Schweden
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bullet Literatur

Blaurock, Uwe (Hrsg.), Ausbildung und Weiterbildung der Juristen in Deutschland und Schweden, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt a.M. 1986; Ek, Ralf, Die schwedische Anwaltschaft, in: ZEuP 2001, 187ff.; Tönsfeld Volker, Vieles ist unkomplizierter - Im Land des Öffentlichkeitsprinzips, ANWALT Magazin (C.H. Beck) 8-9/2001

bullet Hochschulstudium
 
bullet Zugang

Zulassungsbeschränkungen bestehen seit 1977. Nicht jeder Student bekommt mit der 1. Bewerbung einen Studienplatz. Allerdings wird die Auswahl bei der 2. und 3. Bewerbung erheblich milder, sodass faktisch fast jeder früher oder später einen Studienplatz bekommt.

bullet Studienplan

Die Studienpläne der fünf juristischen Fakultäten in Schweden (Universität Stockholm, Universität Uppsala, Universität Lund, Universität Göteborg, Universität Umeå) sind größtenteils gleich:

1. Jahr:
Einführungskurs und Rechtstechnik, 10 plus 2 Wochen
Rechtsgeschichte und Rechtssoziologie, 6 plus 2 Wochen
Ökonomie, 8 Wochen
Staatsrecht mit Verwaltungsrecht, 6 plus 2 Wochen
Rechtsinformatik, 4 Wochen

2. Jahr:
Zivilrecht 1 (Familien- und Erbrecht), 10 Wochen
Zivilrecht 2 (Bürgerliches Vermögensrecht, Wertpapierrecht), 10 Wochen
Zivilrecht 3 (Immaterialgüterrecht, Markenrecht), 10 Wochen
Zivilrecht 4 (Sachenrecht, Gesellschaftsrecht), 10 Wochen

3. Jahr:
Strafrecht, 12 Wochen
Prozessrecht, 13 Wochen
Verwaltungsrecht, 5 Wochen
Wahlfach, 10 Wochen

4. Jahr:
Steuerrecht, 10 Wochen
Wahlfach, 13 Wochen
Internationales Recht (Völkerrecht und IPR), 4 plus 3 Wochen
Rechtsgeschichte, 6 Wochen
Allgemeine Rechtslehre, 4 Wochen

5. Jahr:
Hausarbeit, 20 Wochen (oder Wahlfach 10 Wochen und Hausarbeit 10 Wochen)

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Studiendauer

Der Studienplan umfasst 4,5 Jahre (3,5 Jahre Pflichtfächer, dann 1 Jahr Wahlfach einschließlich einer 10-20-wöchigen Hausarbeit). Allerdings halten nur weniger als 10% der Studenten diese Studienzeit auch ein. Die durchschnittliche Studienzeit liegt bei etwa 6 -7 Jahren. Außerdem ist die Zahl der Studienabbrecher sehr hoch. Sie wird auf mindestens 50% geschätzt. Die lange Studienzeit wird darauf zurückgeführt, dass die Studiennoten entscheidend für die Bewerbung um einen Referendariatsplatz sind. Die Studenten nehmen für die Chance auf eine bessere Note ein längeres Studium in Kauf.

bullet Didaktik

Das Studium ist - verglichen mit Deutschland - sehr verschult. Es ist vorgegeben, welche Literatur gelesen werden muss. Der Stoff ist umfangreich und verteilt sich auf etwa 30.000 Seiten. Der Studiengang selbst gleicht einer Art Punktesystem, bei dem man insgesamt 180 Punkte erreichen muss. In jedem Semester erzielt man normalerweise 20 Punkte (1 Punkt pro Woche Vorlesung). In der Regel ist dafür eine Klausur zu schreiben.

