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Literatur |
Blaurock, Uwe (Hrsg.),
Ausbildung und Weiterbildung
der Juristen in Deutschland und Schweden, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt a.M.
1986; Ek, Ralf, Die schwedische Anwaltschaft, in: ZEuP 2001, 187ff.; Tönsfeld
Volker, Vieles ist unkomplizierter - Im Land des
Öffentlichkeitsprinzips, ANWALT Magazin (C.H. Beck) 8-9/2001
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Hochschulstudium
Zulassungsbeschränkungen bestehen seit 1977. Nicht jeder
Student bekommt mit der 1. Bewerbung einen Studienplatz. Allerdings wird
die Auswahl bei der 2. und 3. Bewerbung erheblich milder, sodass faktisch fast
jeder früher oder später einen Studienplatz bekommt.
Die Studienpläne der fünf juristischen Fakultäten in Schweden
(Universität
Stockholm, Universität Uppsala,
Universität
Lund, Universität Göteborg,
Universität Umeå) sind
größtenteils gleich:
1. Jahr:
Einführungskurs und Rechtstechnik, 10 plus 2 Wochen
Rechtsgeschichte und Rechtssoziologie, 6 plus 2 Wochen
Ökonomie, 8 Wochen
Staatsrecht mit Verwaltungsrecht, 6 plus 2 Wochen
Rechtsinformatik, 4 Wochen
2. Jahr:
Zivilrecht 1 (Familien- und Erbrecht), 10 Wochen
Zivilrecht 2 (Bürgerliches Vermögensrecht, Wertpapierrecht), 10 Wochen
Zivilrecht 3 (Immaterialgüterrecht, Markenrecht), 10 Wochen
Zivilrecht 4 (Sachenrecht, Gesellschaftsrecht), 10 Wochen
3. Jahr:
Strafrecht, 12 Wochen
Prozessrecht, 13 Wochen
Verwaltungsrecht, 5 Wochen
Wahlfach, 10 Wochen
4. Jahr:
Steuerrecht, 10 Wochen
Wahlfach, 13 Wochen
Internationales Recht (Völkerrecht und IPR), 4 plus 3 Wochen
Rechtsgeschichte, 6 Wochen
Allgemeine Rechtslehre, 4 Wochen
5. Jahr:
Hausarbeit, 20 Wochen (oder Wahlfach 10 Wochen und Hausarbeit 10 Wochen)
Der Studienplan umfasst 4,5 Jahre (3,5 Jahre Pflichtfächer,
dann 1 Jahr Wahlfach einschließlich einer 10-20-wöchigen Hausarbeit). Allerdings
halten nur weniger als 10% der Studenten diese Studienzeit auch ein. Die
durchschnittliche Studienzeit liegt bei etwa 6 -7 Jahren. Außerdem ist die Zahl
der Studienabbrecher sehr hoch. Sie wird auf mindestens 50% geschätzt. Die lange
Studienzeit wird darauf zurückgeführt, dass die Studiennoten entscheidend für
die Bewerbung um einen Referendariatsplatz sind. Die Studenten nehmen für die
Chance auf eine bessere Note ein längeres Studium in Kauf.
Das Studium ist - verglichen mit Deutschland - sehr
verschult. Es ist vorgegeben, welche Literatur gelesen werden muss. Der Stoff
ist umfangreich und verteilt sich auf etwa 30.000 Seiten. Der Studiengang selbst
gleicht einer Art Punktesystem, bei dem man insgesamt 180 Punkte erreichen muss.
In jedem Semester erzielt man normalerweise 20 Punkte (1 Punkt pro Woche
Vorlesung). In der Regel ist dafür eine Klausur zu schreiben.
Jeder Student bekommt im Durchschnitt nur fünf Stunden
Unterricht pro Woche. Im ersten und zweiten Jahr ist der Unterricht umfassender
und besteht zu einem großen Teil aus Lektionen, die von Doktoren oder
jüngeren Richtern geleitet werden. Hier wird die Kursliteratur durchgegangen und
teilweise auch anhand von Beispielen diskutiert.
