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Literatur |
Beatty, Colin,
Becoming a solicitor - the formal
training and examinations, the Ivenhoe Career Guide to the legal profession
1997, S.119, 122; Bernstorff, Christoph Graf von, Einführung in das
englische Recht, 2. Auflage, München 2000; Binder, Peter, Rechtsstudium
in Großbritannien, 2001; Bohlander, Anwaltliches Berufsrecht in England
und Wales, AnwBl 1993, 309ff, 361ff, 594ff, Kirchner/Münnichová,
Bachelor- und Masterstudiengänge für Rechtswissenschaft an britischen,
US-amerikanischen und französischen Universitäten im Vergleich zum
rechtswissenschaftlichen Studium an deutschen Universitäten in:
Tagungsdokumentation "Bachelor und Master in den Wirtschafts-. Rechts- und
Sozialwissenschaften" des DAAD, Band 36; Forwood,
Nicholas/Mercer, Hugh, Die Rolle
des englischen Barristers, AnwBl 1999, 333ff; Hecker, Andreas-Peter, Die Ausbildung der
englischen Juristen, Marburg 1973;
Hingst, Kai-Michael,
Die Zulassung
als „Solicitor in England and Wales“, Jura 2004, 716ff;
Hirte, Heribert/Mock, Sebastian,
Die Juristenausbildung in
Europa vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses, in: JuS Beilage 12/05 S.3 ff; Ranieri, Filippo, Juristenausbildung und
Richterbild in der Europäischen Union, Remmertz, Frank René, Die
englische Anwaltschaft im Wandel ZVglRWiss 93 (1194), 202ff; Reynold,
Heinrich,
Studium und Ausbildung der englischen Juristen, DRiZ 1973, 149ff, Witte, Peter,
Die juristische Ausbildung in Großbritannien, JuS 1969, 346ff;
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Hochschulstudium
Vorangestellt sei, dass die Hochschulen in England viele
Freiheiten haben. Die folgenden Erläuterungen können daher nur exemplarisch
sein. Sie beschreiben die Aspekte eines typischen Jurastudiums in England.
Selbstverständlich können die Angebote und Verfahren einzelner Universitäten
hiervon abweichen.
Interessenten für einen "undergraduate" - Studiengang, also Studienanfänger,
müssen sich über das zentrale Studienplatzvergabesystem UCAS (Universities and
Colleges Admissions Service) bewerben. Der UCAS fungiert dabei als Vermittlungsstelle,
die Auswahl treffen die Universitäten selbst. Einen einklagbaren
Studienplatzanspruch gibt es nicht. Viele Universitäten
verlangen 2, besser 3 A-Levels mit "A" oder "B" sowie eine positive Beurteilung
des Schulleiters. Angesehene Universitäten wie z.B. Oxford, Cambridge, LSE und
Warwick verlangen einen "AAA" oder "AAB" Abschluss. Die Anforderungen sind also
hoch. Viele und vor allem angesehene Universitäten führen Interviews mit den Bewerbern durch. In
Oxford und Cambridge gibt es außerdem eine besondere Zulassungsprüfung, für die
die Kandidaten auch Aufsätze anfertigen müssen.
Das UCAS Handbuch und der offizielle Bewerbungsbogen können jedes Jahr ab 1.
Juli direkt bei UCAS angefordert werden. Die Anträge sollen in der Regel bis zum
15. Dezember dem UCAS vorliegen. Die Bewerber können bis zu 8 Universitäten
angeben. Im Frühjahr erhalten die Bewerber dann ihre Zu- bzw. Absagen.
Erfolglosen Bewerbern bleibt die Möglichkeit, am "Clearing"-Verfahren
teilzunehmen. Dabei werden die Reststudienplätze nach einem bestimmten Verfahren
verteilt. Für Oxford und Cambridge (die
nicht dem UCAS-System angeschlossen sind) gilt die Besonderheit, dass eine
gleichzeitige Bewerbung über UCAS im selben Jahr unzulässig ist.
Die Bewerbung muss hier außerdem bis 15. Oktober eingegangen sein.