Jeder Student bekommt im Durchschnitt nur fünf Stunden Unterricht pro Woche. Im ersten und zweiten Jahr ist der Unterricht umfassender und besteht zu einem großen Teil aus Lektionen, die von Doktoren oder jüngeren Richtern geleitet werden. Hier wird die Kursliteratur durchgegangen und teilweise auch anhand von Beispielen diskutiert.

Im übrigen besteht der Unterricht aus Vorlesungen und Seminarübungen. Die Vorlesungen werden von  einem Professor gehalten. Der kann z.B. Teile umfassen, die in der Literatur schlecht behandelt oder sehr wichtig ist. Die Seminarübungen werden von Dozenten oder Praktikern geleitet. Hier werden vor allem bekannte Entscheidungen diskutiert.

Manchmal müssen die Studenten auch einen kleinen Aufsatz anfertigen. Im Prozeßrecht werden auch "Moot Courts" abgehalten und das Schreiben von Urteilen geübt.

Trotz dieser unterschiedlichen Lehrveranstaltungen ist das Studium durchgehend sehr theoretisch. Es werden zwar verschiedene Interessenlagen diskutiert und Wertungsgesichtspunkte vermittelt. Eine Technik, Rechtsfälle eigenständig systematisch oder vom Wortlaut des Gesetzes ausgehend (Subsumtion) zu lösen, wird nicht vermittelt.

 

bullet Studienbegleitende Prüfungen

Prüfungen finden nach jedem Kurs, also nach höchstens 10-13 Wochen, statt. Meist handelt es sich dabei um eine Klausur, die vom verantwortlichen Professor entworfen wurde. Oft wird dabei nur Wissen abgefragt. Es können aber auch Fälle gestellt werden. In manchen Klausuren dürfen die Studenten ihre Literatur benutzen.

Es gibt nur drei Bewertungsstufen: Ungenügend, bestanden und sehr gut.

bullet Art der Abschlussprüfung

Die letzten 20 (oder mindestens 10) Wochen des Studiums sollen einem Aufsatz gewidmet werden. Der Student bestimmt zusammen mit einem Dozenten ein Thema und trifft sich ein oder zweimal zur vorläufigen Diskussion. Die fertige Arbeit wird bei einem abschließenden Seminar vorgetragen, wobei der Student von einem anderen Studenten bewertet wird.

Ansonsten gibt es keine spezielle Abschlussprüfung. Wie schon erwähnt, findet nach jedem Kurs eine Prüfung statt. Der Student kann also theoretisch nach 3 - 13 Wochen (je nach Länge des Kurses) wieder alles Gelernte vergessen.

Das Studium schließt mit der Auszeichnung "juris kandidat examen (jur. kand.)" beziehungsweise „degree of master of laws (LL.M.)„ ab.

bullet Ausbildungszeitschriften

Es sind keine speziellen Ausbildungszeitschriften für Studierende bekannt.

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Kommerzielle Lehrangebote

Da es keine umfassende Abschlussprüfung gibt, besteht auch kein Bedarf an Repetitorien.

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Spezialisierungsmöglichkeiten

Das 1 Jahr dauernde Wahlfach hat eine ähnliche Bedeutung wie in Deutschland. Wer beispielsweise einen 20 bis 25 Wochen dauernden Kurs in Vertragsrecht oder Kreditsicherungsrecht liest, kann eine beachtliche Spezialisierung erwerben.

bullet Auslandsbezug

 

bullet Praxisbezug

Das Studium ist sehr theoretisch. Die Vertreter des praktischen Rechtslebens haben auch keinen Einfluss auf die Lehrpläne; die Ausbildungsordnung wird grundsätzlich vom Ministerium und in den Details von den einzelnen Professoren festgelegt. Die meisten Studenten arbeiten jedoch in den Semesterferien freiwillig bei Gericht, Kanzlei, Polizei oder einem "Kronofogdemyndighet" (etwa: Gerichtsvollzieheramt), wo sie freilich keine besonders eingehende Einsicht in die praktische Jurisprudenz erhalten. Der fehlende Praxisbezug des Studiums wurde oft beklagt. Man hat sich jedoch entschieden, lieber auf ein stabiles theoretisches Fundament bei den Studenten zu setzen. Die praktischen Fertigkeiten könnten leicht während der Arbeit erworben werden.
 