Im übrigen besteht der Unterricht aus Vorlesungen und
Seminarübungen. Die Vorlesungen werden von einem Professor
gehalten. Der kann z.B. Teile umfassen, die in der Literatur schlecht behandelt
oder sehr wichtig ist. Die Seminarübungen werden von Dozenten oder
Praktikern geleitet. Hier werden vor allem bekannte Entscheidungen diskutiert.
Manchmal müssen die Studenten auch einen kleinen Aufsatz
anfertigen. Im Prozeßrecht werden auch "Moot Courts" abgehalten und das
Schreiben von Urteilen geübt.
Trotz dieser unterschiedlichen Lehrveranstaltungen ist das
Studium durchgehend sehr theoretisch. Es werden zwar verschiedene
Interessenlagen diskutiert und Wertungsgesichtspunkte vermittelt. Eine Technik,
Rechtsfälle eigenständig systematisch oder vom Wortlaut des Gesetzes ausgehend (Subsumtion)
zu lösen, wird nicht vermittelt.
Prüfungen finden nach jedem
Kurs,
also nach höchstens 10-13 Wochen, statt. Meist handelt es sich dabei um eine
Klausur, die vom verantwortlichen Professor entworfen wurde. Oft wird dabei nur
Wissen abgefragt. Es können aber auch Fälle gestellt werden. In manchen
Klausuren dürfen die Studenten ihre Literatur benutzen.
Es gibt nur drei Bewertungsstufen: Ungenügend, bestanden und
sehr gut.
Die letzten 20 (oder mindestens 10) Wochen des Studiums
sollen einem Aufsatz gewidmet werden. Der Student bestimmt zusammen mit einem
Dozenten ein Thema und trifft sich ein oder zweimal zur vorläufigen Diskussion.
Die fertige Arbeit wird bei einem abschließenden Seminar vorgetragen, wobei der
Student von einem anderen Studenten bewertet wird.
Ansonsten gibt es keine spezielle Abschlussprüfung. Wie schon
erwähnt, findet nach jedem Kurs eine Prüfung statt. Der Student kann also
theoretisch nach 3
- 13 Wochen (je nach Länge des Kurses) wieder alles Gelernte vergessen.
Das Studium schließt mit der Auszeichnung "juris kandidat
examen (jur. kand.)" beziehungsweise „degree of master of laws (LL.M.)„ ab.
Es sind keine speziellen Ausbildungszeitschriften für
Studierende bekannt.
Da es keine umfassende Abschlussprüfung gibt, besteht auch
kein Bedarf an Repetitorien.
Das 1 Jahr dauernde Wahlfach hat eine ähnliche Bedeutung wie
in Deutschland. Wer beispielsweise einen 20 bis 25 Wochen dauernden Kurs in
Vertragsrecht oder Kreditsicherungsrecht liest, kann eine beachtliche
Spezialisierung erwerben.
Das Studium ist sehr theoretisch. Die Vertreter des
praktischen Rechtslebens haben auch keinen Einfluss auf die Lehrpläne; die
Ausbildungsordnung wird grundsätzlich vom Ministerium und in den Details von
den einzelnen Professoren festgelegt. Die meisten Studenten arbeiten jedoch
in den Semesterferien freiwillig bei Gericht, Kanzlei, Polizei oder einem "Kronofogdemyndighet"
(etwa: Gerichtsvollzieheramt), wo sie freilich keine besonders eingehende Einsicht in die
praktische Jurisprudenz erhalten. Der fehlende Praxisbezug des Studiums
wurde oft beklagt. Man hat sich jedoch entschieden, lieber auf ein stabiles
theoretisches Fundament bei den Studenten zu setzen. Die praktischen
Fertigkeiten könnten leicht während der Arbeit erworben werden.
