden müssen. Jedoch wird in manchen nur eine Klausur pro Rechtsgebiet (z.B. Schleswig-Holstein) geschrieben, in anderen Ländern bis zu drei Klausuren Zivilrecht, zwei öffentliches Recht und zwei Strafrecht (z.B. Berlin). Außerdem wird in manchen Ländern das Wahlfach lediglich in der mündlichen Prüfung geprüft (z.B. Nordrhein-Westfalen), in anderen werden auch im Wahlfach bis zu zwei Klausuren geschrieben (z.B. Saarland). In den Ländern mit einer eher geringen Anzahl von Klausuren muss als Teil des Staatsexamens eine Hausarbeit angefertigt werden.

Durch die Reform der Juristenausbildung wird die Prüfung in den Schwerpunktbereichen nun Sache der Universitäten, was es mit sich bringt, dass das Staatsexamen dann 1. juristische Prüfung heißt, weil nur noch die Pflichtfachprüfung eine staatliche ist. Außerdem wird das Hausarbeitenexamen abgeschafft.

Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Prüfung bleibt festzuhalten, dass das erste juristische Staatsexamen in allen Ländern sehr hohe Anforderungen stellt. Die Studenten bereiten sich in der Regel mindestens ein Jahr lang intensiv darauf vor, besuchen meist kommerzielle Repetitorien, schreiben zahlreiche Übungsklausuren und dennoch erreichen nur ca. 15 % ein Prädikatsexamen (9 von 18 Punkten), während ca. 30 % nicht bestehen.

Eine informative und kritische Analyse vor allem der psychischen Belastung, die das Staatsexamen den Prüflingen vermittelt, bietet das Buch "Examiniertes Examen: Das erste juristische Staatsexamen - Interviews mit Prüflingen durch einen Prüfer und andere Texte", herausgegeben von Nell Bickel u.a, Frankfurt a.M. 2004.

Links: Examensergebnisse 2006; Examensergebnisse 2007; Examensergebnisse 2008 (mit umfangreichen Statistiken)

Prüfungsordnung Bayern; Prüfungsordnung Berlin; Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen; Prüfungsordnung Schleswig-Holstein; Juristenausbildungsordnung Saarland.

 Original-Referendarexamensklausur - Bürgerliches Recht: Probleme des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses - JuS 2004, 53 (Ranieri)
 
bullet England

Die "final exams" sind identisch mit den studienbegleitenden Prüfungen. Es werden die Kurse des dritten Studienjahres nach dem oben dargelegten Verfahren geprüft.

Ab dem zweiten Studienjahr gehen die Prüfungsleistungen in die Note des Abschlusszeugnisses ein.

bullet Finnland

Am Ende des Masterstudiums müssen die Studenten eine 50-80seitige Masterarbeit anfertigen und eine Prüfung zu ihrem Spezialthema bestehen.
 
bullet Frankreich

EEine zentrale Abschlussprüfung, die dem deutschen Staatsexamen vergleichbar wäre gibt es nicht. Die Prüfungen, durch die ein Abschluss (DEUG, licence, maîtrise) erreicht wird, umfassen immer nur genau den Stoff der Vorlesung, auf die sich die Prüfung bezieht. Kenntnisse aus früheren Semestern werden nicht mehr verlangt. Die Typen von Fragen (dissertation, cas pratique, commentaires) finden Sie näher beschrieben unter dem Punkt "studienbegleitende Prüfungen".

bullet Irland

Die Prüfungen am Ende des 3. Studienjahres sind identisch mit den vorherigen studienbegleitenden Prüfungen. Es werden die Kurse des dritten Studienjahres nach dem oben dargelegten Verfahren geprüft, in denen essay questions und problem questions beantwortet werden müssen.

bullet Italien

Durch das Credit System gibt es keine förmliche Abschlussprüfung, sondern nur die normalen Prüfungen zum Erwerb der 60 credits des letzten Jahres. Im Alten System musste zum Abschluss eine Diplomarbeit geschrieben werden, die es jedoch im neuen System nicht mehr gibt.

bullet Lettland

Zum Studienabschluss, also im 10. Semester, wird eine Diplomarbeit geschrieben. Bei dieser wissenschaftlichen Arbeit kann der Student das Thema frei wählen und muss diese am Ende mündlich präsentieren. Der Umfang ist erheblich größer als bei den Seminararbeiten während des Studiums.

Am Ende des 10. Semesters sind die Staatsprüfungen zu absolvieren. Wie in Deutschland haben diese das Ziel, das Gelernte umfassend abzuprüfen. Gleichwohl ist ihr Schwierigkeitsgrad sehr viel niedriger als in Deutschland (Obwohl die Studenten wegen der Diplomarbeit im 10. Semester nur wenige Wochen zur Vorbereitung auf die Staatsprüfungen haben, können die meisten Studenten die Prüfungen mit gutem Erfolg absolvieren.). Dies hat verschiedene Gründe. Zum einen werden die Staatsprüfungen als Ausbildungsteil des Studiums angesehen; nicht als unabhängige staatliche Prüfung der Befähigung zum Juristen. Die Prüfungen werden folglich von Professoren in ihrer Eigenschaft als Universitätsbeamte durchgeführt. In der Sache führt das dazu, dass die Staatsprüfungen eine Wiederholung der vorherigen Abschlussklausuren darstellen; es werden die gleichen Anforderungen gestellt.