Zunächst ist anzumerken, dass ein juristisches Studium keineswegs eine
Voraussetzung für den Zugang zu den juristischen Professionen darstellt (näheres
unter
Berufszugang).
Der englische Student kann unter verschiedenen Arten des Rechtsstudiums
wählen.
1. Das reine Rechtsstudium ("straight LL.B.")
Dies ist das "gewöhnliche" Rechtsstudium, das die meisten Studenten wählen.
Die Studenten haben das Ziel, ein "qualifying degree" zu erwerben, das von der
Law Society anerkannt wird. Der Erwerb dieses Abschlusses setzt voraus, dass
Veranstaltungen in bestimmten Pflichtfächern, den "foundations of legal knowledge" besucht werden. Dies
sind:
a) Public Law, including Constitutional Law, Administrative
Law and Human Rights
b) Law of the European Union
c) Criminal Law,
d) Obligations including Contract, Restitution and Tort
e) Property Law
f) Equity and the Law of Trusts.
Im 2. und 3. Studienjahr können die Studenten zusätzlich zu diesen
Grundlagenfächern Wahlfächer wählen, von denen eine bestimmte Mindestanzahl
belegt werden muss. Wahl- und Pflichtfächer machen jeweils etwa die Hälfte des
gesamten Studieninhalts aus. Einen exemplarischen Studienplan der
University of Exeter kann man sich
hier ansehen.
2. LL.B. with European Study
Dieses Programm, das etwa von der
University of Warwick
und der
University of Exeter
angeboten wird, entspricht dem "straight LL.B.", wobei zwischen dem 2.
und 3. Studienjahr ein einjähriges Studium an einer europäischen
Partneruniversität eingeschoben wird. So wird das Auslandsjahr des „LL.B.
with European Study“ der University of Warwick an einer
französischen oder deutschen Universität
absolviert.
Link:
Studienplan des „LL.B. with European Study“ an der University of Exeter
Die Teilnahme an einem solchen Programm, für das man sich zu
Studienbeginn entscheiden muss, ist begrenzt. Die Teilnehmer werden
insbesondere anhand ihrer fremdsprachlichen Qualifikationen ausgewählt.
Die Studenten werden auf den Auslandsaufenthalt durch jeweils eine
(zusätzliche) Vorlesung durch muttersprachliche Lektoren in den ersten
beiden Studienjahren vorbereitet.
Zusätzlich bietet die University of Exeter einen „LL.B.
with International
Study“, in dem das
3. Studienjahr
an einer Universität in Kanada, Australien, Singapur oder den USA belegt
wird, an.
3. LLB European Maîtrise en Droit / Magister
Dieser Studiengang bietet die Möglichkeit nach einem
3-jährigen „LL.B.“- Studium
an der University of Exeter den französischen Abschluss „Maîtrise en
Droit“ an der Universität in Rennes oder den deutschen Abschluss
„Magister der Rechte“ an der Universität in Saarbrücken zu belegen. Wie
bei einem „LL.B. with European Study“ werden in den ersten beiden
Studienjahren Vorlesungen in „French law“ oder „German law“ in der
jeweiligen Landessprache angeboten.
Link:
Studienplan des „LL.B. with European Study“ an der University of Exeter
4. Joint honours degree
Hier besteht die Möglichkeit, das juristische Studium (mit einer geringeren
Zahl von Rechtsgebieten) mit einem weiteren Hauptfach (beispielsweise Chemie)
zu verbinden.
Das LL.B. - Studium dauert in der Regel 3 Jahre. European LL.B. Programme
dauern 4 Jahre. Der Student hat auf die Studiendauer nur insoweit Einfluss, als
er bei Misserfolg nicht in das nächste Jahr versetzt wird, was aber sehr selten
der Fall ist.
Ein akademisches Jahr besteht aus drei Terms. Jeder Term ist
dabei 10 Wochen lang. Eine Woche pro Term ist vorlesungsfrei (reading week). In
dieser Woche sollen die essays angefertigt werden. Der dritte Term ist in der
Regel vorlesungsfrei. Ihn sollen die Studenten zur Wiederholung und Vorbereitung
auf die Jahresendexamen nutzen.
