England
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bullet Literatur

Beatty, Colin, Becoming a solicitor - the formal training and examinations, the Ivenhoe Career Guide to the legal profession 1997, S.119, 122; Bernstorff, Christoph Graf von, Einführung in das englische Recht, 2. Auflage, München 2000; Binder, Peter, Rechtsstudium in Großbritannien, 2001; Bohlander, Anwaltliches Berufsrecht in England und Wales, AnwBl 1993, 309ff, 361ff, 594ff, Kirchner/Münnichová, Bachelor- und Masterstudiengänge für Rechtswissenschaft an britischen, US-amerikanischen und französischen Universitäten im Vergleich zum rechtswissenschaftlichen Studium an deutschen Universitäten in: Tagungsdokumentation "Bachelor und Master in den Wirtschafts-. Rechts- und Sozialwissenschaften" des DAAD, Band 36; Forwood, Nicholas/Mercer, Hugh, Die Rolle des englischen Barristers, AnwBl 1999, 333ff; Hecker, Andreas-Peter, Die Ausbildung der englischen Juristen, Marburg 1973; Hingst, Kai-Michael, Die Zulassung als „Solicitor in England and Wales“, Jura 2004, 716ff; Hirte, Heribert/Mock, Sebastian, Die Juristenausbildung in Europa vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses, in: JuS Beilage 12/05 S.3 ff; Ranieri, Filippo, Juristenausbildung und Richterbild in der Europäischen Union, Remmertz, Frank René, Die englische Anwaltschaft im Wandel ZVglRWiss 93 (1194), 202ff; Reynold, Heinrich, Studium und Ausbildung der englischen Juristen, DRiZ 1973, 149ff, Witte, Peter, Die juristische Ausbildung in Großbritannien, JuS 1969, 346ff;

 
bullet Hochschulstudium

Vorangestellt sei, dass die Hochschulen in England viele Freiheiten haben. Die folgenden Erläuterungen können daher nur exemplarisch sein. Sie beschreiben die Aspekte eines typischen Jurastudiums in England. Selbstverständlich können die Angebote und Verfahren einzelner Universitäten hiervon abweichen.

 
bullet Zugang

Interessenten für einen "undergraduate" - Studiengang, also Studienanfänger, müssen sich über das zentrale Studienplatzvergabesystem UCAS (Universities and Colleges Admissions Service) bewerben. Der UCAS fungiert dabei als Vermittlungsstelle, die Auswahl treffen die Universitäten selbst. Einen einklagbaren Studienplatzanspruch gibt es nicht. Viele Universitäten verlangen 2, besser 3 A-Levels mit "A" oder "B" sowie eine positive Beurteilung des Schulleiters. Angesehene Universitäten wie z.B. Oxford, Cambridge, LSE und Warwick verlangen einen "AAA" oder "AAB" Abschluss. Die Anforderungen sind also hoch. Viele und vor allem  angesehene Universitäten führen Interviews mit den Bewerbern durch. In Oxford und Cambridge gibt es außerdem eine besondere Zulassungsprüfung, für die die Kandidaten auch Aufsätze anfertigen müssen.

Das UCAS Handbuch und der offizielle Bewerbungsbogen können jedes Jahr ab 1. Juli direkt bei UCAS angefordert werden. Die Anträge sollen in der Regel bis zum 15. Dezember dem UCAS vorliegen. Die Bewerber können bis zu 8 Universitäten angeben. Im Frühjahr erhalten die Bewerber dann ihre Zu- bzw. Absagen. Erfolglosen Bewerbern bleibt die Möglichkeit, am "Clearing"-Verfahren teilzunehmen. Dabei werden die Reststudienplätze nach einem bestimmten Verfahren verteilt. Für Oxford und Cambridge (die nicht dem UCAS-System angeschlossen sind) gilt die Besonderheit, dass eine gleichzeitige Bewerbung über UCAS im selben Jahr unzulässig ist. Die Bewerbung muss hier außerdem bis 15. Oktober eingegangen sein.

bullet Studienplan

Zunächst ist anzumerken, dass ein juristisches Studium keineswegs eine Voraussetzung für den Zugang zu den juristischen Professionen darstellt (näheres unter Berufszugang).