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Vertiefungsstudien

        Doktorgrad
Die Erlangung des Doktorgrades ist nur für eine wissenschaftliche Karriere von Bedeutung. Hierfür sind die Anfertigung einer Dissertation und deren Disputation erforderlich. Sonstige Prüfungen kommen, wenn überhaupt, nur in sehr geringem Umfang vor. Die Dissertation soll ca. 4 Jahre in Anspruch nehmen. Sie kann entweder als einheitliche Monographie oder als Zusammenfassung mehrerer wissenschaftlicher Aufsätze verfasst werden (sehr selten). In einer öffentlichen Disputation muss die Dissertation verteidigt werden. Dissertationen können nur mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet werden, wobei letztere Bewertung sehr selten vorkommt.

        Habilitation
Danach folgt die Bestellung zum Privatdozenten, die Habilitation. Sie ist gesetzlich nur knapp geregelt. Es werden 2-3 Gutachter (in der Regel Professoren) zur Bewertung bestellt. Außerdem ist eine Lehrprobe erforderlich.

bullet Berufszugang

Für die Berufslaufbahnen als Richter, Staatsanwalt, Gerichtsvollzieher, Notar oder Chef der Polizei muss eine Referendarausbildung absolviert werden. In der Praxis sind auch bei anderen Arbeitgebern Juristen mit Referendariat gefragt. Diese wird an einem Gericht erster Instanz absolviert (Tingsrätt - etwa Amtsgericht-Landgericht - oder Länsrätt - etwa Verwaltungsgericht -).

Nur 20-40 % der Studienabgänger gelingt es, einen Referendariatsplatz zu erhalten. Die Plätze werden hauptsächlich nach den Studiennoten verteilt. Zusatzqualifikationen spielen nur eine geringe Rolle. Bei der Bewerbung legt der junge Jurist die etwa 20 Einzelnoten vor, die er im Laufe seines Studiums erhalten hat; eine Gesamtnote lässt sich wohl errechnen, wird von der Universität aber formal nicht erteilt.

Das Ziel der Referendarausbildung ist nur teilweise, den Referendar auszubilden. Das Referendariat wird nicht als postakademische Ausbildung verstanden, zu der alle juristischen Hochschulabsolventen Zugang haben. Stattdessen wird darunter eher eine  Art "training on the job" verstanden. Folglich richtet sich die Zahl der Referendariatsplätze  nach dem Bedürfnis der Gerichte nach solcher Arbeitskraft.

Der Dienst umfasst 2,5 Jahre. Die genauen Arbeitsaufgaben werden vom jeweiligen Gericht in einem Ausbildungsplan vorgeschrieben. Diese sind je nach Größe des Gerichts (Tingsrätter haben zwischen 1 und 100 Richtern). Allgemein lässt sich aber sagen, dass Prozesserfahrung gesammelt und Übung in der Methodik der Falllösung vermittelt wird. Einen großen Teil seiner Arbeit widmet der Referendar am Tingsrätt der Protokollführung, der Vorbereitung von einfachen Prozessen, dem Anfertigen von Gutachten, der Teilnahme an der Urteilsberatung des Gerichts und der Errichtung von eigenen Urteilsvorschlägen.

Ein Referendar darf normalerweise nach einer Dienstzeit von 6 Monaten einfachere Aufgaben auf eigene Verantwortung ausführen. Nach 1,5 Jahren erfolgt ein nochmalige Ausweitung der Kompetenzen. Unter anderem dürfen Referendare Strafsachen, bei denen nur eine Geldstrafe in Betracht kommt und Ehescheidungen, die beide Ehegatten beantragt haben, durchführen. 3- 6 Monate der Zeit sollen am Grundbuchamt verbracht werden. Am Lansrätt dürfen Referendare nach 6 Monaten einfachere Steuer- und Führerscheinsachen auf eigene Verantwortung bearbeiten.