Ein Kurs wird meistens in Vorlesungen und Seminaren gelehrt (an der
University of Warwick besteht ein Kurs aus 2 Stunden Vorlesung und 1 Stunde
Seminar pro Woche). Die Vorlesungen sind im Stil den deutschen Veranstaltungen
ähnlich; die Dozenten bemühen sich, den Stoff verständlich und lebendig
darzustellen. Eine Vorlesung dauert in der Regel 1 Stunde.
Die Seminare sind den deutschen Arbeitsgemeinschaften vergleichbar. Hier
werden Fälle und Entscheidungen mit einem Tutor in einer Gruppe von 5-15
Studenten diskutiert. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich mit Hilfe
der "reading lists" auf diese Veranstaltung vorbereitet haben. Es besteht
Anwesenheitspflicht. Oxford und Cambridge sind berühmt für ihre "one to one"
tutorials, in denen nur ein Student mit einem Professor ein Fachgespräch führt.
Während des Studienjahres müssen die Studenten essays schreiben, die benotet
werden. Dies sind kleine Hausarbeiten, meist mit einer maximalen Wortbegrenzung,
die von 1000 bis 3000 Wörtern schwankt. An der University of Warwick werden
regelmäßig in jedem Fach 2 essays pro Jahr geschrieben. (Allerdings werden in
Oxford 2 essays pro Woche verlangt, bei denen die Wortzahl (nach oben) auch
nicht begrenzt ist.)
Am Ende des Studienjahres findet für jedes Fach (engl. "module")
eine Klausur statt. In einer solchen Klausur wird (nur) der im Lehrplan der
Vorlesung angegebene Stoff geprüft. Der Student muss dabei zwei Aufgabentypen
bearbeiten. Einerseits gibt es Diskussionsfragen. Es wird beispielsweise ein
Zitat in den Raum gestellt, zu dem der Bearbeiter dann Stellung nehmen muss.
Andererseits müssen kleine Fälle, die so oder ähnlich schon behandelt wurden,
gelöst werden. Dies oft aus anwaltlicher Perspektive; der Bearbeiter soll dann
also "kämpfend" nur für eine Seite argumentieren. Der Schwerpunkt der Prüfung
liegt also auf der Reproduktion und kritischen Bearbeitung des behandelten
Stoffes.
Hervorzuheben ist, dass die Studenten aus mehreren Aufgaben
wählen können, welche sie bearbeiten wollen (beispielsweise: "Beantworten Sie 4
Fragen, dabei zumindest eine Frage aus Teil A und eine Frage aus Teil B!"). Dies
fördert sie Spezialisierung und führt dazu, dass die Studenten auf Lücke lernen.
Das gute Beherrschen einiger Themen wird in einer Klausur regelmäßig mehr Erfolg
bringen als das durchschnittliche Beherrschen vieler oder aller Themen.
Die Klausur macht dabei (an der University of Warwick) regelmäßig 60 - 80 %
der Jahresendnote aus; die essays gehen dementsprechend nur zu insgesamt 20 - 40
% in die Endnote ein.
Die Notenstufen richten sich nach folgendem Schlüssel:
First Class (1)
(70% und mehr)
Upper Second Class (2.1) (60-69%)
Lower Second Class (2.2) (50-59%)
Third Class (3)
(40-49%)
Fail (nicht bestanden) (unter 40%)
Die Mehrzahl der Studenten erreicht dabei eine Note der Upper Second Class.
Die "final exams" sind identisch mit den vorherigen Prüfungen. Es werden
die Kurse des dritten Studienjahres nach dem oben dargelegten Verfahren geprüft.
Ab dem zweiten Studienjahr gehen die Prüfungsleistungen in
die Note des Abschlusszeugnisses ein.
Viele Universitäten geben Law Journals heraus, an denen auch
Studenten mitarbeiten können. Die Beiträge sind jedoch wissenschaftlicher Art
und richten sich nicht (nur) an Studenten. Es handelt sich daher um eher um
Fachzeitschriften als um Ausbildungszeitschriften.