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Doktorgrad
Die Erlangung des Doktorgrades ist nur für eine wissenschaftliche Karriere von Bedeutung. Hierfür sind die Anfertigung einer Dissertation und
deren Disputation erforderlich. Sonstige Prüfungen kommen, wenn überhaupt, nur
in sehr geringem Umfang vor. Die Dissertation soll ca. 4 Jahre in Anspruch
nehmen. Sie kann entweder als einheitliche Monographie oder als Zusammenfassung
mehrerer wissenschaftlicher Aufsätze verfasst werden (sehr selten). In einer
öffentlichen Disputation muss die Dissertation verteidigt werden. Dissertationen
können nur mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet werden, wobei
letztere Bewertung sehr selten vorkommt.
Habilitation
Danach folgt die Bestellung zum Privatdozenten, die Habilitation. Sie ist
gesetzlich nur knapp geregelt. Es werden 2-3 Gutachter (in der Regel
Professoren) zur Bewertung bestellt. Außerdem ist eine Lehrprobe erforderlich.
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Berufszugang
Für die Berufslaufbahnen als Richter, Staatsanwalt,
Gerichtsvollzieher, Notar oder Chef der Polizei muss eine Referendarausbildung
absolviert werden. In der Praxis sind auch bei anderen Arbeitgebern Juristen
mit Referendariat gefragt. Diese wird an einem Gericht erster Instanz
absolviert (Tingsrätt - etwa Amtsgericht-Landgericht - oder Länsrätt - etwa
Verwaltungsgericht -).
Nur 20-40 % der Studienabgänger gelingt es, einen
Referendariatsplatz zu erhalten. Die Plätze werden hauptsächlich nach den
Studiennoten verteilt. Zusatzqualifikationen spielen nur eine geringe Rolle.
Bei der Bewerbung legt der junge Jurist die etwa 20 Einzelnoten vor, die er im
Laufe seines Studiums erhalten hat; eine Gesamtnote lässt sich wohl errechnen,
wird von der Universität aber formal nicht erteilt.
Das Ziel
der Referendarausbildung ist nur teilweise, den Referendar auszubilden. Das
Referendariat wird nicht als postakademische Ausbildung verstanden, zu der
alle juristischen Hochschulabsolventen Zugang haben. Stattdessen wird darunter
eher eine Art "training on the job" verstanden. Folglich richtet sich
die Zahl der Referendariatsplätze nach dem Bedürfnis der Gerichte nach
solcher Arbeitskraft.
Der Dienst umfasst 2,5 Jahre. Die genauen Arbeitsaufgaben
werden vom jeweiligen Gericht in einem Ausbildungsplan vorgeschrieben. Diese
sind je nach Größe des Gerichts (Tingsrätter haben zwischen 1 und 100
Richtern). Allgemein lässt sich aber sagen, dass Prozesserfahrung gesammelt
und Übung in der Methodik der Falllösung vermittelt wird. Einen großen Teil
seiner Arbeit widmet der Referendar am Tingsrätt der Protokollführung, der
Vorbereitung von einfachen Prozessen, dem Anfertigen von Gutachten, der
Teilnahme an der Urteilsberatung des Gerichts und der Errichtung von eigenen
Urteilsvorschlägen. Ein Referendar darf normalerweise nach
einer Dienstzeit von 6 Monaten einfachere Aufgaben auf eigene Verantwortung
ausführen. Nach 1,5 Jahren erfolgt ein nochmalige Ausweitung der Kompetenzen.
Unter anderem dürfen Referendare Strafsachen, bei denen nur eine Geldstrafe in
Betracht kommt und Ehescheidungen, die beide Ehegatten beantragt haben,
durchführen. 3- 6 Monate der Zeit sollen am Grundbuchamt verbracht werden. Am
Lansrätt dürfen Referendare nach 6 Monaten einfachere Steuer- und
Führerscheinsachen auf eigene Verantwortung bearbeiten.