Verantwortlich für die Ausbildung ist grundsätzlich der Gerichtspräsident. Arbeitet der Referendar im Geschäftsbereich eines Richters, so hat dieser ihm Führung und Anweisungen zu erteilen als auch seine Arbeit zu beurteilen. Es gibt keine Prüfungen im eigentlichen Sinne, sondern nur diese fortlaufende Bewertung durch einen Richter. Der Referendar bekommt am Ende seines Dienstes ein Zeugnis ausgestellt, in dem seine Qualifikationen beschrieben werden.
 
bullet Anwaltschaft

Um Mitglied der schwedischen Anwaltskammer zu werden, muss man nach dem Universitätsabschluss die praktische und theoretische Ausbildung für die Anwaltstätigkeit absolvieren, was weitere fünf Jahre Zeit in Anspruch nimmt. Davon sind mindestens drei Jahre bei einem Anwalt oder als selbstständig praktizierender Jurist in der eigenen Firma abzuleisten. Wenn die Kammer den Kandidaten als Anwalt für geeignet hält, wird er als Mitglied aufgenommen und darf dann den Titel „Advokat„ führen. In ganz Schweden mit seinen acht Millionen Einwohnern gibt es etwa 3.700 Advokaten und 1.100 „biträdande jurister„ (bei einem Advokaten angestellte Juristen).

bullet Öffentliche Verwaltung

Für die Berufslaufbahnen als Richter, Staatsanwalt, Gerichtsvollzieher, Notar oder Chef der Polizei muss eine Referendarausbildung absolviert werden. In der Praxis sind auch bei anderen Arbeitgebern Juristen mit Referendariat gefragt. Diese wird an einem Gericht erster Instanz absolviert (Tingsrätt - etwa Amtsgericht-Landgericht - oder Länsrätt - etwa Verwaltungsgericht -).

Nur 40 % der Studienabgänger gelingt es, einen Referendariatsplatz zu erhalten. Die Plätze werden hauptsächlich nach den Studiennoten verteilt. Zusatzqualifikationen spielen nur eine geringe Rolle. Bei der Bewerbung legt der junge Jurist die etwa 20 Einzelnoten vor, die er im Laufe seines Studiums erhalten hat; eine Gesamtnote lässt sich wohl errechnen, wird von der Universität aber formal nicht erteilt.

Das Ziel der Referendarausbildung ist nur teilweise, den Referendar auszubilden. Das Referendariat wird nicht als postakademische Ausbildung verstanden, zu der alle juristischen Hochschulabsolventen Zugang haben. Stattdessen wird darunter eher eine  Art "training on the job" verstanden. Folglich richtet sich die Zahl der Referendariatsplätze  nach dem Bedürfnis der Gerichte nach solcher Arbeitskraft.

Der Dienst umfasst 2,5 Jahre. Die genauen Arbeitsaufgaben werden vom jeweiligen Gericht in einem Ausbildungsplan vorgeschrieben. Diese sind je nach Größe des Gerichts (Tingsrätter haben zwischen 1 und 100 Richtern). Allgemein lässt sich aber sagen, dass Prozesserfahrung gesammelt und Übung in der Methodik der Falllösung vermittelt wird. Einen großen Teil seiner Arbeit widmet der Referendar am Tingsrätt der Protokollführung, der Vorberetung von einfachen Prozessen, dem Anfertigen von Gutachten, der Teilnahme an der Urteilsberatung des Gerichts und der Errichtung von eigenen Urteilsvorschlägen.