Es gibt allerdings ein Online-Magazin für Studenten:
Consilio
Da es an englischen Universitäten keine umfassende
Abschlussprüfung gibt, besteht auch kein Bedarf an kommerziellen Repetitorien.
Durch die Möglichkeit, den Großteil der Kurse des 2. und 3. Studienjahres
selbst zu wählen, haben die Studenten auch sehr früh die Gelegenheit, sich zu
spezialisieren. Es werden auch oft Vorlesungen zu exotischen Rechtsgebieten
(beispielsweise Islamic Law, Japanese Law) angeboten.
Wie unter
Studienplan bereits
angesprochen, besteht die Möglichkeit des "LL.B. European"-Studienganges, in
welchem sich die Studenten intensiv mit dem Rechtssystem Deutschlands oder
Frankreichs befassen.
Weiterhin gibt es sogenannte "LL.B. with European Study"
Programme. Auch dieses Programm dauert vier Jahre, wobei die Studenten ihr
drittes Studienjahr an einer Partneruniversität im europäischen Ausland
verbringen. Im Unterschied zum LL.B. (European)-Programm werden die Studenten
jedoch nicht auf das ausländische Rechtssystem, sondern nur durch Sprachkurse
vorbereitet.
Manche Universitäten (z.B. University of Manchester) bieten
auch einen Austausch mit amerikanischen Universitäten an. Der LL.B.-Student
verbringt dann in der Regel den ersten Term des dritten Studienjahres in den
USA. Seine Leistungen im Ausland werden ihm auf den LL.B. angerechnet.
Teilweise (z.B. University of Bristol) werden auch exotischere
Austauschprogramme, beispielsweise mit Singapur oder Japan angeboten.
Moot Courts: Viele Fakultäten nehmen an fakultätsinternen,
nationalen und internationalen Verhandlungswettbewerben teil. Die Teilnahme ist
fakultativ. Gutes Abschneiden bei diesen Wettbewerben trägt viel zum Renommé
eine Law School bei.
Vacation Placements: Große Anwaltskanzleien, vor allem in
London, bieten den Studenten 2 - 4-wöchige vacation placements an. Dies sind
Praktika, die dem Studenten den Berufsstand des "Solicitor" näher bringen sollen.
Die Firmen nutzen mit ihnen die Chance, sich vielversprechenden Studenten
vorzustellen und natürlich auch die Studenten kennenzulernen. Den Studenten
werden unterschiedliche Abteilungen gezeigt und sie dürfen auch im Rahmen ihrer
Fähigkeiten (die meisten Studenten absolvieren das Praktikum während des 2.
Studienjahres) mitarbeiten.
Mini pupillages: Studenten, die eine Ausbildung zum "Barrister"
ins Auge fassen, ist angeraten, sich während ihres Studiums durch eine "mini pupillage" einen Einblick
in das Arbeitsleben eines Barristers zu verschaffen. Dies sind einwöchige Praktika bei
einer "chamber" ("Kanzlei von Barristern").
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Vertiefungsstudium |
Die meisten Universitäten bieten die Möglichkeit, nach
Abschluss des undergraduate (= LL.B.) Studiums ein vertiefendes postgraduate
Studium zu absolvieren. Hier ist selbständige Forschung und Spezialisierung auf
bestimmte Fachgebiete möglich. Die renommierten Universitäten lassen im
allgemeinen nur Studierende zu, die im undergraduate-Studium einen first oder
upper second honours degree erhalten haben. Es gibt verschiedene Arten des
postgraduate Studiums.
LL.M.: Das Studienprogramm des Master of Laws ist auf 1 Jahr
angelegt. Die praxisbezogenere und weitaus häufigere Variante ist der LL.M. by
course work / by instruction. Der Student absolviert hier einen
festgelegten Studienplan und schreibt eine kürzere Forschungsarbeit. Als
Alternative gibt es den LL.M. by research, der ausschließlich durch das
Schreiben einer längeren Forschungsarbeit erworben wird. Er ist eher akademisch
ausgerichtet und wird gelegentlich auch M.Phil. (Master of Philosophy) genannt.
