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Literatur |
Alberdi, Cristina,
La abogacía, Madrid 1993;
Ferreiro, José Juan / Miguel, Juan / Mir, Santiago / Salvador, Pablo, La
ensenanza del derecho en Espana, Madrid 1987; Hirte, Heribert/Mock,
Sebastian, Die Juristenausbildung in Europa vor dem Hintergrund des
Bologna-Prozesses, in: JuS Beilage 12/05 S.3 ff; Kaysers, Konstantin,
Jurastudium und LL.M. in Spanien - Erfahrungen und ein Überblick, JuS Magazin
2/05 S. 22f.; Rojas, Dolores / Sangüesa,
Agustina, La carrera de derecho - estudios y salidas professionales,
Barcelona 1991; Serrano Butragueno, Ignacio, Las mejores salidas de la
carrera de derecho, Madrid 1993
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Hochschulstudium
Primäre Voraussetzung für den Zugang zur Universität ist das "bachillerato",
welches dem deutschen Abitur entspricht, oder ein vergleichbarer Abschluss.
Um sich an einer spanischen Universität einschreiben zu können, muss der
Bewerber zudem ein Prüfungsverfahren ("selectividad") durchlaufen. Ziel der "selectividad"
ist die Überprüfung der Eignung der Bewerber zum Hochschulstudium im Hinblick
auf ihre akademische Reife. Zunächst wird der allgemeine Bildungsstand des
Bewerbers in Bezug auf das Verständnis von Konzepten, den Gebrauch der Sprache
und die Fähigkeit des Analysierens von Problemen untersucht. Der zweite Teil der
Prüfung beschäftigt sich in Grundzügen mit den fachspezifischen Kenntnissen des
Bewerbers. Absolviert der Bewerber beide Prüfungsteile erfolgreich, hat er sich
für das universitäre Studium qualifiziert.
Da es für Jura sehr viele Studienplätze gibt und die
Zulassungsanforderungen relativ niedrig sind, erhält fast jeder Bewerber auch einen Studienplatz. Die
Universitäten erheben für das Studium Gebühren.
Die juristische universitäre Ausbildung in Spanien befindet
sich im Wandel. Im Jahre 2000 ist ein neuer Studienplan in Kraft gesetzt worden
(Plan de Estudios 2000). Der alte Studienplan (Plan de Estudios 1953) gilt nur
noch für Studenten, die vor 2000 ihr Studium begonnen haben und läuft Ende 2004
aus. Nachfolgend wird nur der neue Studienplan berücksichtigt.
Ein spanischer Student hat durchschnittlich 20 - 24
Wochenstunden Unterricht. Dabei sind die meisten Fächer Pflichtfächer. Die
Bedeutung des Wahlfachs ist der im deutschen Studium vergleichbar. Der spanische
Student wird also auch zum Einheitsjuristen ausgebildet.
Der Student muss eine bestimmte Zahl von Credit Points
erreichen, um den Universitätsabschluss zu bekommen.
Die Studiengebühren für einen "curso" (1 Studienjahr)
betragen ca. 500 Euro. Für nicht bestandene Prüfungen gibt es Strafgebühren. Bei
überdurchschnittlichen Leistungen in einem Fach (Matrícula de Honor) bekommt der
Student in einem Fach die Gebühren erlassen.
Link:
Studienplan der Universität Zaragoza
Studienplan der Universität Salamanca
Die Studiendauer beträgt (mindestens) vier Jahre. Diese
Regelstudienzeit wird von den meisten Studenten jedoch nicht eingehalten,
sondern oft um ein bis zwei Jahre überschritten.
Die Vorlesungen mit meist mehr als 100 Hörern sind vorwiegend
theoretisch. Praktische Fälle und Rechtsprechung spielen nur eine untergeordnete
Rolle. Auch wenn die theoretischen Themen in Bezug auf den Gesetzestext
besprochen werden, ist es nicht üblich, dass alle Studenten das Gesetz zur
Vorlesung mitbringen, was die Abhandlungen noch abstrakter macht. Eine aktive
Beteiligung der Studenten oder Einbeziehung der Studenten durch die Professoren
findet kaum statt. Die Studenten versuchen, möglichst genau mitzuschreiben, was
der Professor sagt, da sich die Prüfungen exakt auf das Durchgenommene beziehen.