Der englische Student kann unter verschiedenen Arten des Rechtsstudiums wählen.

1. Das reine Rechtsstudium ("straight LL.B.")

Dies ist das "gewöhnliche" Rechtsstudium, das die meisten Studenten wählen. Die Studenten haben das Ziel, ein "qualifying degree" zu erwerben, das von der Law Society anerkannt wird. Der Erwerb dieses Abschlusses setzt voraus, dass Veranstaltungen in bestimmten Pflichtfächern, den "foundations of legal knowledge" besucht werden. Dies sind:

a)    Public Law, including Constitutional Law, Administrative Law and Human Rights

b)    Law of the European Union

c)    Criminal Law,

d)    Obligations including Contract, Restitution and Tort

e)    Property Law

f)    Equity and the Law of Trusts.

Im 2. und 3. Studienjahr können die Studenten zusätzlich zu diesen Grundlagenfächern Wahlfächer wählen, von denen eine bestimmte Mindestanzahl belegt werden muss. Wahl- und Pflichtfächer machen jeweils etwa die Hälfte des gesamten Studieninhalts aus. Einen exemplarischen Studienplan der University of Exeter kann man sich hier ansehen.

2. LL.B. with European Study

Dieses Programm, das etwa von der University of Warwick und der University of Exeter angeboten wird, entspricht dem "straight LL.B.", wobei zwischen dem 2. und 3. Studienjahr ein einjähriges Studium an einer europäischen Partneruniversität eingeschoben wird. So wird das Auslandsjahr des  „LL.B. with European Study“ der University of Warwick an einer französischen oder deutschen Universität absolviert.

Link: Studienplan des „LL.B. with European Study“ an der University of Exeter

Die Teilnahme an einem solchen Programm, für das man sich zu Studienbeginn entscheiden muss, ist begrenzt. Die Teilnehmer werden insbesondere anhand ihrer fremdsprachlichen Qualifikationen ausgewählt.

Die Studenten werden auf den Auslandsaufenthalt durch jeweils eine (zusätzliche) Vorlesung durch muttersprachliche Lektoren in den ersten beiden Studienjahren vorbereitet.

Zusätzlich bietet die University of Exeter einen „LL.B. with International Study“, in dem das 3. Studienjahr an einer Universität in Kanada, Australien, Singapur oder den USA belegt wird, an.

3. LLB European Maîtrise en Droit / Magister

Dieser Studiengang bietet die Möglichkeit nach einem 3-jährigen „LL.B.“- Studium an der University of Exeter den französischen Abschluss „Maîtrise en Droit“ an der Universität in Rennes oder den deutschen Abschluss „Magister der Rechte“ an der Universität in Saarbrücken zu belegen. Wie bei einem „LL.B. with European Study“ werden in den ersten beiden Studienjahren Vorlesungen in „French law“ oder „German law“ in der jeweiligen Landessprache angeboten.

Link: Studienplan des „LL.B. with European Study“ an der University of Exeter

4. Joint honours degree

Hier besteht die Möglichkeit, das juristische Studium (mit einer geringeren Zahl von Rechtsgebieten) mit einem weiteren Hauptfach (beispielsweise Chemie) zu verbinden.

bullet Studiendauer

Das LL.B. - Studium dauert in der Regel 3 Jahre. European LL.B. Programme dauern 4 Jahre. Der Student hat auf die Studiendauer nur insoweit Einfluss, als er bei Misserfolg nicht in das nächste Jahr versetzt wird, was aber sehr selten der Fall ist.