Verantwortlich für die Ausbildung ist grundsätzlich der Gerichtspräsident.
Arbeitet der Referendar im Geschäftsbereich eines Richters, so hat dieser ihm
Führung und Anweisungen zu erteilen als auch seine Arbeit zu beurteilen. Es
gibt keine Prüfungen im eigentlichen Sinne, sondern nur diese fortlaufende
Bewertung durch einen Richter. Der Referendar bekommt am Ende seines Dienstes
ein Zeugnis ausgestellt, in dem seine Qualifikationen beschrieben werden.
Um Mitglied der schwedischen Anwaltskammer zu werden, muss
man nach dem Universitätsabschluss die praktische und theoretische Ausbildung
für die Anwaltstätigkeit absolvieren, was weitere fünf Jahre Zeit in Anspruch
nimmt. Davon sind mindestens drei Jahre bei einem Anwalt oder als selbstständig
praktizierender Jurist in der eigenen Firma abzuleisten. Wenn die Kammer den
Kandidaten als Anwalt für geeignet hält, wird er als Mitglied aufgenommen und
darf dann den Titel „Advokat„ führen. In ganz Schweden mit seinen acht Millionen
Einwohnern gibt es etwa 3.700 Advokaten und 1.100 „biträdande jurister„ (bei
einem Advokaten angestellte Juristen).
Für die Berufslaufbahnen als Richter, Staatsanwalt,
Gerichtsvollzieher, Notar oder Chef der Polizei muss eine Referendarausbildung
absolviert werden. In der Praxis sind auch bei anderen Arbeitgebern Juristen
mit Referendariat gefragt. Diese wird an einem Gericht erster Instanz
absolviert (Tingsrätt - etwa Amtsgericht-Landgericht - oder Länsrätt - etwa
Verwaltungsgericht -).
Nur 40 % der Studienabgänger gelingt es, einen
Referendariatsplatz zu erhalten. Die Plätze werden hauptsächlich nach den
Studiennoten verteilt. Zusatzqualifikationen spielen nur eine geringe Rolle.
Bei der Bewerbung legt der junge Jurist die etwa 20 Einzelnoten vor, die er im
Laufe seines Studiums erhalten hat; eine Gesamtnote lässt sich wohl errechnen,
wird von der Universität aber formal nicht erteilt.
Das Ziel
der Referendarausbildung ist nur teilweise, den Referendar auszubilden. Das
Referendariat wird nicht als postakademische Ausbildung verstanden, zu der
alle juristischen Hochschulabsolventen Zugang haben. Stattdessen wird darunter
eher eine Art "training on the job" verstanden. Folglich richtet sich
die Zahl der Referendariatsplätze nach dem Bedürfnis der Gerichte nach
solcher Arbeitskraft.
Der Dienst umfasst 2,5 Jahre. Die genauen Arbeitsaufgaben
werden vom jeweiligen Gericht in einem Ausbildungsplan vorgeschrieben. Diese
sind je nach Größe des Gerichts (Tingsrätter haben zwischen 1 und 100
Richtern). Allgemein lässt sich aber sagen, dass Prozesserfahrung gesammelt
und Übung in der Methodik der Falllösung vermittelt wird. Einen großen Teil
seiner Arbeit widmet der Referendar am Tingsrätt der Protokollführung, der
Vorberetung von einfachen Prozessen, dem Anfertigen von Gutachten, der
Teilnahme an der Urteilsberatung des Gerichts und der Errichtung von eigenen
Urteilsvorschlägen. Ein Referendar darf normalerweise nach
einer Dienstzeit von 6 Monaten einfachere Aufgaben auf eigene Verantwortung
ausführen. Nach 1,5 Jahren erfolgt ein nochmalige Ausweitung der Kompetenzen.