Ein LL.M.-Studium kostet einen EU-Bürger im Schnitt 3000 Pfund, Nicht-EU-Bürger
zahlen um die 12.000 Pfund.
M.Jur.: Der Master of Jurisprudence ist ein dem LL.M.
ähnliches spezielles einjähriges postgraduate Programm für Studenten aus
Nicht-Common-Law Systemen.
M.Litt.: Zum Erwerb des Master of Letters benötigt man 2
Jahre, an deren Ende eine Forschungsarbeit von ca. 50000 Wörtern Umfang
vorgelegt werden muss. Je nach Universität gibt es zusätzlich eine mündliche
oder schriftliche Prüfung.
Ph.D.: Mit mindestens 2-3 Jahren Forschung kann man den Grad
"Doctor of Philosophy" erwerben. Die Forschungsarbeit muss ca. 100.000 Wörter
umfassen.
LL.D.: Der "Doctor of Law" stellt einen höheren Doktorgrad dar,
der entweder als Ehrentitel oder nach Vorlage wissenschaftlicher
Veröffentlichungen verliehen wird.
Es gibt kein Äquivalent zur Habilitation.
Zunächst muss zwischen der Laufbahn als Barrister
(Prozessanwalt) (B) und Solicitor (A) (alle anderen anwaltlichen Tätigkeiten) unterschieden werden [auch
wenn seit dem Courts and Legal Services Act 1990 Barristers und Solicitors weitgehend die gleichen
Tätigkeiten anbieten dürfen, bleibt die klassische Unterscheidung
praktisch davon nahezu unberührt]. Weiterhin muss man zwischen Anwärtern mit qualifying law degree, also juristischer Hochschulausbildung (I.), solchen mit
non-law degree, also anderer Hochschulausbildung (II.) und solchen ganz ohne
Hochschulausbildung unterscheiden (III.).
A.
Solicitor
Die Regeln und Voraussetzungen der Solicitor-Ausbildung wurden in den "Training Regulations 1990"
festgelegt und durch den
"Training Regulations 2009" vom 1. Juli 2009 ersetzt.
I. Qualifying law degree
1.
vocational stage
Nach der
universitären Ausbildung müssen Anwärter den Legal Practice Course (LPC)
absolvieren. Der LPC wird von Law Schools angeboten, von denen es 28 in England
gibt. Je nach Schule kostet der Kurs 5000 - 8100 £. Er besteht aus theoretischen
Vorlesungen als auch praktischer Schulung (Verfassen von Schriftsätzen,
Verhandlungsführung). Der Kurs dauert 1 akademisches Jahr (ca. 35 Wochen)
beziehungsweise 2 Jahre in Teilzeit.
Der Kurs
endet mit einer Abschlussprüfung (final examination), die zentral von der Law
Society durchgeführt wird, um ein einheitliches hohes Niveau zu gewährleisten.
2.
professional stage
Nach dem LPC
muss der Anwärter zwei Jahre lang als Trainee Solicitor arbeiten. Hierbei wird
er von einer Kanzlei nach Richtlinien der Law Society ausgebildet. Nebenbei wird ein Professional Skills Course
belegt, der weitere praktische Fähigkeiten wie Buchhaltung, Personalverwaltung,
Unternehmensleitung vermittelt.
Allerdings
gab es bis jetzt immer (außer 1998) mehr Studenten als vorhandene trainee-Plätze.
Die Kanzleien, die training contracts anbieten, nehmen den Studenten auch
regelmäßig die Kosten für den LPC ab. Für den training contract bewirbt man sich
üblicherweise schon nach dem 2. Studienjahr. Dadurch, dass nicht alle Studenten
einen training contract erhalten können, erfolgt hier eine gewisse Selektion.
Nach 2 Jahren
Arbeit als Trainee wird man vom Master of the Rolls als Solicitor zugelassen (Admission
to the Roll). Damit ist der Erwerb
des practicing certificate von der Law Society möglich (Kosten : 140 Pfund).