Ein akademisches Jahr besteht aus drei Terms. Jeder Term ist dabei 10 Wochen lang. Eine Woche pro Term ist vorlesungsfrei (reading week). In dieser Woche sollen die essays angefertigt werden. Der dritte Term ist in der Regel vorlesungsfrei. Ihn sollen die Studenten zur Wiederholung und Vorbereitung auf die Jahresendexamen nutzen.

bullet Didaktik

Ein Kurs wird meistens in Vorlesungen  und Seminaren gelehrt (an der University of Warwick besteht ein Kurs aus 2 Stunden Vorlesung und 1 Stunde Seminar pro Woche). Die Vorlesungen sind im Stil den deutschen Veranstaltungen ähnlich; die Dozenten bemühen sich, den Stoff verständlich und lebendig darzustellen. Eine Vorlesung dauert in der Regel 1 Stunde.

Die Seminare sind den deutschen Arbeitsgemeinschaften vergleichbar. Hier werden Fälle und Entscheidungen mit einem Tutor in einer Gruppe von 5-15 Studenten diskutiert. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie sich mit Hilfe der "reading lists" auf diese Veranstaltung vorbereitet haben. Es besteht Anwesenheitspflicht. Oxford und Cambridge sind berühmt für ihre "one to one" tutorials, in denen nur ein Student mit einem Professor ein Fachgespräch führt.

bullet Studienbegleitende Prüfungen

Während des Studienjahres müssen die Studenten essays schreiben, die benotet werden. Dies sind kleine Hausarbeiten, meist mit einer maximalen Wortbegrenzung, die von 1000 bis 3000 Wörtern schwankt. An der University of Warwick werden regelmäßig in jedem Fach 2 essays pro Jahr geschrieben. (Allerdings werden in Oxford 2 essays pro Woche verlangt, bei denen die Wortzahl (nach oben) auch nicht begrenzt ist.) 

Am Ende des Studienjahres findet für jedes Fach (engl. "module") eine Klausur statt. In einer solchen Klausur wird (nur) der im Lehrplan der Vorlesung angegebene Stoff geprüft. Der Student muss dabei zwei Aufgabentypen bearbeiten. Einerseits gibt es Diskussionsfragen. Es wird beispielsweise ein Zitat in den Raum gestellt, zu dem der Bearbeiter dann Stellung nehmen muss. Andererseits müssen kleine Fälle, die so oder ähnlich schon behandelt wurden, gelöst werden. Dies oft aus anwaltlicher Perspektive; der Bearbeiter soll dann also "kämpfend" nur für eine Seite argumentieren. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt also auf der Reproduktion und kritischen Bearbeitung des behandelten Stoffes.

Hervorzuheben ist, dass die Studenten aus mehreren Aufgaben wählen können, welche sie bearbeiten wollen (beispielsweise: "Beantworten Sie 4 Fragen, dabei zumindest eine Frage aus Teil A und eine Frage aus Teil B!"). Dies fördert sie Spezialisierung und führt dazu, dass die Studenten auf Lücke lernen. Das gute Beherrschen einiger Themen wird in einer Klausur regelmäßig mehr Erfolg bringen als das durchschnittliche Beherrschen vieler oder aller Themen.

Die Klausur macht dabei (an der University of Warwick) regelmäßig 60 - 80 % der Jahresendnote aus; die essays gehen dementsprechend nur zu insgesamt 20 - 40 % in die Endnote ein.

Die Notenstufen richten sich nach folgendem Schlüssel:

First Class (1)                  (70% und mehr)

Upper Second Class (2.1)   (60-69%)

Lower Second Class (2.2)   (50-59%)

Third Class (3)                  (40-49%)

Fail (nicht bestanden)        (unter 40%)

Die Mehrzahl der Studenten erreicht dabei eine Note der Upper Second Class.

bullet Art der Abschlussprüfung

Die "final exams" sind identisch mit den vorherigen Prüfungen. Es werden die Kurse des dritten Studienjahres nach dem oben dargelegten Verfahren geprüft.

Ab dem zweiten Studienjahr gehen die Prüfungsleistungen in die Note des Abschlusszeugnisses ein.

bullet Ausbildungszeitschriften

Viele Universitäten geben Law Journals heraus, an denen auch Studenten mitarbeiten können. Die Beiträge sind jedoch wissenschaftlicher Art und richten sich nicht (nur) an Studenten. Es handelt sich daher um eher um Fachzeitschriften als um Ausbildungszeitschriften.