Ein Referendar darf normalerweise nach einer Dienstzeit von 6 Monaten einfachere Aufgaben auf eigene Verantwortung ausführen. Nach 1,5 Jahren erfolgt ein nochmalige Ausweitung der Kompetenzen. Unter anderem dürfen Referendare Strafsachen, bei denen nur eine Geldstrafe in Betracht kommt und Ehescheidungen, die beide Ehegatten beantragt haben, durchführen. 3- 6 Monate der Zeit sollen am Grundbuchamt verbracht werden. Am Lansrätt dürfen Referendare nach 6 Monaten einfachere Steuer- und Führerscheinsachen auf eigene Verantwortung bearbeiten.

Verantwortlich für die Ausbildung ist grundsätzlich der Gerichtspräsident. Arbeitet der Referendar im Geschäftsbereich eines Richters, so hat dieser ihm Führung und Anweisungen zu erteilen als auch seine Arbeit zu beurteilen. Es gibt keine Prüfungen im eigentlichen Sinne, sondern nur diese fortlaufende Bewertung durch einen Richter. Der Referendar bekommt am Ende seines Dienstes ein Zeugnis ausgestellt, in dem seine Qualifikationen beschrieben werden.
 
bullet Richterschaft

Für die Berufslaufbahnen als Richter, Staatsanwalt, Gerichtsvollzieher, Notar oder Chef der Polizei muss eine Referendarausbildung absolviert werden. In der Praxis sind auch bei anderen Arbeitgebern Juristen mit Referendariat gefragt. Diese wird an einem Gericht erster Instanz absolviert (Tingsrätt - etwa Amtsgericht-Landgericht - oder Länsrätt - etwa Verwaltungsgericht -).

Nur 40 % der Studienabgänger gelingt es, einen Referendariatsplatz zu erhalten. Die Plätze werden hauptsächlich nach den Studiennoten verteilt. Zusatzqualifikationen spielen nur eine geringe Rolle. Bei der Bewerbung legt der junge Jurist die etwa 20 Einzelnoten vor, die er im Laufe seines Studiums erhalten hat; eine Gesamtnote lässt sich wohl errechnen, wird von der Universität aber formal nicht erteilt.

Das Ziel der Referendarausbildung ist nur teilweise, den Referendar auszubilden. Das Referendariat wird nicht als postakademische Ausbildung verstanden, zu der alle juristischen Hochschulabsolventen Zugang haben. Stattdessen wird darunter eher eine  Art "training on the job" verstanden. Folglich richtet sich die Zahl der Referendariatsplätze  nach dem Bedürfnis der Gerichte nach solcher Arbeitskraft.

Der Dienst umfasst 2,5 Jahre. Die genauen Arbeitsaufgaben werden vom jeweiligen Gericht in einem Ausbildungsplan vorgeschrieben. Diese sind je nach Größe des Gerichts (Tingsrätter haben zwischen 1 und 100 Richtern). Allgemein lässt sich aber sagen, dass Prozesserfahrung gesammelt und Übung in der Methodik der Falllösung vermittelt wird. Einen großen Teil seiner Arbeit widmet der Referendar am Tingsrätt der Protokollführung, der Vorberetung von einfachen Prozessen, dem Anfertigen von Gutachten, der Teilnahme an der Urteilsberatung des Gerichts und der Errichtung von eigenen Urteilsvorschlägen.

Ein Referendar darf normalerweise nach einer Dienstzeit von 6 Monaten einfachere Aufgaben auf eigene Verantwortung ausführen. Nach 1,5 Jahren erfolgt ein nochmalige Ausweitung der Kompetenzen. Unter anderem dürfen Referendare Strafsachen, bei denen nur eine Geldstrafe in Betracht kommt und Ehescheidungen, die beide Ehegatten beantragt haben, durchführen. 3- 6 Monate der Zeit sollen am Grundbuchamt verbracht werden. Am Lansrätt dürfen Referendare nach 6 Monaten einfachere Steuer- und Führerscheinsachen auf eigene Verantwortung bearbeiten.