II. Non-law degree
30 - 50 % der Anwärter, die als Solicitor ausgebildet werden
wollen, haben nicht Jura, sondern ein anderes Studienfach studiert. Viele
Kanzleien bieten solchen Absolventen genauso gern einen "training contract"
an wie Juraabsolventen. Manchmal werden diese Absolventen sogar bevorzugt, weil
sie eine andere Perspektive in die juristische Arbeit einbringen können und
teilweise als flexibler gelten.
1.
academic
stage = Erwerb von juristischen Grundkenntnissen als Voraussetzung für LPC
a) Dies geschieht entweder (und üblicherweise) durch den CPE (Common Professional Examination Course),
auch Conversion Course genannt. Dies ist ein einjähriges, dicht gedrängtes
Rechtsstudium der 7 Hauptfächer mit Abschlussprüfung. 36 Einrichtungen in
England bieten diesen Kurs zu Preisen von 3500 – 5000 £ an.
Die Law Society bietet hierzu
weitere Informationen und eine
Liste aller Ausbildungseinrichtungen an.
b) Alternativ kann ein Postgraduate Diploma in Law (PgDL) erworben werden. Dies
ist ein Postgraduiertenkurs an Universitäten, der
individueller und weiter gefasst ist als der CPE (in der Regel werden 9 Fächer gelehrt).
2.
vocational stage – siehe qualifying law degree
3.
professional stage – siehe qualifying law degree
III. ohne Hochschulabschluss
Auch ohne Studium kann man sich als Solicitor qualifizieren.
Dazu muss man sich als legal executive ausbilden lassen und dann
fortbilden.
1. academic stage
a) Zunächst muss ein Kandidat die Aufnahmeprüfungen für den
Mitgliedsstatus beim "Institute of Legal Executives" (ILEX) bestehen. Dazu muss
man 4 GCSE "O"-Levels (vergleichbar dem deutschen Realschulabschluss) vorweisen oder 25 Jahre alt sein und Berufserfahrung haben.
Man muss nun das Professional Diploma in Law (PDL) erwerben,
welches eine Einführung in das englische Recht gibt. Danach muss man das
Professional Higher Diploma in Law (PHDL), welches sich inhaltlich an den
Pflichtfächern des qualifying degree orientiert, erwerben. PDL und PHDL dauern
jeweils entweder 1 Jahr in Vollzeit oder 2 Jahre in Halbzeit (was die Regel
ist).
b) Qualifikation als Fellow of the
Institute of Legal
Executives
Hat man das PHDL erworben, ist 25 Jahre alt und hat 5 Jahre
bei einem solicitor gearbeitet (davon mindestens 2 Jahre nach bestandenem PHDL),
so kann man fellow werden.
c) Members müssen nun noch die CPE bestehen; fellows können
sich hiervon befreien lassen.
2. vocational stage
Die legal executives müssen den LPC
(wie
beim qualifying law degree) absolvieren; dies tun die meisten in Teilzeit (2
Jahre).
3. practical stage
Auch hier gelten die gleichen Regeln wie
beim qualifying law degree. Fellows, die dies schon
vor dem LPC waren, können sich allerdings hiervon (also der Trainee-Phase) befreien lassen.
Nähere Informationen zur Anwaltsausbildung
ohne Hochschulabschluss bietet ILEX
hier.
Die verschiedenen Wege, Solicitor zu
werden, fasst dieses einem U-Bahn-Netz nachempfundene Schema (entnommen von der
Website der Law Society)
nochmals zusammen:

Zusatzinformation: Gemäß der europäischen
Hochschuldiplom-Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988 (umgesetzt durch die
Qualified Lawyers Transfer Regulations 1990) gibt es für Anwälte, die in
einem europäischen Land zugelassen sind, die Möglichkeit, sich als Solicitor zu
qualifizieren. Dies geschieht entweder durch mindestens 3-jährige
Berufstätigkeit im englischen Recht in Großbritannien oder durch Absolvieren des
Qualified Lawyers Transfer Test (vgl. hierzu insbesondere den
Erfahrungsbericht von Hingst, Kai-Michael, in: Jura 2004, 716ff.).
B.