Es gibt allerdings ein Online-Magazin für Studenten: Consilio

bullet Kommerzielle Lehrangebote

Da es an englischen Universitäten keine umfassende Abschlussprüfung gibt, besteht auch kein Bedarf an kommerziellen Repetitorien.

bullet Spezialisierungsmöglichkeiten

Durch die Möglichkeit, den Großteil der Kurse des 2. und 3. Studienjahres selbst zu wählen, haben die Studenten auch sehr früh die Gelegenheit, sich zu spezialisieren. Es werden auch oft Vorlesungen zu exotischen Rechtsgebieten (beispielsweise Islamic Law, Japanese Law) angeboten.

bullet Auslandsbezug

Wie unter Studienplan bereits angesprochen, besteht die Möglichkeit des "LL.B. European"-Studienganges, in welchem sich die Studenten intensiv mit dem Rechtssystem Deutschlands oder Frankreichs befassen.

Weiterhin gibt es sogenannte "LL.B. with European Study" Programme. Auch dieses Programm dauert vier Jahre, wobei die Studenten ihr drittes Studienjahr an einer Partneruniversität im europäischen Ausland verbringen. Im Unterschied zum LL.B. (European)-Programm werden die Studenten jedoch nicht auf das ausländische Rechtssystem, sondern nur durch Sprachkurse vorbereitet.

Manche Universitäten (z.B. University of Manchester) bieten auch einen Austausch mit amerikanischen Universitäten an. Der LL.B.-Student verbringt dann in der Regel den ersten Term des dritten Studienjahres in den USA. Seine Leistungen im Ausland werden ihm auf den LL.B. angerechnet.

Teilweise (z.B. University of Bristol) werden auch exotischere Austauschprogramme, beispielsweise mit Singapur oder Japan angeboten.

bullet

Praxisbezug

Moot Courts: Viele Fakultäten nehmen an fakultätsinternen, nationalen und internationalen Verhandlungswettbewerben teil. Die Teilnahme ist fakultativ. Gutes Abschneiden bei diesen Wettbewerben trägt viel zum Renommé eine Law School bei.

Vacation Placements: Große Anwaltskanzleien, vor allem in London, bieten den Studenten 2 - 4-wöchige vacation placements an. Dies sind Praktika, die dem Studenten den Berufsstand des "Solicitor" näher bringen sollen. Die Firmen nutzen mit ihnen die Chance, sich vielversprechenden Studenten vorzustellen und natürlich auch die Studenten kennenzulernen. Den Studenten werden unterschiedliche Abteilungen gezeigt und sie dürfen auch im Rahmen ihrer Fähigkeiten (die meisten Studenten absolvieren das Praktikum während des 2. Studienjahres) mitarbeiten.

Mini pupillages: Studenten, die eine Ausbildung zum "Barrister" ins Auge fassen, ist angeraten, sich während ihres Studiums durch eine "mini pupillage" einen Einblick in das Arbeitsleben eines Barristers zu verschaffen. Dies sind einwöchige Praktika bei einer "chamber" ("Kanzlei von Barristern").

 

bullet Vertiefungsstudium

Die meisten Universitäten bieten die Möglichkeit, nach Abschluss des undergraduate (= LL.B.) Studiums ein vertiefendes postgraduate Studium zu absolvieren. Hier ist selbständige Forschung und Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete möglich. Die renommierten Universitäten lassen im allgemeinen nur Studierende zu, die im undergraduate-Studium einen first oder upper second honours degree erhalten haben. Es gibt verschiedene Arten des postgraduate Studiums.

LL.M.: Das Studienprogramm des Master of Laws ist auf 1 Jahr angelegt. Die praxisbezogenere und weitaus häufigere Variante ist der LL.M. by course work / by instruction. Der  Student absolviert hier einen festgelegten Studienplan und schreibt eine kürzere Forschungsarbeit. Als Alternative gibt es den LL.M. by research, der ausschließlich durch das Schreiben einer längeren Forschungsarbeit erworben wird. Er ist eher akademisch ausgerichtet und wird gelegentlich auch M.Phil. (Master of Philosophy) genannt.
Ein LL.M.-Studium kostet einen EU-Bürger im Schnitt 3000 Pfund, Nicht-EU-Bürger zahlen um die 12.000 Pfund.