Die meisten spanischen Studenten beschränken sich daher auf das Studium ihrer
Mitschriften und schaffen sich keine Lehrbücher an.
Zusätzlich gibt es vereinzelt "clases prácticas", in denen Fälle gelöst werden.
AGs bzw. Unterricht in Kleingruppen finden nicht statt. Regelmäßige Mitarbeit
wird von den Studenten nicht erwartet.
Im alten Studiensystem waren die Kurse in Jahre eingeteilt
und zum Halbjahr fanden lediglich nicht obligatorische Zwischenprüfungen statt ("parciales").
Im Juni gab es dann die Schlussprüfungen ("finales"), deren Umfang sich jedoch
halbierte, wenn man die Zwischenprüfung bestanden hatte.
Nach dem neuen System dauern Kurse nur noch ein Semester und
werden folgerichtig auch mit einer Klausur am Ende des Semesters abgeschlossen.
Für alle Prüfungen des Jahres gibt es die Möglichkeit, im Semester eine
Nachprüfung ("convocatoria") abzulegen. Wer auch diese nicht besteht, muss sich
erneut für den Kurs einschreiben und dafür eine Strafgebühr bezahlen.
Jede Prüfung kann mehrfach wiederholt werden; an der
Universität Carlos III in Madrid beispielsweise 4 Mal, an anderen Hochschulen
ist die Zahl in der Regel höher.
Die Prüfungen beziehen sich direkt auf die Vorlesungen und
zur Vorbereitung darauf müssen die Studenten nur ihre Vorlesungsmaterialien
kennen. Die Vorbereitung durch Lehrbücher wird nicht verlangt. Skripten
existieren es in Spanien überhaupt nicht.
Mündliche Prüfungen gibt es in Spanien kaum.
Schriftliche Prüfungen dauern meist zwei Stunden. Sofern theoretische
Fragen behandelt werden, ist kein Gesetzestext zugelassen, während man bei
Falllösungen (die vor allem im öffentlichen Recht verlangt werden) einen
Gesetzestext benutzen darf. Diese Prüfungen bestehen aus einer von drei Formen:
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1. Es werden vier abstrakt-theoretische Fragen zu in den
Vorlesungen behandelten Themen gestellt, von denen 3 beantwortet werden müssen.
2. Der Vorlesungsstoff wird in kurzen, konkreten Fragen geprüft.
Beispielhaft seien Begriffsdefinitionen und die Erläuterung einer bestimmten
Rechtsfigur genannt.
3. Multiple-Choice-Tests (oft nur eine Stunde Bearbeitungszeit).
In manchen Prüfungen wird als Teilaufgabe auch eine
Falllösung verlangt. Die Art der Prüfung ist aber auch von Professor und
Universität abhängig. Prüfungen können auch mündlich stattfinden. Beispielsweise
in Laguna, Teneriffa, finden hauptsächlich mündliche Prüfungen statt.
Die Durchfallquoten liegen bei 30 - 35 %. Hinzu kommt, dass
sich viele Studenten (50% laut Angaben der Universidad de Zaragoza, Estadística
de Calificaciones, Tercera Convocatoria, 2001-2002) erst gar nicht zu den
Prüfungen, für die sie im laufenden "curso" eingeschrieben waren,
präsentieren. Höchstens 5% der Prüfungen werden mit "matrícula del honor"
bewertet.
Klausurbeispiele:
-
Zivilrecht
I, "Endklausur" Juni 1996
- Klausur des internationalen Privatrechts,
Seite 1 und
Seite 2
- Arbeitsrecht, "Zwischenklausur",
Seite 1 und
Seite 2
-
Verwaltungsrecht II, "Endklausur" Juni 1991
-
Verfassungsrecht, "Zwischenklausur" Dezember 1995
Praktischer Fall: Arbeitsrecht,
Seite 1 und
Seite 2
Es gibt keine umfassende Abschlussprüfung. Vielmehr werden
die einzelnen Fächer im jeweiligen Studienabschnitt geprüft. Mit dem Abschluss
des Studiums erwirbt der Student den Titel "Licenciado".
