Lettland
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bullet Hochschulstudium

 
bullet Zugang

Die Bewerber müssen einen zur Hochschulreife befähigenden Schulabschluss besitzen. Sodann bewerben sie sich bei den einzelnen Universitäten, die die Studenten mit Auswahltests aussuchen. Allerdings wird es im Zuge einer Reform demnächst wohl nur noch auf die "Abitur"note ankommen, ähnlich dem deutschen "numerus clausus".

bullet Studienplan

Das Studium ist in drei Arten von Kursen aufgeteilt. Erstens gibt es jedes Semester Pflichtkurse, die jeder Student besuchen muss. Hierbei handelt es sich um die wichtigsten Fächer, die als für jeden Juristen essentiell angesehen werden. Zweitens gibt es Kurse, aus denen sich die Studenten einige zur Spezialisierung wählen dürfen. Von diesen Kursen der "zweiten Stufe" müssen sie eine gewisse Zahl von credit points sammeln. Solche Kurse sind z.B. Wettbewerbsrecht, Versicherungsrecht, Bankrecht, Kriminologie, Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Seerecht, Kirchenrecht. Drittens soll der Student einen Kurs pro Semester aus dem fachfremden Angebot der Universität wählen (studium generale).

Im 10. und letzten Semester gibt es keine Vorlesungen mehr. Die Studenten müssen Praktika bei Gericht (4 Wochen), der Staatsanwaltschaft (2 Wochen) und in der Verwaltung (2 Wochen) machen. In der restlichen Zeit wird die Diplomarbeit angefertigt.

Im Zuge des Bologna-Abkommens hat sich Lettland verpflichtet, bis 2006 Bachelor- und Master-Studiengänge einzurichten. Geplant ist, nach 3 Jahren Studium den Bachelor zu vergeben und nach weiteren 2 Jahren den Master. Inhaltlich wird sich am Studienplan wohl wenig ändern.

Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität von Lettland

bullet Studiendauer

Die Mindeststudienzeit dauert an der Universität von Lettland 10 Semester. Im Unterschied zu Deutschland ist dies auch die Regelstudienzeit; die meisten Studenten können ihr Studium innerhalb dieser Zeit erfolgreich abschließen.

bullet Didaktik

In Lettland musste man sich zunächst von den Lehrmethoden der ehemaligen Sowjetunion befreien. Die juristische Methodik eines totalitären sozialistischen Rechtssystems war für eine Weiterverwendung in der nun kapitalistischen Gesellschaft untauglich (um nur ein Beispiel zu nennen: In der Sowjetunion war nur die grammatikalische Gesetzesauslegung anerkannt).

Im Zuge einer Ausbildungsreform hat man sich daher an der Deutschen Juristenausbildung orientiert. Dabei wurde vor allem die Idee herausgegriffen, dass das Studium mehr als nur eine blinde Reproduktion der juristischen Regeln vermitteln soll. Die Grundlage des Unterrichts bilden daher Vorlesungen. In wichtigen Kursen werden aber zusätzlich Arbeitsgemeinschaften angeboten. Für jeden Kurs müssen eine oder mehrere Aufsätze angefertigt werden. Diese sind meist ein integrierter Bestandteil der AGs, sodass zeitnah überprüft werden kann, ob die besprochenen Probleme von den Studenten verstanden wurden. Diese Aufsätze können entweder z.B. im Schuldrecht Falllösungen oder auch eine allgemeine Problemdiskussion (z.B. in Rechtsgeschichte) verlangen. In den ersten vier Jahren müssen die Studenten einmal jährlich eine schriftliche Arbeit größeren Umfanges anfertigen, vergleichbar einer Seminararbeit in Deutschland. Die Studenten können sich eine Thema wählen, welches dann vertieft untersucht wird. Diese Arbeit muss auch mündlich präsentiert werden.

bullet Studienbegleitende Prüfungen

Jeder Kurs endet mit einer Abschlussklausur als Leistungskontrolle. Die Studenten müssen alle Klausuren der Pflichtkurse bestehen und die nötige Anzahl an credit points für die Wahlkurse sammeln. Nicht bestandene Prüfungen können wiederholt werden. Auf dem Diplomzeugnis sind auch die Noten aller Abschlussklausuren abgedruckt. Diese haben jedoch für den Arbeitgeber mangels universeller Vergleichbarkeit nur sehr begrenzte Relevanz.

bullet Art der Abschlussprüfung

Zum Studienabschluss, also im 10. Semester, wird eine Diplomarbeit geschrieben. Bei dieser wissenschaftlichen Arbeit kann der Student das Thema frei wählen und muss diese am Ende mündlich präsentieren. Der Umfang ist erheblich größer als bei den Seminararbeiten während des Studiums.