M.Jur.: Der Master of Jurisprudence ist ein dem LL.M. ähnliches spezielles einjähriges postgraduate Programm für Studenten aus Nicht-Common-Law Systemen.

M.Litt.: Zum Erwerb des Master of Letters benötigt man 2 Jahre, an deren Ende eine Forschungsarbeit von ca. 50000 Wörtern Umfang vorgelegt werden muss. Je nach Universität gibt es zusätzlich eine mündliche oder schriftliche Prüfung.

Ph.D.: Mit mindestens 2-3 Jahren Forschung kann man den Grad "Doctor of Philosophy" erwerben. Die Forschungsarbeit muss ca. 100.000 Wörter umfassen.

LL.D.: Der "Doctor of Law" stellt einen höheren Doktorgrad dar, der entweder als Ehrentitel oder nach Vorlage wissenschaftlicher Veröffentlichungen verliehen wird.

Es gibt kein Äquivalent zur Habilitation.

bullet Berufszugang
 

bullet Anwaltschaft

Zunächst muss zwischen der Laufbahn als Barrister (Prozessanwalt) (B) und Solicitor (A) (alle anderen anwaltlichen Tätigkeiten) unterschieden werden [auch wenn seit dem Courts and Legal Services Act 1990 Barristers und Solicitors weitgehend die gleichen Tätigkeiten anbieten dürfen, bleibt die klassische Unterscheidung praktisch davon nahezu unberührt]. Weiterhin muss man zwischen Anwärtern mit qualifying law degree, also juristischer Hochschulausbildung (I.), solchen mit non-law degree, also anderer Hochschulausbildung (II.) und solchen ganz ohne Hochschulausbildung unterscheiden (III.).

A. Solicitor

Die Regeln und Voraussetzungen der Solicitor-Ausbildung wurden in den "Training Regulations 1990" festgelegt und durch den "Training Regulations 2009" vom 1. Juli 2009 ersetzt.

I. Qualifying law degree

1. vocational stage

Nach der universitären Ausbildung müssen Anwärter den Legal Practice Course (LPC) absolvieren. Der LPC wird von Law Schools angeboten, von denen es 28 in England gibt. Je nach Schule kostet der Kurs 5000 - 8100 £. Er besteht aus theoretischen Vorlesungen als auch praktischer Schulung (Verfassen von Schriftsätzen, Verhandlungsführung). Der Kurs dauert 1 akademisches Jahr (ca. 35 Wochen) beziehungsweise 2 Jahre in Teilzeit.

Der Kurs endet mit einer Abschlussprüfung (final examination), die zentral von der Law Society durchgeführt wird, um ein einheitliches hohes Niveau zu gewährleisten.

2. professional stage

Nach dem LPC muss der Anwärter zwei Jahre lang als Trainee Solicitor arbeiten. Hierbei wird er von einer Kanzlei nach Richtlinien der Law Society ausgebildet. Nebenbei wird ein Professional Skills Course belegt, der weitere praktische Fähigkeiten wie Buchhaltung, Personalverwaltung, Unternehmensleitung vermittelt.

Allerdings gab es bis jetzt immer (außer 1998) mehr Studenten als vorhandene trainee-Plätze. Die Kanzleien, die training contracts anbieten, nehmen den Studenten auch regelmäßig die Kosten für den LPC ab. Für den training contract bewirbt man sich üblicherweise schon nach dem 2. Studienjahr. Dadurch, dass nicht alle Studenten einen training contract erhalten können, erfolgt hier eine gewisse Selektion.

Nach 2 Jahren Arbeit als Trainee wird man vom Master of the Rolls als Solicitor zugelassen (Admission to the Roll). Damit ist der Erwerb des practicing certificate von der Law Society möglich (Kosten : 140 Pfund).