Zweitens werden nur die Pflichtfächer überprüft. Im Jahr 2003 waren dies Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Die Fragen sind auch viel allgemeiner gehalten als in den jeweiligen Abschlussklausuren. Es werden nur abstrakte theoretische Fragen gestellt, die dann zu diskutieren sind. Diese Fragen werden sogar schon vor der Prüfung veröffentlicht(!), so dass sich die Studenten darauf vorbereiten können. Selbst in Fächern wie Zivilrecht, in denen juristische Methode und Gutachtenstil aus dem deutschen System entlehnt sind, werden vornehmlich nur theoretische Fragen geprüft; im Gegensatz zu den Leistungskontrollen während des Studiums wird keine Falllösungskompetenz erwartet. Dies wird von der Universität von Lettland auch kritisiert. Man hat erkannt, dass diese Prüfungsmethode die juristische Methodik weder fördert noch fordert. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass durch den Übergang von einem sozialistischen zu einem kapitalistischen Wirtschaftssystem viele Gesetze ständig und oft geändert wurden und werden, ist der Nutzen der Prüfung von theoretischem Wissen statt Methodik fragwürdig.

Fragen der Staatsprüfung im Völkerrecht für Studenten des 10. Semesters der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Lettland von 2003 (jpg):
Original (lettisch),
Übersetzung

Fragen der Staatsprüfung im Verwaltungsrecht für Studenten des 10. Semesters der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Lettland von 2003 (jpg): Nur verfügbar im Original (lettisch)

bullet Luxemburg

In Luxemburg gibt es keinen Abschluss.

bullet Niederlande

Eine gesonderte Abschlussprüfung zum Erwerb des Bachelors gibt es nicht. Vielmehr müssen auch am Ende des dritten Studienjahres die Prüfungen in den Fächern des aktuellen Semesters abgelegt werden.

bullet Österreich

Am Ende des österreichischen Jurastudiums steht keine große Abschlussprüfung. Stattdessen müssen die Klausuren für den letzten Studienabschnitt bestanden werden und eine Diplomarbeit angefertigt werden. Die Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Hausarbeit über ein frei wählbares Thema mit einer Bearbeitungszeit von 6 Monaten. An der Universität Graz kommt eine sog. "Defensio" hinzu. Wer die jeweiligen Diplomprüfungen und die Diplomarbeit bestanden hat, bekommt den Titel des "magister iuris" verliehen.

bullet Polen

Im fünften Studienjahr wird vom Studenten eine Magisterarbeit von durchschnittlich 80-150 Seiten  angefertigt. Ihre erfolgreiche Bewertung bedeutet den Abschluss des Studiums .

bullet Schottland

Es gibt keine Gesamtprüfung. Vielmehr wird jeder Kurs im Laufe der drei Jahre einzeln geprüft. Einzige Hürde ist, dass in den ersten zwei Jahren 13 Credit points gesammelt werden müssen. Für jeden bestandenen Kurs gibt es je nach Note Credit points (A=4, B=3, C=2, D=1 Punkt). Die Durchschnittsnote ist C. Da üblicherweise mindestens 4 Kurse pro Jahr belegt werden, lassen sich 13 Credit points in 2 Jahren folglich leicht erreichen.

bullet Schweden

Die letzten 20 (oder mindestens 10) Wochen des Studiums sollen einem Aufsatz gewidmet werden. Der Student bestimmt zusammen mit einem Dozenten ein Thema und trifft sich ein oder zweimal zur vorläufigen Diskussion. Die fertige Arbeit wird bei einem abschließenden Seminar vorgetragen, wobei der Student von einem anderen Studenten bewertet wird.

Ansonsten gibt es keine spezielle Abschlussprüfung. Wie schon erwähnt, findet nach jedem Kurs eine Prüfung statt. Der Student kann also theoretisch nach 3 - 13 Wochen (je nach Länge des Kurses) wieder alles Gelernte vergessen.

Das Studium schließt mit der Auszeichnung "juris kandidat examen (jur. kand.)" beziehungsweise „degree of master of laws (LL.M.)„ ab.

bullet Schweiz

Am Ende des Hauptstudiums (nach drei Jahren) müssen je eine fünfstündige Klausur in Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht abgelegt werden, sowie eine vierstündige Fachprüfungen im Wirtschaftsrecht und eine in den so genannten Grundlagenfächern (während des Studiums belegte Wahlfächer). Die Gesamtnote für das Studium ergibt sich aus aus den genannten Prüfungen, die jeweils doppelt zählen und den während des Studiums erzielten Ergebnissen in den beiden Falllösungen und dem Seminar.

bullet Spanien

Es gibt keine umfassende Abschlussprüfung. Vielmehr werden die einzelnen Fächer im jeweiligen Studienabschnitt geprüft. Mit dem Abschluss des Studiums erwirbt der Student den Titel "Licenciado".