Unter anderem dürfen Referendare Strafsachen, bei denen nur eine Geldstrafe in
Betracht kommt und Ehescheidungen, die beide Ehegatten beantragt haben,
durchführen. 3- 6 Monate der Zeit sollen am Grundbuchamt verbracht werden. Am
Lansrätt dürfen Referendare nach 6 Monaten einfachere Steuer- und
Führerscheinsachen auf eigene Verantwortung bearbeiten.
Verantwortlich für die Ausbildung ist grundsätzlich der Gerichtspräsident.
Arbeitet der Referendar im Geschäftsbereich eines Richters, so hat dieser ihm
Führung und Anweisungen zu erteilen als auch seine Arbeit zu beurteilen. Es
gibt keine Prüfungen im eigentlichen Sinne, sondern nur diese fortlaufende
Bewertung durch einen Richter. Der Referendar bekommt am Ende seines Dienstes
ein Zeugnis ausgestellt, in dem seine Qualifikationen beschrieben werden.
Für die Berufslaufbahnen als Richter, Staatsanwalt,
Gerichtsvollzieher, Notar oder Chef der Polizei muss eine Referendarausbildung
absolviert werden. In der Praxis sind auch bei anderen Arbeitgebern Juristen
mit Referendariat gefragt. Diese wird an einem Gericht erster Instanz
absolviert (Tingsrätt - etwa Amtsgericht-Landgericht - oder Länsrätt - etwa
Verwaltungsgericht -).
Nur 40 % der Studienabgänger gelingt es, einen
Referendariatsplatz zu erhalten. Die Plätze werden hauptsächlich nach den
Studiennoten verteilt. Zusatzqualifikationen spielen nur eine geringe Rolle.
Bei der Bewerbung legt der junge Jurist die etwa 20 Einzelnoten vor, die er im
Laufe seines Studiums erhalten hat; eine Gesamtnote lässt sich wohl errechnen,
wird von der Universität aber formal nicht erteilt.
Das Ziel
der Referendarausbildung ist nur teilweise, den Referendar auszubilden. Das
Referendariat wird nicht als postakademische Ausbildung verstanden, zu der
alle juristischen Hochschulabsolventen Zugang haben. Stattdessen wird darunter
eher eine Art "training on the job" verstanden. Folglich richtet sich
die Zahl der Referendariatsplätze nach dem Bedürfnis der Gerichte nach
solcher Arbeitskraft.
Der Dienst umfasst 2,5 Jahre. Die genauen Arbeitsaufgaben
werden vom jeweiligen Gericht in einem Ausbildungsplan vorgeschrieben. Diese
sind je nach Größe des Gerichts (Tingsrätter haben zwischen 1 und 100
Richtern). Allgemein lässt sich aber sagen, dass Prozesserfahrung gesammelt
und Übung in der Methodik der Falllösung vermittelt wird. Einen großen Teil
seiner Arbeit widmet der Referendar am Tingsrätt der Protokollführung, der
Vorberetung von einfachen Prozessen, dem Anfertigen von Gutachten, der
Teilnahme an der Urteilsberatung des Gerichts und der Errichtung von eigenen
Urteilsvorschlägen. Ein Referendar darf normalerweise nach
einer Dienstzeit von 6 Monaten einfachere Aufgaben auf eigene Verantwortung
ausführen. Nach 1,5 Jahren erfolgt ein nochmalige Ausweitung der Kompetenzen.
Unter anderem dürfen Referendare Strafsachen, bei denen nur eine Geldstrafe in
Betracht kommt und Ehescheidungen, die beide Ehegatten beantragt haben,
durchführen. 3- 6 Monate der Zeit sollen am Grundbuchamt verbracht werden. Am
Lansrätt dürfen Referendare nach 6 Monaten einfachere Steuer- und
Führerscheinsachen auf eigene Verantwortung bearbeiten.
Verantwortlich für die Ausbildung ist grundsätzlich der Gerichtspräsident.