II. Non-law degree

30 - 50 % der Anwärter, die als Solicitor ausgebildet werden wollen, haben nicht Jura, sondern ein anderes Studienfach studiert. Viele Kanzleien bieten solchen Absolventen genauso gern einen  "training contract" an wie Juraabsolventen. Manchmal werden diese Absolventen sogar bevorzugt, weil sie eine andere Perspektive in die juristische Arbeit einbringen können und teilweise als flexibler gelten.

1. academic stage = Erwerb von juristischen Grundkenntnissen als Voraussetzung für LPC

a) Dies geschieht entweder (und üblicherweise) durch den CPE (Common Professional Examination Course), auch Conversion Course genannt. Dies ist ein einjähriges, dicht gedrängtes Rechtsstudium der 7 Hauptfächer mit Abschlussprüfung.  36 Einrichtungen in England bieten diesen Kurs zu Preisen von 3500 – 5000 £ an.

Die Law Society bietet hierzu weitere Informationen und eine Liste aller Ausbildungseinrichtungen an.

b) Alternativ kann ein Postgraduate Diploma in Law (PgDL) erworben werden. Dies ist ein Postgraduiertenkurs an Universitäten, der individueller und weiter gefasst ist als der CPE (in der Regel werden 9 Fächer gelehrt).

2.      vocational stage – siehe qualifying law degree

3.      professional stage – siehe qualifying law degree

III. ohne Hochschulabschluss

Auch ohne Studium kann man sich als Solicitor qualifizieren. Dazu muss man sich als legal executive ausbilden lassen und dann fortbilden.

1. academic stage

a) Zunächst muss ein Kandidat die Aufnahmeprüfungen für den Mitgliedsstatus beim "Institute of Legal Executives" (ILEX) bestehen. Dazu muss man 4 GCSE "O"-Levels (vergleichbar dem deutschen Realschulabschluss) vorweisen oder 25 Jahre alt sein und Berufserfahrung haben.

Man muss nun das Professional Diploma in Law (PDL) erwerben, welches eine Einführung in das englische Recht gibt. Danach muss man das Professional Higher Diploma in Law (PHDL), welches sich inhaltlich an den Pflichtfächern des qualifying degree orientiert, erwerben. PDL und PHDL dauern jeweils entweder 1 Jahr in Vollzeit oder 2 Jahre in Halbzeit (was die Regel ist).

b) Qualifikation als Fellow of the Institute of Legal Executives

Hat man das PHDL erworben, ist 25 Jahre alt und hat 5 Jahre bei einem solicitor gearbeitet (davon mindestens 2 Jahre nach bestandenem PHDL), so kann man fellow werden.

c) Members müssen nun noch die CPE bestehen; fellows können sich hiervon befreien lassen.

2. vocational stage

Die legal executives müssen den LPC (wie beim qualifying law degree) absolvieren; dies tun die meisten in Teilzeit (2 Jahre).

3. practical stage

Auch hier gelten die gleichen Regeln wie beim qualifying law degree. Fellows, die dies schon vor dem LPC waren, können sich allerdings hiervon (also der Trainee-Phase) befreien lassen.

Nähere Informationen zur Anwaltsausbildung ohne Hochschulabschluss bietet ILEX hier.

Die verschiedenen Wege, Solicitor zu werden, fasst dieses einem U-Bahn-Netz nachempfundene Schema (entnommen von der Website der Law Society) nochmals zusammen:

Zusatzinformation: Gemäß der europäischen Hochschuldiplom-Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988 (umgesetzt durch die Qualified Lawyers Transfer Regulations 1990) gibt es für Anwälte, die in einem europäischen Land zugelassen sind, die Möglichkeit, sich als Solicitor zu qualifizieren. Dies geschieht entweder durch mindestens 3-jährige Berufstätigkeit im englischen Recht in Großbritannien oder durch Absolvieren des Qualified Lawyers Transfer Test (vgl. hierzu insbesondere den Erfahrungsbericht von Hingst, Kai-Michael, in: Jura 2004, 716ff.).

