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Hochschulstudium
Die Bewerber müssen einen zur Hochschulreife befähigenden
Schulabschluss besitzen. Sodann bewerben sie sich bei den einzelnen
Universitäten, die die Studenten mit Auswahltests aussuchen. Allerdings wird es
im Zuge einer Reform demnächst wohl nur noch auf die "Abitur"note ankommen,
ähnlich dem deutschen "numerus clausus".
Das Studium ist in drei Arten von Kursen aufgeteilt. Erstens
gibt es jedes Semester Pflichtkurse, die jeder Student besuchen muss. Hierbei
handelt es sich um die wichtigsten Fächer, die als für jeden Juristen essentiell
angesehen werden. Zweitens gibt es Kurse, aus denen sich die Studenten einige
zur Spezialisierung wählen dürfen. Von diesen Kursen der "zweiten Stufe" müssen
sie eine gewisse Zahl von credit points sammeln. Solche Kurse sind z.B.
Wettbewerbsrecht, Versicherungsrecht, Bankrecht, Kriminologie, Insolvenzrecht,
Zwangsvollstreckungsrecht, Seerecht, Kirchenrecht. Drittens soll der Student einen
Kurs pro Semester aus dem fachfremden Angebot der Universität wählen (studium
generale).
Im 10. und letzten Semester gibt es keine Vorlesungen mehr.
Die Studenten müssen Praktika bei Gericht (4 Wochen), der Staatsanwaltschaft (2
Wochen) und in der Verwaltung (2 Wochen) machen. In der restlichen Zeit wird die
Diplomarbeit angefertigt.
Im Zuge des Bologna-Abkommens hat sich Lettland verpflichtet,
bis 2006 Bachelor- und Master-Studiengänge einzurichten. Geplant ist, nach 3
Jahren Studium den Bachelor zu vergeben und nach weiteren 2 Jahren den Master.
Inhaltlich wird sich am Studienplan wohl wenig ändern.
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität von Lettland
Die Mindeststudienzeit dauert an der Universität von Lettland
10 Semester. Im Unterschied zu Deutschland ist dies auch die Regelstudienzeit;
die meisten Studenten können ihr Studium innerhalb dieser Zeit erfolgreich
abschließen.
In Lettland musste man sich zunächst von den Lehrmethoden der
ehemaligen Sowjetunion befreien. Die juristische Methodik eines totalitären
sozialistischen Rechtssystems war für eine Weiterverwendung in der nun
kapitalistischen Gesellschaft untauglich (um nur ein Beispiel zu nennen: In der
Sowjetunion war nur die grammatikalische Gesetzesauslegung anerkannt).
Im Zuge einer Ausbildungsreform hat man sich daher an der
Deutschen Juristenausbildung orientiert. Dabei wurde vor allem die Idee
herausgegriffen, dass das Studium mehr als nur eine blinde Reproduktion der
juristischen Regeln vermitteln soll. Die Grundlage des Unterrichts bilden daher
Vorlesungen. In wichtigen Kursen werden aber zusätzlich Arbeitsgemeinschaften
angeboten. Für jeden Kurs müssen eine oder mehrere Aufsätze angefertigt werden.
Diese sind meist ein integrierter Bestandteil der AGs, sodass zeitnah überprüft
werden kann, ob die besprochenen Probleme von den Studenten verstanden wurden.
Diese Aufsätze können entweder z.B. im Schuldrecht Falllösungen oder auch eine
allgemeine Problemdiskussion (z.B. in Rechtsgeschichte) verlangen. In den ersten
vier Jahren müssen die Studenten einmal jährlich eine schriftliche Arbeit
größeren Umfanges anfertigen, vergleichbar einer Seminararbeit in Deutschland.
Die Studenten können sich eine Thema wählen, welches dann vertieft untersucht
wird. Diese Arbeit muss auch mündlich präsentiert werden.
Jeder Kurs endet mit einer Abschlussklausur als
Leistungskontrolle. Die Studenten müssen alle Klausuren der Pflichtkurse
bestehen und die nötige Anzahl an credit points für die Wahlkurse sammeln. Nicht
bestandene Prüfungen können wiederholt werden. Auf dem Diplomzeugnis sind auch
die Noten aller Abschlussklausuren abgedruckt. Diese haben jedoch für den
Arbeitgeber mangels universeller Vergleichbarkeit nur sehr begrenzte Relevanz.
Zum Studienabschluss, also im 10. Semester, wird eine Diplomarbeit geschrieben. Bei
dieser wissenschaftlichen Arbeit kann der Student das Thema frei wählen und muss
diese am Ende mündlich präsentieren. Der Umfang ist erheblich größer als bei den
Seminararbeiten während des Studiums.