Verantwortlich für die Ausbildung ist grundsätzlich der Gerichtspräsident. Arbeitet der Referendar im Geschäftsbereich eines Richters, so hat dieser ihm Führung und Anweisungen zu erteilen als auch seine Arbeit zu beurteilen. Es gibt keine Prüfungen im eigentlichen Sinne, sondern nur diese fortlaufende Bewertung durch einen Richter. Der Referendar bekommt am Ende seines Dienstes ein Zeugnis ausgestellt, in dem seine Qualifikationen beschrieben werden.
 
bullet Notariat

Für die Berufslaufbahnen als Richter, Staatsanwalt, Gerichtsvollzieher, Notar oder Chef der Polizei muss eine Referendarausbildung absolviert werden. In der Praxis sind auch bei anderen Arbeitgebern Juristen mit Referendariat gefragt. Diese wird an einem Gericht erster Instanz absolviert (Tingsrätt - etwa Amtsgericht-Landgericht - oder Länsrätt - etwa Verwaltungsgericht -).

Nur 40 % der Studienabgänger gelingt es, einen Referendariatsplatz zu erhalten. Die Plätze werden hauptsächlich nach den Studiennoten verteilt. Zusatzqualifikationen spielen nur eine geringe Rolle. Bei der Bewerbung legt der junge Jurist die etwa 20 Einzelnoten vor, die er im Laufe seines Studiums erhalten hat; eine Gesamtnote lässt sich wohl errechnen, wird von der Universität aber formal nicht erteilt.

Das Ziel der Referendarausbildung ist nur teilweise, den Referendar auszubilden. Das Referendariat wird nicht als postakademische Ausbildung verstanden, zu der alle juristischen Hochschulabsolventen Zugang haben. Stattdessen wird darunter eher eine  Art "training on the job" verstanden. Folglich richtet sich die Zahl der Referendariatsplätze  nach dem Bedürfnis der Gerichte nach solcher Arbeitskraft.

Der Dienst umfasst 2,5 Jahre. Die genauen Arbeitsaufgaben werden vom jeweiligen Gericht in einem Ausbildungsplan vorgeschrieben. Diese sind je nach Größe des Gerichts (Tingsrätter haben zwischen 1 und 100 Richtern). Allgemein lässt sich aber sagen, dass Prozesserfahrung gesammelt und Übung in der Methodik der Falllösung vermittelt wird. Einen großen Teil seiner Arbeit widmet der Referendar am Tingsrätt der Protokollführung, der Vorbereitung von einfachen Prozessen, dem Anfertigen von Gutachten, der Teilnahme an der Urteilsberatung des Gerichts und der Errichtung von eigenen Urteilsvorschlägen.

Ein Referendar darf normalerweise nach einer Dienstzeit von 6 Monaten einfachere Aufgaben auf eigene Verantwortung ausführen. Nach 1,5 Jahren erfolgt ein nochmalige Ausweitung der Kompetenzen. Unter anderem dürfen Referendare Strafsachen, bei denen nur eine Geldstrafe in Betracht kommt und Ehescheidungen, die beide Ehegatten beantragt haben, durchführen. 3- 6 Monate der Zeit sollen am Grundbuchamt verbracht werden. Am Lansrätt dürfen Referendare nach 6 Monaten einfachere Steuer- und Führerscheinsachen auf eigene Verantwortung bearbeiten.

Verantwortlich für die Ausbildung ist grundsätzlich der Gerichtspräsident. Arbeitet der Referendar im Geschäftsbereich eines Richters, so hat dieser ihm Führung und Anweisungen zu erteilen als auch seine Arbeit zu beurteilen. Es gibt keine Prüfungen im eigentlichen Sinne, sondern nur diese fortlaufende Bewertung durch einen Richter. Der Referendar bekommt am Ende seines Dienstes ein Zeugnis ausgestellt, in dem seine Qualifikationen beschrieben werden.