Die Zeitschrift "Juegos Juridicos"
versucht, juristische Materien auf spielerische Weise näherzubringen. Sie
enthält Kreuzworträtsel, Frage-Antwort-Spiele, Multiple-Choice-Tests und viele
Bilder.
Da es in Spanien keine umfassende universitäre
Abschlussprüfung gibt, besteht auch kein Bedarf für Repetitorien.
Der Student darf jedes Jahr 1 - 3 Wahlfachvorlesungen wählen.
Diese stellen insgesamt einen Anteil von 20 - 30 % von den gesamten zu
absolvierenden Kursen dar. Der spanische Student wird also zum Einheitsjuristen
ausgebildet. Das Wahlfach hat eine ähnliche Bedeutung wie in Deutschland.
Eine wirkliche Spezialisierung findet erst nach dem Studium
statt. Dies geschieht in der Regel von Anfang an, das heißt mit dem Beginn der
Praktikantenzeit. Denn der Praktikant wird meist nur in ein Rechtsgebiet
eingewiesen (aufgrund der Spezialisierung des einweisenden Anwalts oder weil die
Kanzlei eine entsprechende Vakanz hat). Nach dem Praktikum wird der junge Anwalt
dann viel leichter ein Stelle in seiner Spezialisierung finden.
Die spanischen Universitäten haben selbstverständlich
zahlreiche Austauschprogramme im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Schemas. Das
Erasmus-Studium wird in der Regel auf das spanische Studium angerechnet, sodass
(im Unterschied zu beispielsweise Deutschland) keine Studienverlängerung damit
einhergeht.
Ein besonderes Programm bietet beispielsweise die Universität
Complutense Madrid: Der vierjährige Studienplan sieht vor, die ersten beiden Jahre in Madrid
zu studieren, die letzen beiden in Paris. In Paris wird dabei hauptsächlich
spanisches Recht gelehrt, nur 2 Kurse betreffen französisches Recht. Die
Bewerber müssen französische Sprachkenntnisse vorweisen. Ein ähnliches Programm
bietet die Universidad Autónoma de Madrid in einer Partnerschaft mit der
Universität von Florenz an.
Link:
Partneruniversitäten der rechtswissenschaftlichen Fakultät Salamanca
Studienplan des spanisch-französischen Programms der Universität Complutense Madrid
Vor der Studienreform von 2000 war das Studium ein rein
theoretisches. Dies wurde als Problem erkannt, sodass nun in den letzten beiden
"Cursos" eine praktische Veranstaltung angeboten wird. Im Großen und Ganzen
bleibt das Studium jedoch sehr theoretisch. Fallbearbeitung wird von den
Studenten - wenn überhaupt - erst in der Ausbildung zum Richter, Staatsanwalt
oder Notar erwartet.
1. Doctorado
Grundvoraussetzung der Promotion in Spanien ist das Ableisten einer dem
Grundstudium vergleichbaren Ausbildung, die mindestens 2 Jahre dauert. In dieser
Zeit muss der Student Kurse belegen und Prüfungen bestehen. Im Anschluss daran
hat er eine schriftliche Arbeit abzufassen, die einen Umfang von 30-40 Seiten
aufweist. Diese Arbeit muss der Promotionsstudent vor einem Gericht verteidigen.
Im Durchschnitt benötigt man 4 Jahre, um den Doktortitel zu erlangen.
Die Promotion ist Grundvoraussetzung für Forschung und Lehre
in Spanien. Für außeruniversitäre Berufszweige hat der Doktortitel jedoch so gut
wie keine Bedeutung.
2. Master de Práctica de Derecho - Master der Rechtspraxis
Diese Zusatzqualifikation kostet ja nach Universität 2000 - 10000 Euro und
dauert in der Regel ein Jahr. Den Studenten wird hier in einzelnen
Rechtsgebieten beigebracht, wie man Schriftsätze und Klagen verfasst oder wie
Verfahren in der Gerichtspraxis abgewickelt werden. Es werden folglich nicht die
theoretischen Konzepte der Universitätsausbildung angewandt, sondern auf die
Vermittlung der praktischen Anwendung des Rechts aus anwaltlicher Sicht Wert
gelegt.