Am Ende des 10. Semesters sind die Staatsprüfungen zu
absolvieren. Wie in Deutschland haben diese das Ziel, das Gelernte umfassend
abzuprüfen. Gleichwohl ist ihr Schwierigkeitsgrad sehr viel niedriger als in
Deutschland (Obwohl die Studenten wegen der Diplomarbeit im 10. Semester nur
wenige Wochen zur Vorbereitung auf die Staatsprüfungen haben, können die meisten
Studenten die Prüfungen mit gutem Erfolg absolvieren.). Dies hat verschiedene
Gründe. Zum einen werden die Staatsprüfungen als Ausbildungsteil des Studiums
angesehen; nicht als unabhängige staatliche Prüfung der Befähigung zum Juristen.
Die Prüfungen werden folglich von Professoren in ihrer Eigenschaft als
Universitätsbeamte durchgeführt. In der Sache führt das dazu, dass die
Staatsprüfungen eine Wiederholung der vorherigen Abschlussklausuren darstellen;
es werden die gleichen Anforderungen gestellt.
Zweitens werden nur die Pflichtfächer überprüft. Im Jahr 2003
waren dies Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht,
Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Die
Fragen sind auch viel allgemeiner gehalten als in den jeweiligen
Abschlussklausuren. Es werden nur abstrakte theoretische Fragen gestellt, die
dann zu diskutieren sind. Diese Fragen werden sogar schon vor der Prüfung
veröffentlicht(!), so dass sich die Studenten darauf vorbereiten können. Selbst in
Fächern wie Zivilrecht, in denen juristische Methode und Gutachtenstil aus dem
deutschen System entlehnt sind, werden vornehmlich nur theoretische Fragen
geprüft; im Gegensatz zu den Leistungskontrollen während des Studiums wird keine
Falllösungskompetenz erwartet. Dies wird von der Universität von Lettland auch
kritisiert. Man hat erkannt, dass diese Prüfungsmethode die juristische Methodik
weder fördert noch fordert. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass durch den
Übergang von einem sozialistischen zu einem kapitalistischen Wirtschaftssystem
viele Gesetze ständig und oft geändert wurden und werden, ist der Nutzen der
Prüfung von theoretischem Wissen statt Methodik fragwürdig.
Fragen der Staatsprüfung im Völkerrecht für Studenten des 10.
Semesters der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von Lettland von
2003 (jpg):
Original (lettisch),
Übersetzung
Fragen der Staatsprüfung im Verwaltungsrecht für Studenten
des 10. Semesters der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität von
Lettland von 2003 (jpg): Nur verfügbar im
Original
(lettisch)
Es gibt keine speziell für Studenten konzipierten
Zeitschriften.
Es gibt keine kommerziellen Repetitorien. Die Universitäten
bieten aber teilweise Kurse zur Vorbereitung auf die Staatsprüfungen an.
Wie unter
Studienplan erläutert, gibt es eine bestimmte
Anzahl an Wahlfächern. Durch die Wahl dieser Kurse ist eine gewisse
Spezialisierung möglich. Eine "echte" Spezialisierung findet aber erst während
der Berufsausbildung und -Ausübung statt.
Es werden Kontakte zu europäischen Universitäten gepflegt.
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Die Veranstaltungen an der Universität selbst vermitteln
eher wenig Praxisbezug. Allerdings arbeiten viele Studenten schon neben dem
Studium praktisch beispielsweise bei einem Anwalt, um Berufserfahrung zu
sammeln. Dies ist für die Studenten wichtig, denn sie ist das wesentliche
Auswahlkriterium, wenn sie sich für die zweite Ausbildungsstufe um die
lukrative Stelle eines Anwaltsgehilfen bewerben.
Es gibt die Möglichkeit der Promotion. Diese läuft ähnlich
wie in Deutschland ab.
Die Riga
Graduate School of Law bietet auch ein 60-wöchiges Programm zum Erwerb eines
LL.M. in International and European Law an. Diese Hochschule wurde gegründet, um
den Studenten der baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen die
Möglichkeit des Studiums des Europarechts zu ermöglichen als Vorbereitung zum
Beitritt zur EU.
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Berufszugang
Obwohl die vier Ausbildungsmodelle zu Anwaltschaft,
Staatsanwaltschaft, Richterschaft und Notariat rechtlich getrennt sind, sind
die Modalitäten zum größten Teil die gleichen. Wichtigster Teil dieser zweiten
Ausbildungsstufe ist die praktische Arbeit. Um Richter zu werden, muss der
Aspirant mindestens fünf Jahre in einem "juristischen Fachgebiet" gearbeitet
haben. Zum Abschluss muss eine Prüfung bestanden werden.
Die
praktische Ausbildungsstufe hat eine ganz andere Bedeutung als in Deutschland.