Barrister
I. Qualifying law degree
1. Vocational stage
Der Anwärter
muss sich um die
Mitgliedschaft in einem der 4 Inns of Courts bewerben. Er
muss dann den Bar Vocational Course (BVC) an einer von 8 Schulen absolvieren.
Der BVC dauert ein Jahr und vermittelt zu 40 % theoretische
Kenntnisse (hauptsächlich Prozessrecht) und zu 60 % praktische Fähigkeiten. Der
praktische Teil besteht aus moot courts, dem Verfassen von Schriftsätzen und
mündlichen Vorträgen. Der BVC kostet zwischen 7000 - 10000 Pfund.
Außerdem
muss der Anwärter 12 "qualifying sessions" im Inn besuchen. Diese sind
Veranstaltungen der Inns, die - anstelle der traditionellen bis vor kurzem noch
vorgeschriebenen gemeinsamen Abendessen (dining Terms) - dem Anwärter den
Berufsstand des Barristers näher bringen sollen.
2. Pupillage
Es schließt
sich die Pupillage an, während der der Anwärter unter Anleitung eines erfahrenen
Barristers (pupil master) arbeitet. Diese Ausbildung dauert 12 Monate. Die
ersten 6 Monate begleitet und assistiert der Anwärter seinen pupil master. In
den folgenden 6 Monaten darf der Anwärter, unter Aufsicht seines Mentors,
selbständig eigene Fälle bearbeiten.
Danach wird
man als Barrister zugelassen (Call to the Bar).
II. non-law degree
1. academic stage
Die Kandidaten müssen einen einjährigen Conversion Course
belegen.
2. vocational stage - wie beim qualifying law degree.
3. practical stage - wie beim qualifying law degree.
III. Ohne Hochschulabschluss kann man nicht Barrister werden.
Links:
The Law Society -
Website der Law Society
Legaleducation.org.uk - umfassende Website zur Ausbildung zum Barrister
Bar
Council - Website des Bar Council, der Standesorganisation der Barristers
Als ausgebildeter Solicitor oder Barrister ist man auch
qualifiziert in der Exekutive zu arbeiten, beispielsweise beim
Gouvernment Legal Service.
Gelegentlich werden auch Trainee Solicitors angenommen und ausgebildet.
Nur die erfahrensten und
erfolgreichsten Barrister werden vom Lord Chancellor zum Richter ernannt. Man
kann sich nicht darum bewerben.
Notare haben in England ein etwas anderes Aufgabenfeld als in
Deutschland. Sie sind zuständig für die Beurkundung von Dokumenten. Dies aber
vor allem im Hinblick auf geschäftliche Beziehungen mit dem Ausland, so dass
viele Notare Fremdsprachen sprechen und sogar Kenntnisse des ausländischen Rechts
besitzen.
Notare müssen das Diploma in Notarial Practice erwerben,
welches nur am Cambridge University Institute of Continuing Education angeboten
wird.
Das Studium besteht aus 11 Kursen. Da sich das Studium
weitgehend mit dem eines "LL.B. Law" deckt, können sich ausgebildete Solicitors
oder Barristers vom Studium aller Kurse bis auf folgende Kurse entbinden lassen:
Römisches Recht, Internationales Privatrecht, Notarielle Praxis. Es gibt keinen
vorgeschriebenen Studienplan, das Studium muss jedoch spätestens innerhalb von 5
Jahren abgeschlossen werden. Als Richtlinie werden 3 Kurse pro Jahr empfohlen.
Das Studium erfolgt im Selbststudium anhand eines guide books, für den pro Kurs
mindestens 30 Bearbeitungsstunden aufzuwenden sind. Jeder Kurs wird geprüft
durch zwei 1500 - 2000 word essays.
Voraussetzung für diesen Aufbaustudiengang ist ein
abgeschlossenes Studium, nicht notwendigerweise in Rechtswissenschaften. Notare
werden vom Erzbischof von Canterbury ernannt.
Links:
The
Notaries Society
Berufsrecht
und Liste der Notare nach Orten (Erzbischof von Canterbury)
Deutsch-Britische Juristenvereinigung
Der virtuelle
Rechtsvergleicher: umfangreiche Linksammlung zu juristischen Einrichtungen
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