Arbeitet der Referendar im Geschäftsbereich eines Richters, so hat dieser ihm
Führung und Anweisungen zu erteilen als auch seine Arbeit zu beurteilen. Es
gibt keine Prüfungen im eigentlichen Sinne, sondern nur diese fortlaufende
Bewertung durch einen Richter. Der Referendar bekommt am Ende seines Dienstes
ein Zeugnis ausgestellt, in dem seine Qualifikationen beschrieben werden.
Für die Berufslaufbahnen als Richter, Staatsanwalt,
Gerichtsvollzieher, Notar oder Chef der Polizei muss eine Referendarausbildung
absolviert werden. In der Praxis sind auch bei anderen Arbeitgebern Juristen
mit Referendariat gefragt. Diese wird an einem Gericht erster Instanz
absolviert (Tingsrätt - etwa Amtsgericht-Landgericht - oder Länsrätt - etwa
Verwaltungsgericht -).
Nur 40 % der Studienabgänger gelingt es, einen
Referendariatsplatz zu erhalten. Die Plätze werden hauptsächlich nach den
Studiennoten verteilt. Zusatzqualifikationen spielen nur eine geringe Rolle.
Bei der Bewerbung legt der junge Jurist die etwa 20 Einzelnoten vor, die er im
Laufe seines Studiums erhalten hat; eine Gesamtnote lässt sich wohl errechnen,
wird von der Universität aber formal nicht erteilt.
Das Ziel
der Referendarausbildung ist nur teilweise, den Referendar auszubilden. Das
Referendariat wird nicht als postakademische Ausbildung verstanden, zu der
alle juristischen Hochschulabsolventen Zugang haben. Stattdessen wird darunter
eher eine Art "training on the job" verstanden. Folglich richtet sich
die Zahl der Referendariatsplätze nach dem Bedürfnis der Gerichte nach
solcher Arbeitskraft.
Der Dienst umfasst 2,5 Jahre. Die genauen Arbeitsaufgaben
werden vom jeweiligen Gericht in einem Ausbildungsplan vorgeschrieben. Diese
sind je nach Größe des Gerichts (Tingsrätter haben zwischen 1 und 100
Richtern). Allgemein lässt sich aber sagen, dass Prozesserfahrung gesammelt
und Übung in der Methodik der Falllösung vermittelt wird. Einen großen Teil
seiner Arbeit widmet der Referendar am Tingsrätt der Protokollführung, der
Vorbereitung von einfachen Prozessen, dem Anfertigen von Gutachten, der
Teilnahme an der Urteilsberatung des Gerichts und der Errichtung von eigenen
Urteilsvorschlägen. Ein Referendar darf normalerweise nach
einer Dienstzeit von 6 Monaten einfachere Aufgaben auf eigene Verantwortung
ausführen. Nach 1,5 Jahren erfolgt ein nochmalige Ausweitung der Kompetenzen.
Unter anderem dürfen Referendare Strafsachen, bei denen nur eine Geldstrafe in
Betracht kommt und Ehescheidungen, die beide Ehegatten beantragt haben,
durchführen. 3- 6 Monate der Zeit sollen am Grundbuchamt verbracht werden. Am
Lansrätt dürfen Referendare nach 6 Monaten einfachere Steuer- und
Führerscheinsachen auf eigene Verantwortung bearbeiten.
Verantwortlich für die Ausbildung ist grundsätzlich der Gerichtspräsident.
Arbeitet der Referendar im Geschäftsbereich eines Richters, so hat dieser ihm
Führung und Anweisungen zu erteilen als auch seine Arbeit zu beurteilen. Es
gibt keine Prüfungen im eigentlichen Sinne, sondern nur diese fortlaufende
Bewertung durch einen Richter. Der Referendar bekommt am Ende seines Dienstes
ein Zeugnis ausgestellt, in dem seine Qualifikationen beschrieben werden. |
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