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Berufszugang
In Spanien wurde bereits am 30. Oktober 2006 eine neue gesetzliche
Regelung zur Zulassung für den Anwaltsberuf verabschiedet. Mit dem
Gesetz
Ley 34/2006, de 30 de octubre, sobre el acceso a las
profesiones de Abogado y Procurador de los Tribunales,
welches 5 Jahre nach der Veröffentlichung, somit am 1. November 2011 in
Kraft tritt, wird nun eine Anwaltsprüfung eingeführt. Frühere
Reformbemühungen verschiedener Regierungen eine Anwaltsprüfung
einzuführen waren bis dahin gescheitert.
Bisweilen erwirbt ein Hochschulabsolvent mit dem erfolgreichen
universitären Abschluss, der „Licenciado“, das Recht als Anwalt tätig zu
werden. Nach dem 1. November 2011 bedarf es einer 3-jährigen Praxis mit
anschließender Qualifikationsprüfung um sich bei der Rechtsanwaltskammer
als Anwalt einschreiben zukönnen.
Link:
Bericht zum Gesetz „Ley 34/2006“
Das Justizministerium („Ministerio
de Justicia“) erarbeitete am 10. Dezember 2008 einen Entwurf zur
Einrichtung von Vorbereitungsschulen. Mit dieser Verordnung bedarf es
eines Postgraduiertenausbildung in Form eines Masterabschlusses für die
Anwaltsausbildung. Hierfür werden Anwaltsschulen eingerichtet.
Links:
Gesetzesvorschlag des „Ministerio de Justicia“
Kritik in „Lex Nova“ Enero / Marzo 2007
Im Folgenden wird auf die gegenwärtigen Regelungen zur Aufnahme der
Anwaltstätigkeit eingegangen.
I. Abogado
Der Hochschulabsolvent kann sich direkt bei der
Rechtsanwaltskammer ("Colegio de Abogados") als Anwalt einschreiben.
Alle Reformbemühungen verschiedener Regierungen, die eine Anwaltsprüfung
einführen wollten sind, gescheitert.
Wegen der sehr theoretischen Ausbildung an der Universität arbeiten
die neu zugelassenen Rechtsanwälte jedoch in der Regel in den ersten ein bis
zwei Jahren mehr
oder weniger kostenlos in einer Kanzlei. Diese Zeit wird in Spanien als "Pasantía"
bezeichnet. Es ist schwer, einen solchen Platz zu bekommen, und da die "Pasantía"
nicht gesetzlich geregelt ist, unterscheiden sich die Modalitäten sehr stark.
Viele Praktikanten müssen "Lehrgeld" zahlen oder zumindest kostenlos arbeiten.
Nur wenige Praktikanten (z.B. von Privatunis) haben die Chance, das Praktikum
bezahlt zu bekommen.
II. Procurador
Der Procurador ist ein Prozessanwalt, der wohl am ehesten mit
dem englischen Barrister vergleichbar ist. In Spanien ist es den Bürgern und
auch den Abogados in fast allen Situationen verwehrt, sich mit Begehren selbst
und unmittelbar an das Gericht zu wenden. Hierzu ist die Zwischenschaltung des
Procurador erforderlich, der seinerseits von einem Abogado kontaktiert und mit
Schriftsätzen versorgt wird. Der Abogado muss dann dem Procurador notarielle
Vollmacht für die Vertretung erteilen. Auch für den Beruf des Procurador ist nur die "Licenciado en
Derecho", also der juristische Universitätsabschluss, nötig.
Um Staatsanwalt zu werden, muss der Bewerber zunächst die "oposición",
eine mündliche Prüfung, bestehen. Der Bewerber muss sich 291 Themen aus den
Bereichen Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Zivilprozessrecht,
Strafprozessrecht, Verwaltungsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht aneignen. Die
einzelnen Themen haben einen Umfang von etwa 10 Seiten. Der Bewerber muss dieses
Wissen nahezu auswendig beherrschen. Zusätzlich müssen Strafgesetzbuch und
Verfassung auswendig gelernt werden. Der Bewerber kann sich dieses Wissen
entweder autodidaktisch, per e-learning oder mit Hilfe eines
privaten Repetitors oder einer Akademie aneignen. Die Vorbereitung erfolgt mit
von den Repetitoren empfohlener Spezialliteratur, manche Akademien bieten auch
eigene Skripten, die sich besonders eng an den Prüfungsstoff anlehnen, an.