Sie wird nicht als Ausbildung, sondern vielmehr als "normale" Arbeit
angesehen. Der Aspirant verdient auch schon genug Geld, um unabhängig von
anderen finanziellen Quellen zu sein. Der Aspirant hat auch schon fast die
gleichen Rechte und Pflichten wie ein voll ausgebildeter Jurist. Diese
Ausbildungsstufe ist daher schon der Beginn der Juristenkarriere.
Weiterhin muss die praktische Arbeit nicht in dem Gebiet
geleistet werden, in dem man später arbeiten will. Beispielsweise kann man, um
Notar zu werden, auch 5 Jahre praktische Arbeit bei der Staatsanwaltschaft
verrichten. Es gibt daher keine "Pflichtstationen" in der Ausbildung.
Der Berufszugang wird nicht staatlich geregelt. Da diese Ausbildungsstufe der
"normalen" Arbeit stark angenähert ist, richten sich die Ansprüche an die
Bewerber auch nach den Anforderungen der Arbeitgeber aus. Insbesondere die
finanziell attraktiven Gehilfenplätze bei Anwälten sind knapp, da jeder Anwalt
nur einen Gehilfen ausbilden darf. Auswahlkriterien sind vor allem die Noten
in den Staatsprüfungen. Noch wichtiger ist aber die Berufserfahrung, die die
Bewerber regelmäßig schon während des Studiums sammeln. Dies ist den Kanzleien
wichtig, da das hierbei erlernte Wissen nützlicher als die an der Hochschule
erlernten Kenntnisse ist.
Um Anwalt werden zu können, muss man fünf Jahre als Richter,
Staatsanwalt, Notar, Hochschullehrer oder deren Gehilfe oder als
Rechtsanwaltsgehilfe gearbeitet haben.
Für die Abschlussprüfung zeichnet die Rechtsanwaltskammer
verantwortlich.
Der Rechtsanwaltsgehilfe kann nach einem halben Jahr
beantragen, Klienten vor Gerichten der unteren Instanzen zu vertreten. Hierzu
muss er ein Referat vorbereiten und eine mündliche Prüfung bestehen. Nach 2
Jahren kann der Gehilfe beantragen, vor fast allen Gerichten auftreten zu
dürfen. Hierzu sind wiederum ein Referatsvortrag sowie eine mündliche Prüfung
nötig. Praktische Konsequenz ist, dass diese "Gehilfen" in den Anwaltskanzleien
fast wie vollständige Anwälte mit allen Pflichten und Privilegien behandelt
werden.
Nach fünf Jahren kann der Gehilfe die Abschlussprüfung zum
Rechtsanwalt ablegen. Hat er die vorherigen (fakultativen) Prüfungen bereits
bestanden, dann muss er nur noch eine schriftliche Falllösung ausarbeiten.
Anwärter, die ihre praktische Arbeit nicht beim Anwalt
abgeleistet haben oder aus anderen Gründen nicht die vorhergehenden Prüfungen
absolviert haben, müsse eine "große Prüfung" machen. Diese besteht aus der schon
erwähnten schriftlichen Falllösung und drei mündlichen Fragen. Es gibt 28
Prüfungskarten (jede Karte hat 3 Fragen) deren Inhalt öffentlich bekannt
ist (das heißt die Studenten können sich darauf vorbereiten!). Es wird ausgelost, welche Karte
der Kandidat beantworten muss. Beispielsfragekarten
der mündlichen Prüfung, die seit 1.3.1999 gelten (jpg):
Original
(lettisch), Übersetzung 1,
Übersetzung 2.
Um Staatsanwalt zu werden muss man fünf Jahre als Richter,
Staatsanwalt, Notar, Hochschullehrer oder deren Gehilfe oder als
Rechtsanwaltsgehilfe gearbeitet haben.
Für die Abschlussprüfung zeichnet der Rat des
Generalstaatsanwalts verantwortlich.
Um Richter zu werden, muss der Aspirant mindestens fünf Jahre
in einem "juristischen Fachgebiet" gearbeitet haben. Dazu gehört die Arbeit als
Notar, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder deren Gehilfe (oder Hilfstätigkeit bei
Gericht).
Für die Abschlussprüfung zeichnet das Justizministerium
verantwortlich.
Um Notar zu werden, muss der Aspirant mindestens fünf
Jahre in einem "juristischen Fachgebiet" gearbeitet haben. Dazu gehört die
Arbeit als Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder deren Gehilfe oder eine Tätigkeit
bei Gericht. Alternativ genügt eine zweijährige Gehilfentätigkeit bei einem
Notar. Für die Abschlussprüfung zeichnet eine Kommission,
die vom Justizminister ernannt wird, verantwortlich.
Links:
Notarkammer Lettland
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