B. Barrister

I. Qualifying law degree

1. Vocational stage

Der Anwärter muss sich um die Mitgliedschaft in einem der 4 Inns of Courts bewerben. Er muss dann den Bar Vocational Course (BVC) an einer von 8 Schulen absolvieren.

Der BVC dauert ein Jahr und vermittelt zu 40 % theoretische Kenntnisse (hauptsächlich Prozessrecht) und zu 60 % praktische Fähigkeiten. Der praktische Teil besteht aus moot courts, dem Verfassen von Schriftsätzen und mündlichen Vorträgen. Der BVC kostet zwischen 7000 - 10000 Pfund.

Außerdem muss der Anwärter 12 "qualifying sessions" im Inn besuchen. Diese sind Veranstaltungen der Inns, die - anstelle der traditionellen bis vor kurzem noch vorgeschriebenen gemeinsamen Abendessen (dining Terms) - dem Anwärter den Berufsstand des Barristers näher bringen sollen.

2. Pupillage

Es schließt sich die Pupillage an, während der der Anwärter unter Anleitung eines erfahrenen Barristers (pupil master) arbeitet. Diese Ausbildung dauert 12 Monate. Die ersten 6 Monate begleitet und assistiert der Anwärter seinen pupil master. In den folgenden 6 Monaten darf der Anwärter, unter Aufsicht seines Mentors, selbständig eigene Fälle bearbeiten.

Danach wird man als Barrister zugelassen (Call to the Bar).

II. non-law degree

1. academic stage

Die Kandidaten müssen einen einjährigen Conversion Course belegen.

2. vocational stage - wie beim qualifying law degree.

3. practical stage - wie beim qualifying law degree.

III. Ohne Hochschulabschluss kann man nicht Barrister werden.

Links:

The Law Society - Website der Law Society

Legaleducation.org.uk - umfassende Website zur Ausbildung zum Barrister

Bar Council - Website des Bar Council, der Standesorganisation der Barristers

bullet Öffentliche Verwaltung

Als ausgebildeter Solicitor oder Barrister ist man auch qualifiziert in der Exekutive zu arbeiten, beispielsweise beim Gouvernment Legal Service. Gelegentlich werden auch Trainee Solicitors angenommen und ausgebildet.

bullet Richterschaft

Nur die erfahrensten und erfolgreichsten Barrister werden vom Lord Chancellor zum Richter ernannt. Man kann sich nicht darum bewerben.

bullet Notariat (Notaries Public)

Notare haben in England ein etwas anderes Aufgabenfeld als in Deutschland. Sie sind zuständig für die Beurkundung von Dokumenten. Dies aber vor allem im Hinblick auf geschäftliche Beziehungen mit dem Ausland, so dass viele Notare Fremdsprachen sprechen und sogar Kenntnisse des ausländischen Rechts besitzen.

Notare müssen das Diploma in Notarial Practice erwerben, welches nur am Cambridge University Institute of Continuing Education angeboten wird.

Das Studium besteht aus 11 Kursen. Da sich das Studium weitgehend mit dem eines "LL.B. Law" deckt, können sich ausgebildete Solicitors oder Barristers vom Studium aller Kurse bis auf folgende Kurse entbinden lassen: Römisches Recht, Internationales Privatrecht, Notarielle Praxis. Es gibt keinen vorgeschriebenen Studienplan, das Studium muss jedoch spätestens innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen werden. Als Richtlinie werden 3 Kurse pro Jahr empfohlen. Das Studium erfolgt im Selbststudium anhand eines guide books, für den pro Kurs mindestens 30 Bearbeitungsstunden aufzuwenden sind. Jeder Kurs wird geprüft durch zwei 1500 - 2000 word essays.

Voraussetzung für diesen Aufbaustudiengang ist ein abgeschlossenes Studium, nicht notwendigerweise in Rechtswissenschaften. Notare werden vom Erzbischof von Canterbury ernannt.

Links: The Notaries Society
Berufsrecht und Liste der Notare nach Orten (Erzbischof von Canterbury)
Deutsch-Britische Juristenvereinigung

Der virtuelle Rechtsvergleicher: umfangreiche Linksammlung zu juristischen Einrichtungen