Am Ende des 10. Semesters sind die Staatsprüfungen zu absolvieren. Wie in Deutschland haben diese das Ziel, das Gelernte umfassend abzuprüfen. Gleichwohl ist ihr Schwierigkeitsgrad sehr viel niedriger als in Deutschland (Obwohl die Studenten wegen der Diplomarbeit im 10. Semester nur wenige Wochen zur Vorbereitung auf die Staatsprüfungen haben, können die meisten Studenten die Prüfungen mit gutem Erfolg absolvieren.). Dies hat verschiedene Gründe. Zum einen werden die Staatsprüfungen als Ausbildungsteil des Studiums angesehen; nicht als unabhängige staatliche Prüfung der Befähigung zum Juristen. Die Prüfungen werden folglich von Professoren in ihrer Eigenschaft als Universitätsbeamte durchgeführt. In der Sache führt das dazu, dass die Staatsprüfungen eine Wiederholung der vorherigen Abschlussklausuren darstellen; es werden die gleichen Anforderungen gestellt.

Zweitens werden nur die Pflichtfächer überprüft. Im Jahr 2003 waren dies Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Die Fragen sind auch viel allgemeiner gehalten als in den jeweiligen Abschlussklausuren. Es werden nur abstrakte theoretische Fragen gestellt, die dann zu diskutieren sind. Diese Fragen werden sogar schon vor der Prüfung veröffentlicht(!), so dass sich die Studenten darauf vorbereiten können. Selbst in Fächern wie Zivilrecht, in denen juristische Methode und Gutachtenstil aus dem deutschen System entlehnt sind, werden vornehmlich nur theoretische Fragen geprüft; im Gegensatz zu den Leistungskontrollen während des Studiums wird keine Falllösungskompetenz erwartet. Dies wird von der Universität von Lettland auch kritisiert. Man hat erkannt, dass diese Prüfungsmethode die juristische Methodik weder fördert noch fordert. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass durch den Übergang von einem sozialistischen zu einem kapitalistischen Wirtschaftssystem viele Gesetze ständig und oft geändert wurden und werden, ist der Nutzen der Prüfung von theoretischem Wissen statt Methodik fragwürdig.

Fragen der Staatsprüfung im Völkerrecht für Studenten des 10. Semesters der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Lettland von 2003 (jpg):
Original (lettisch),
Übersetzung

Fragen der Staatsprüfung im Verwaltungsrecht für Studenten des 10. Semesters der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Lettland von 2003 (jpg): Nur verfügbar im Original (lettisch)

bullet Ausbildungszeitschriften

Es gibt keine speziell für Studenten konzipierten Zeitschriften.

bullet Kommerzielle Lehrangebote

Es gibt keine kommerziellen Repetitorien. Die Universitäten bieten aber teilweise Kurse zur Vorbereitung auf die Staatsprüfungen an.

bullet Spezialisierungsmöglichkeiten

Wie unter Studienplan erläutert, gibt es eine bestimmte Anzahl an Wahlfächern. Durch die Wahl dieser Kurse ist eine gewisse Spezialisierung möglich. Eine "echte" Spezialisierung findet aber erst während der Berufsausbildung und -Ausübung statt.

bullet Auslandsbezug

Es werden Kontakte zu europäischen Universitäten gepflegt.

bullet Praxisbezug

Die Veranstaltungen an der Universität selbst vermitteln eher wenig Praxisbezug. Allerdings arbeiten viele Studenten schon neben dem Studium praktisch beispielsweise bei einem Anwalt, um Berufserfahrung zu sammeln. Dies ist für die Studenten wichtig, denn sie ist das wesentliche Auswahlkriterium, wenn sie sich für die zweite Ausbildungsstufe um die lukrative Stelle eines Anwaltsgehilfen bewerben.

bullet Vertiefungsstudien

Es gibt die Möglichkeit der Promotion. Diese läuft ähnlich wie in Deutschland ab.

Die Riga Graduate School of Law bietet auch ein 60-wöchiges Programm zum Erwerb eines LL.M. in International and European Law an. Diese Hochschule wurde gegründet, um den Studenten der baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen die Möglichkeit des Studiums des Europarechts zu ermöglichen als Vorbereitung zum Beitritt zur EU.

bullet Berufszugang

Obwohl die vier Ausbildungsmodelle zu Anwaltschaft, Staatsanwaltschaft, Richterschaft und Notariat rechtlich getrennt sind, sind die Modalitäten zum größten Teil die gleichen. Wichtigster Teil dieser zweiten Ausbildungsstufe ist die praktische Arbeit. Um Richter zu werden, muss der Aspirant mindestens fünf Jahre in einem "juristischen Fachgebiet" gearbeitet haben. Zum Abschluss muss eine Prüfung bestanden werden.