Link zum Repetitorium:
jurispericia
Link zum Repetitorium zu den "Oposiciones a Jueces y Fiscales":
CEF "Centro de Estudios Financieros"
Link zu einer
Literatur- und einer
Themenliste zur "oposición" :
buscaoposiciones
Erforderlich ist eine disziplinierte, kontinuierliche
Prüfungsvorbereitung (vergleichbar der deutschen Examensvorbereitung), die
mindestens 20 Monate dauert. Hierbei muss nicht nur Wissen, sondern auch
Falllösungskompetenz erlernt werden. Obwohl es viele verschiedene Repetitoren
und Akademien gibt, lässt sich doch sagen, dass alle nach folgendem Grundprinzip
vorgehen: Zuerst werden alle Themen durchgearbeitet. Dann folgt eine
Wiederholung in derselben Reihenfolge. Abschließend werden alle Themen nochmals
ohne Reihenfolge wiederholt.
Die Prüfung wird zentral vom spanischen Justizministerium
veranstaltet und findet in Madrid oder Barcelona statt. Sie besteht aus drei
Teilen. Zuerst muss der Prüfling einen Multiple-Choice-Test ablegen. Innerhalb
einer Stunde müssen ca. 120 Fragen beantwortet werden. Einige Wochen später
müssen vor einer aus Richtern und Staatsanwälten bestehenden Kommission
fünf per Los festgelegte Themen möglichst wortgetreu rezitiert werden. Hierfür
stehen dem Prüfling 15 Minuten pro Thema zur Verfügung.
Nur ca. 5 % der ursprünglichen Bewerber erreichen die dritte
Stufe. Diese läuft wie die zweite Prüfung ab, allerdings mit anderen Themen
(Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Handelsrecht, Verwaltungsrecht,
Arbeitsrecht). Diese letzte Prüfung bestehen genau so viele Bewerber, wie es
offene Stellen gibt. Um ca. 150 Stellen pro Jahr kämpfen bis zu 5000 Bewerber.
Der erfolgreiche Bewerber muss nicht nur über exaktes Wissen, sondern durch die
Auslosung der Themen auch eine gewisse Portion Glück haben. Gescheiterte
Bewerber haben beliebig viele Wiederholungsversuche (in den kommenden Jahren).
Mit dem Bestehen der dritten Prüfung kann der Prüfling den
Beruf des Staatsanwalts ausüben.
Um Richter zu werden, muss der Bewerber zunächst die "oposición",
eine mündliche Prüfung, bestehen. Der Bewerber muss sich 348 Themen aus den
Bereichen Verfassungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Zivilprozessrecht,
Strafprozessrecht, Verwaltungsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht aneignen. Die
einzelnen Themen haben einen Umfang von etwa 10 Seiten. Der Bewerber muss dieses
Wissen nahezu auswendig beherrschen. Zusätzlich müssen Strafgesetzbuch und
Verfassung auswendig gelernt werden. Der Bewerber kann sich dieses Wissen
entweder autodidaktisch, per e-learning (www.oposicion.com) oder mit Hilfe eines
privaten Repetitors oder einer Akademie aneignen. Die Vorbereitung erfolgt mit
von den Repetitoren empfohlener Spezialliteratur, manche Akademien bieten auch
eigene Skripten, die sich besonders eng an den Prüfungsstoff anlehnen, an.
Erforderlich ist eine disziplinierte, kontinuierliche
Prüfungsvorbereitung (vergleichbar der deutschen Examensvorbereitung), die ca. 2
- 4 Jahre dauert. Hierbei muss nicht nur Wissen, sondern auch
Falllösungskompetenz erlernt werden. Obwohl es viele verschiedene Repetitoren
und Akademien gibt, lässt sich doch sagen, dass alle nach folgendem Grundprinzip
vorgehen: Zuerst werden alle Themen durchgearbeitet. Dann folgt eine
Wiederholung in der selben Reihenfolge. Abschließend werden alle Themen nochmals
ohne Reihenfolge wiederholt.