Die praktische Ausbildungsstufe hat eine ganz andere Bedeutung als in Deutschland. Sie wird nicht als Ausbildung, sondern vielmehr als "normale" Arbeit angesehen. Der Aspirant verdient auch schon genug Geld, um unabhängig von anderen finanziellen Quellen zu sein. Der Aspirant hat auch schon fast die gleichen Rechte und Pflichten wie ein voll ausgebildeter Jurist. Diese Ausbildungsstufe ist daher schon der Beginn der Juristenkarriere.

Weiterhin muss die praktische Arbeit nicht in dem Gebiet geleistet werden, in dem man später arbeiten will. Beispielsweise kann man, um Notar zu werden, auch 5 Jahre praktische Arbeit bei der Staatsanwaltschaft verrichten. Es gibt daher keine "Pflichtstationen" in der Ausbildung.

Der Berufszugang wird nicht staatlich geregelt. Da diese Ausbildungsstufe der "normalen" Arbeit stark angenähert ist, richten sich die Ansprüche an die Bewerber auch nach den Anforderungen der Arbeitgeber aus. Insbesondere die finanziell attraktiven Gehilfenplätze bei Anwälten sind knapp, da jeder Anwalt nur einen Gehilfen ausbilden darf. Auswahlkriterien sind vor allem die Noten in den Staatsprüfungen. Noch wichtiger ist aber die Berufserfahrung, die die Bewerber regelmäßig schon während des Studiums sammeln. Dies ist den Kanzleien wichtig, da das hierbei erlernte Wissen nützlicher als die an der Hochschule erlernten Kenntnisse ist.

 
bullet Anwaltschaft

Um Anwalt werden zu können, muss man fünf Jahre als Richter, Staatsanwalt, Notar, Hochschullehrer oder deren Gehilfe oder als Rechtsanwaltsgehilfe gearbeitet haben.

Für die Abschlussprüfung zeichnet die Rechtsanwaltskammer verantwortlich.

Der Rechtsanwaltsgehilfe kann nach einem halben Jahr beantragen, Klienten vor Gerichten der unteren Instanzen zu vertreten. Hierzu muss er ein Referat vorbereiten und eine mündliche Prüfung bestehen. Nach 2 Jahren kann der Gehilfe beantragen, vor fast allen Gerichten auftreten zu dürfen. Hierzu sind wiederum ein Referatsvortrag sowie eine mündliche Prüfung nötig. Praktische Konsequenz ist, dass diese "Gehilfen" in den Anwaltskanzleien fast wie vollständige Anwälte mit allen Pflichten und Privilegien behandelt werden.

Nach fünf Jahren kann der Gehilfe die Abschlussprüfung zum Rechtsanwalt ablegen. Hat er die vorherigen (fakultativen) Prüfungen bereits bestanden, dann muss er nur noch eine schriftliche Falllösung ausarbeiten.

Anwärter, die ihre praktische Arbeit nicht beim Anwalt abgeleistet haben oder aus anderen Gründen nicht die vorhergehenden Prüfungen absolviert haben, müsse eine "große Prüfung" machen. Diese besteht aus der schon erwähnten schriftlichen Falllösung und drei mündlichen Fragen. Es gibt 28  Prüfungskarten (jede Karte hat  3 Fragen) deren Inhalt öffentlich bekannt ist (das heißt die Studenten können sich darauf vorbereiten!). Es wird ausgelost, welche Karte der Kandidat beantworten muss. Beispielsfragekarten der mündlichen Prüfung, die seit 1.3.1999 gelten (jpg): Original (lettisch), Übersetzung 1, Übersetzung 2.

bullet Öffentliche Verwaltung

Um Staatsanwalt zu werden muss man fünf Jahre als Richter, Staatsanwalt, Notar, Hochschullehrer oder deren Gehilfe oder als Rechtsanwaltsgehilfe gearbeitet haben.

Für die Abschlussprüfung zeichnet der Rat des Generalstaatsanwalts  verantwortlich.

bullet Richterschaft

Um Richter zu werden, muss der Aspirant mindestens fünf Jahre in einem "juristischen Fachgebiet" gearbeitet haben. Dazu gehört die Arbeit als Notar, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder deren Gehilfe (oder Hilfstätigkeit bei Gericht).

Für die Abschlussprüfung zeichnet das Justizministerium verantwortlich.

bullet Notariat

Um Notar zu werden, muss der Aspirant mindestens fünf Jahre in einem "juristischen Fachgebiet" gearbeitet haben. Dazu gehört die Arbeit als Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder deren Gehilfe oder eine Tätigkeit bei Gericht. Alternativ genügt eine zweijährige Gehilfentätigkeit bei einem Notar.

Für die Abschlussprüfung zeichnet eine Kommission, die vom Justizminister ernannt wird, verantwortlich.

Links: Notarkammer Lettland