Die Prüfung wird zentral vom spanischen Justizministerium
veranstaltet und findet in Madrid oder Barcelona statt. Sie besteht aus drei
Teilen. Zuerst muss der Prüfling einen Multiple-Choice-Test ablegen. Innerhalb
einer Stunde müssen ca. 120 Fragen beantwortet werden. Einige Wochen später
müssen vor einer aus Richtern und Staatsanwälten bestehenden Kommission
fünf per Los festgelegte Themen möglichst wortgetreu rezitiert werden. Hierfür
stehen dem Prüfling 15 Minuten pro Thema zur Verfügung.
Nur ca. 5 % der ursprünglichen Bewerber erreichen die dritte
Stufe. Diese läuft wie die zweite Prüfung ab, allerdings mit anderen Themen
(Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Handelsrecht, Verwaltungsrecht,
Arbeitsrecht). Diese letzte Prüfung bestehen genau so viele Bewerber, wie es
offene Stellen gibt. Um ca. 200 Stellen pro Jahr kämpfen über 5000 Bewerber. Der
erfolgreiche Bewerber muss nicht nur über exaktes Wissen, sondern durch die
Auslosung der Themen auch eine gewisse Portion Glück haben. Gescheiterte
Bewerber haben beliebig viele Wiederholungsversuche (in den kommenden Jahren).
Die erfolgreichen Prüflinge werden nun 2 Jahre lang an der "escuela
judicial" ausgebildet. Im ersten Jahr werden nochmals theoretische Kenntnisse
vermittelt. Im zweiten Jahr dürfen sie dann als "Jueces adjuntos" (beigeordnete
Richter) unter Aufsicht eines Tutors bei Gerichten erster Instanz arbeiten.
Link:
Portal rund um die Richterlaufbahn
Auch für die Ausübung des Notarberufes müssen "oposiciones"
abgelegt werden, um die an der Universität erhaltenen Kenntnisse zu erweitern
und den Erfordernissen dieser Profession anzugleichen. Der Aspirant muss 372
Themen vorbereiten. Im Gegensatz zur Vorbereitung zum Dienst als Richter oder
Staatsanwalt gibt es für die Notare nur ein ein Repetitorium in Madrid. Dieses
findet in einer von der Notarkammer abhängigen Akademie statt, welche ständig
überlaufen ist und an der man daher nur über Stipendien oder Wartelisten einen
Platz bekommen kann. Die Akademie unterrichtet in Arbeitsgruppen von bis zu zehn
Personen, geleitet von einem erfahrenen Notar und einem gerade zugelassenen
Notar, der mit der Prüfungsmaterie noch vertraut ist. Es wird regelmäßig der
freie mündliche Vortrag von Themen eingeübt. Später wird dann das Erstellen von
Rechtsgutachten eingeübt. Das nötige Wissen wird anhand von Lehrbüchern, aber
auch durch skriptenähnliche Zusammenfassungen erworben. Erforderlich ist eine
disziplinierte, kontinuierliche Prüfungsvorbereitung (vergleichbar der deutschen
Examensvorbereitung), die 4-5 Jahre dauert.
Die Prüfung besteht aus vier Teilen. Die ersten beiden Teile
sind mündlich. Es müssen jeweils 4-5 Themen dargestellt werden. Der dritte Teil
sieht die Bearbeitung eines konkreten Falles durch die Anfertigung eines
Rechtsgutachtens innerhalb von sechs Stunden vor, wobei es gestattet ist,
unkommentierte Gesetzestexte zu verwenden. Im vierten Teil wird das Ausfertigen
einer öffentlichen Urkunde sowie das Erstellen eines Steuerbescheides verlangt.
Es gibt pro Jahr 100 - 120 offene Stellen. Kandidaten, die
die ersten beiden Prüfungsteile bestanden haben, haben eine Stelle so gut wie
sicher. Die letzten beiden Prüfungsteile sind nur noch für die Note wichtig. Die
Anzahl der Notare ist staatlich beschränkt auf einen Notar auf 15000 Einwohner.
Links:
Consejo General del
Notariado de España (Notarkammer)
Deutsch-Spanische Juristenvereinigung
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